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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 5 days 13 hours ago

Mehrwertsteuervorschriften für Gutscheine vom Rat gebilligt

Tue, 28/06/2016 - 15:43

Der Rat hat am 27. Juni 2016 eine Richtlinie angenommen, mit der die Rechtssicherheit für Umsätze mit Gutscheinen durch Harmonisierung der nationalen Mehrwertsteuervorschriften in diesem Bereich erhöht werden soll.

Die Richtlinie stellt auf eine Verringerung des Risikos von Diskrepanzen in den nationalen Steuervorschriften ab, die zu einer Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder anderen unerwünschten Folgen führen können. Dies kann dann der Fall sein, wenn ein Gutschein in einem Mitgliedstaat ausgestellt und in einem anderen Mitgliedstaat verwendet wird, und insbesondere dann, wenn Gutscheine gehandelt werden.

Gutscheine werden zunehmend verwendet und es gibt sie in vielen Formen. Dazu gehören beispielsweise Prepaid-Telekommunikations-Karten, Geschenkgutscheine und Rabattgutscheine für den Kauf von Gegenständen oder Dienstleistungen.

In der Richtlinie, die einen engeren Anwendungsbereich hat als der Vorschlag der Kommission von 2012, werden Einzweck-Gutscheine und Mehrzweck-Gutscheine definiert und Vorschriften für die Bestimmung des Steuerwerts von Umsätzen in beiden Fällen festgelegt.

Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Die Bestimmungen gelten nur für nach diesem Zeitpunkt ausgestellte Gutscheine.

Die Richtlinie wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates "Landwirtschaft und Fischerei" angenommen.

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Einladungsschreiben von Präsident Donald Tusk an die Mitglieder des Europäischen Rates

Tue, 28/06/2016 - 12:59

für mich steht fest, dass wir aufgrund des negativen Ausgangs des Referendums im Vereinigten Königreich auf der Tagung des Europäischen Rates in erster Linie eine Aussprache über dessen politische Folgen führen müssen. Ich möchte gewährleisten, dass uns genügend Zeit für Beratungen sowohl mit Premierminister Cameron als auch gesondert mit den 27 Staats- und Regierungschefs zur Verfügung steht.

Zugleich müssen wir die übrigen Punkte erörtern, die für unsere Tagesordnung geplant sind - die Bewältigung der Migrationskrise, die Fortführung der Binnenmarktagenda zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung und die Stärkung unserer Sicherheit durch eine engere Zusammenarbeit mit der NATO. Es ist wichtiger denn je, dass wir diese Herausforderungen bewältigen.

Konkret möchte ich unsere Beratungen in der nächsten Woche wie folgt strukturieren: Am Dienstag werden wir nach dem traditionellen Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments kurze Erläuterungen des Generalsekretärs der NATO über die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO und des Präsidenten der EIB über seine Initiative für die südliche Nachbarschaft und die Länder des westlichen Balkans hören. Außerdem werde ich vorschlagen, dass wir die gesamten Schlussfolgerungen annehmen, was aufgrund der guten Vorbereitungsarbeit im Rat möglich sein dürfte.

Beim anschließenden Abendessen wird Premierminister Cameron die Lage im Vereinigten Königreich nach dem Referendum erläutern; darauf folgt ein erster Gedankenaustausch. Damit endet unsere Tagung am Dienstag.

Am Mittwoch werden die 27 Staats- und Regierungschefs informell zusammenkommen, um die politischen und praktischen Auswirkungen des "Brexit" zu erörtern. Wir werden zunächst über das sogenannte "Scheidungsverfahren" sprechen, wie es in Artikel 50 des Vertrags beschrieben ist. Sodann werden wir Beratungen über die Zukunft der Europäischen Union mit 27 Mitgliedstaaten aufnehmen.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 28. Juni 2016

Tue, 28/06/2016 - 11:33

Die Spitzen der EU und der Mitgliedstaaten erörterten auf ihrer Juni-Tagung das Ergebnis des britischen Referendums. Außerdem nahmen sie Schlussfolgerungen zu Migration, Außenbeziehungen, Arbeitsplätzen, Wachstum und Investitionen an.

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Geldmarktfonds: Rat legt Verhandlungsposition fest

Thu, 16/06/2016 - 16:41

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat am 15. Juni 2016 im Namen des Rates eine Verhandlungsposition zum Entwurf einer Verordnung über Geldmarktfonds im Hinblick auf eine robustere Gestaltung dieser Produkte festgelegt.

Mit der geplanten Verordnung soll ein reibungsloses Funktionieren des Markts für kurzfristige Finanzierungen sichergestellt werden, wobei die wesentliche Rolle erhalten bleibt, die Geldmarktfonds für die Finanzierung der Wirtschaft spielen.

Der Rat wird die Einigung des AStV auf seiner Tagung am 17. Juni 2016 bestätigen und den Vorsitz auffordern, Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Parlaments hat seine Verhandlungsposition im März 2015 gebilligt.

Jeroen Dijsselbloem, niederländischer Finanzminister und Präsident des Rates, erklärte: "Es ist für den niederländischen Vorsitz von großer Bedeutung, dass eine Einigung in diesem wichtigen Dossier erzielt wird, um sicherzustellen, dass der Sektor der Geldmarktfonds, der eine bedeutende Quelle kurzfristiger Finanzierungen für die Realwirtschaft darstellt, auch künftig stabil und tragfähig ist. Wir gehen davon aus, dass die vorläufige Einigung auf der Tagung des Rates 'Wirtschaft und Finanzen' an diesem Freitag bestätigt wird."


Rolle und Merkmale der Geldmarktfonds

Geldmarktfonds (Money Market Funds – MMF) sind eine wichtige Quelle für kurzfristige Finanzierungen für Unternehmen und staatliche Einrichtungen.

Es gibt derzeit zwei Arten von Geldmarktfonds:

  • MMF mit variablem Nettoinventarwert (VNAV), der überwiegend von Marktschwankungen abhängt;
  • MMF mit konstantem Nettoinventarwert (CNAV), deren Anteile zu festen Preisen verkauft und zurückgenommen werden sollen.

Mit einem verwalteten Gesamtvermögen von etwa 1 Billion € werden Geldmarktfonds hauptsächlich dazu genutzt, Liquiditätsüberschüsse kurzfristig anzulegen. Sie sind ein wichtiges Instrument für Anleger, da sie die Möglichkeit bieten, ihre Liquiditätsüberschüsse zu diversifizieren und gleichzeitig ein hohes Maß an Liquidität zu bewahren.

Bei angespannter Marktlage

Die Finanzkrise von 2007-08 hat jedoch gezeigt, dass Geldmarktfonds anfällig für Erschütterungen sind und sogar Risiken über das gesamte Finanzsystem verbreiten oder verstärken können. Anleger neigen dazu, Investitionen zurückzufordern, sobald sie ein Risiko wahrnehmen; dies kann die Fonds dazu zwingen, Vermögenswerte rasch zu veräußern, um den Rücknahmeforderungen nachkommen zu können. Dies wiederum kann zu einer Anlegerflucht und zu einer Liquiditätskrise für Geldmarktfonds führen, wodurch möglicherweise weitere negative Auswirkungen auf andere Teile des Finanzsystems ausgelöst werden.

Einheitliche Standards

Der Verordnungsentwurf enthält Vorschriften für Geldmarktfonds, insbesondere in Bezug auf die Zusammensetzung ihrer Portfolios und die Bewertung ihrer Vermögenswerte, mit denen die Stabilität ihrer Struktur gewährleistet und garantiert werden soll, dass sie in gut diversifizierte Vermögenswerte hoher Bonität investieren.

Ferner werden damit einheitliche Standards zur Steigerung der Liquidität der Geldmarktfonds eingeführt, damit sichergestellt ist, dass sie bei angespannter Marktlage abrupten Rücknahmeforderungen gewachsen sind. Außerdem sind in dem Text gemeinsame Vorschriften vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Fondsmanager ein gutes Verständnis ihrer Anleger besitzen und den Anlegern und Aufsichtsbehörden angemessene und transparente Informationen bereitstellen.

Um das "Ansteckungsrisiko" noch weiter abzuschwächen, wäre es einem Geldmarktfonds nicht erlaubt, externe Unterstützung von Dritten zu erhalten, auch nicht von seinem Sponsor, da diese Unterstützung im Ermessen der Geber liegt und daher zu Unsicherheit in Zeiten der Instabilität beitragen könnte.

Geldmarktfonds mit Nettoinventarwert mit niedriger Volatilität

Ein wichtiges neues Element des Verordnungsentwurfs ist die Einführung einer ständigen Kategorie von Geldmarktfonds "mit Nettoinventarwert mit niedriger Volatilität" (LVNAV). Diese LVNAV-Geldmarktfonds werden nach und nach die bestehenden CNAV-Geldmarktfonds ersetzen; Letztere müssten innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung in LVNAV-Geldmarktfonds umgewandelt werden. LVNAV-Geldmarktfonds dürften – in begrenztem Umfang und unter strengen Bedingungen – einen konstanten Nettoinventarwert anbieten.

Gemäß dem Verordnungsentwurf dürften nur zwei Arten von CNAV-Geldmarktfonds weiter bestehen, nämlich

  • solche, die 99,5 % ihrer Vermögenswerte in öffentliche Schuldtitel investieren;
  • solche mit einer spezifischen Anlegerbasis ausschließlich außerhalb der EU.

Beide Kategorien – CNAV- und LVNAV-Geldmarktfonds – würden strengeren Liquiditätsanforderungen sowie Schutzmaßnahmen wie Liquiditätsgebühren und Rückgabesperren unterliegen. Damit sollen die Auswirkungen einer abrupten Anlegerflucht vermieden und/oder begrenzt werden.

Categories: Europäische Union

Rechtswidrige Annexion der Krim und und Sewastopols: EU verlängert Sanktionen um ein Jahr

Thu, 16/06/2016 - 16:22

Am 17. Juni hat der Rat hat die als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols verhängten restriktiven Maßnahmenbis zum 23 Juni 2017 verlängert.


Die Maßnahmen gelten für in der EU ansässige Personen und Unternehmen. Sie beschränken sich auf das Gebiet der Krim und Sewastopols. Die Sanktionen umfassen Verbote für

  • die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Union;
  • Investitionen auf der Krim oder in Sewastopol, was bedeutet, dass weder Europäer noch Unternehmen mit Sitz in der EU Immobilien oder Einrichtungen auf der Krim erwerben, Unternehmen mit Sitz auf der Krim finanzieren oder damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen erbringen dürfen;
  • Tourismusdienstleistungen auf der Krim oder in Sewastopol, wobei insbesondere europäische Kreuzfahrtschiffe keine Häfen auf der Halbinsel Krim anlaufen dürfen, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall;
  • die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder im Zusammenhang mit der Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen, wenn diese für Unternehmen mit Sitz auf der Krim oder zur Nutzung auf der Krim bestimmt sind. Technische Hilfe sowie Vermittlungs-, Bau- oder Ingenieurdienstleistungen, die mit der Infrastruktur in den genannten Bereichen in Zusammenhang stehen, sind ebenfalls untersagt.

Wie die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik am 13. März 2016 im Namen der EU erklärt hat, verurteilt die EU weiterhin die rechtswidrige Annexion der Krim und von Sewastopol durch die Russische Föderation und ist weiter fest entschlossen, ihre Politik der Nichtanerkennung uneingeschränkt umzusetzen.

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Medizinprodukte: Rat bestätigt Einigung mit dem EP

Thu, 16/06/2016 - 13:12

Am 15. Juni 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates die am 25. Mai mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über die neuen Medizinprodukteverordnungen gebilligt. Die Kommission hat erklärt, dass sie der zwischen den beiden Gesetzgebern erzielten Einigung ebenfalls zustimmen kann.

Wenn die Einigung vom Umweltausschuss des Parlaments bestätigt wird, wird der Rat sie auf Ministerebene billigen. Das soll im September – nach Übersetzung der Verordnungsentwürfe in sämtliche Amtssprachen – geschehen. Im Anschluss an die Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen werden die beiden Verordnungen wahrscheinlich Ende des Jahres vom Rat und vom Parlament erlassen werden. Die neuen Vorschriften für Medizinprodukte werden drei Jahre nach ihrer Veröffentlichung zur Anwendung kommen, die für In-vitro-Diagnostika fünf Jahre nach ihrer Veröffentlichung.

"Die neuen Bestimmungen für die EU haben zwei Ziele: Es soll gewährleistet werden, dass Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika sicher sind, und die Patienten sollen rasch von innovativen Lösungen im Bereich der Gesundheitsversorgung profitieren können. Zudem tragen sie zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU bei, denn sie bieten den Herstellern geeignete rechtliche Rahmenbedingungen, so dass sie die Produkte herstellen können, die die Patienten benötigen", erklärte die niederländische Gesundheitsministerin und Präsidentin des Rates, Edith Schippers.


Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika decken eine große Bandbreite von Produkten ab, von Pflastern bis zu Hüftprothesen und von Schwangerschaftstests bis zu HIV-Tests.

Mit den neuen EU-Verordnungen

  • werden die Regeln für das Inverkehrbringen verschärft und die Überwachung nach dem Inverkehrbringen verstärkt; das wird dazu beitragen, dass die Sicherheit von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika gewährleistet ist
  • werden konkrete Bestimmungen über die Zuständigkeiten der Hersteller für die Weiterverfolgung der Qualität, der Leistung und der Sicherheit der in Verkehr gebrachten Produkte festgelegt; dadurch können die Hersteller schnell handeln, wenn sich Bedenken ergeben, und ihre Produkte auf der Grundlage aktueller Daten kontinuierlich verbessern
  • wird durch eine einmalige Kennnummer die Rückverfolgbarkeit der Medizinprodukte in der gesamten Lieferkette bis hin zum Endverbraucher oder Patienten verbessert; das ermöglicht bei Sicherheitsproblemen schnelle und wirksame Maßnahmen
  • wird eine zentrale Datenbank eingerichtet, durch die Patienten, Angehörige der Gesundheitsberufe und die Öffentlichkeit umfassende Informationen über die in der EU verfügbaren Produkte erhalten; dadurch können sie besser Entscheidungen in voller Kenntnis der Sachlage treffen

 

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 13/06/2016 - 10:12

Dienstag, 14. Juni 2016
11.00 Uhr Treffen mit dem VN-Generalsekretär, Ban Ki-moon (Fototermin)
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker (Berlaymont)
17.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik, Faustin Touadera (Fototermin)

Mittwoch, 15. Juni 2016
9.15 Uhr Treffen mit dem Präsidenten von Kenia, Uhuru Kenyatta (Fototermin)
10.30 Uhr Treffen mit dem Ministerpräsidenten von Timor Leste, Rui Maria de Araújo (Fototermin)
13.30 Uhr Treffen mit dem Präsidenten von Burkina Faso, Roch Marc Kabore (Fototermin)
14.15 Uhr Treffen mit dem Ministerpräsidenten von Äthiopien, Hailemariam Desalegn (Fototermin)
16.45 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Weltbankgruppe, Jim Yong Kim

Donnerstag, 16. Juni 2016
Helsinki
12.00 Uhr Treffen mit Ministerpräsident Juha Sipilä
13.00 Uhr Pressekonferenz
13.30 Uhr Arbeitsessen
15.00 Uhr Treffen mit Präsident Sauli Niinistö

Categories: Europäische Union

Bekämpfung krimineller Aktivitäten im Cyberspace: Rat einigt sich auf praktische Maßnahmen und weiteres Vorgehen

Fri, 10/06/2016 - 15:13

Am 9. Juni erörterten die EU-Justizminister weitere Verbesserungen der Strafjustiz im Cyberspace. Sie verabschiedeten zwei Dokumente mit Schlussfolgerungen, in denen sowohl praktische Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit als auch ein Zeitplan für weitere Maßnahmen dargelegt sind.

Minister van der Steur vom niederländischen Vorsitz äußerte sich folgendermaßen: "Fortschritte in diesen Bereichen werden zu einer wirksameren Sicherung und Erlangung von elektronischen Beweismitteln beitragen, was für eine intensivere Bekämpfung terroristischer und anderer krimineller Aktivitäten, die im Cyberspace oder unter dessen Nutzung begangen werden, von größter Bedeutung ist."

Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Strafjustiz im Cyberspace

Die Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Strafjustiz im Cyberspace enthalten konkrete Maßnahmen für das künftige Vorgehen und Tätigwerden in drei Hauptarbeitsbereichen:

  • Beschleunigung der Rechtshilfeverfahren und gegebenenfalls gegenseitige Anerkennung in Bezug auf den Cyberspace durch die Verwendung vereinheitlichter elektronischer Formulare und Instrumente;

  • Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Diensteanbietern durch Ausarbeitung eines gemeinsamen Rahmens (z.B. zur Verwendung aufeinander abgestimmter Formulare und Instrumente) mit diesen Anbietern für die Anforderung spezifischer Datenkategorien und

  • Einleitung eines Prozesses der Reflexion über mögliche Anknüpfungspunkte für die Zuständigkeit für Ermittlungsmaßnahmen im Cyberspace.

Während einige der in den Schlussfolgerungen genannten Maßnahmen direkt umgesetzt werden könnten, sind bei anderen weitere Überlegungen und politische Leitvorgaben erforderlich. Daher führten die Minister eine Orientierungsaussprache zu zwei spezifischen Fragen, nämlich

  • zu der möglichen Begründung der Zuständigkeit für Ermittlungsmaßnahmen, die im Cyberspace zugrunde gelegt werden könnte, d.h. zu den Gründen, anhand deren die zuständigen Behörden Ermittlungsmaßnahmen im Cyberspace durchführen können, wenn die bestehenden Rahmen nicht ausreichen, wie etwa in Fällen, in denen der Standort einschlägiger elektronischer Beweismittel verschleiert wird oder diese sich innerhalb kurzer Zeit zwischen Gerichtsbarkeiten bewegen, und

  • zu einer differenzierten Behandlung spezifischer Kategorien von Daten in Strafverfahren, d.h. die Frage, wie ein differenzierter Ansatz – zwischen Nicht-Inhalts-Daten (Teilnehmer- oder Verkehrsdaten) und Inhaltsdaten oder zwischen Echtzeitdaten und gespeicherten Daten – ihre nationalen Rechtsrahmen berühren würde, welche Elemente für ein gemeinsames Vorgehen der EU von Belang wären und welche Maßnahmen diesbezüglich erwogen werden könnten.

Der Rat hat die Kommission ersucht, bis Juni 2017 Ergebnisse zu den drei Arbeitsbereichen vorzulegen.

Schlussfolgerungen des Rates zum Europäischen Justiziellen Netz für Cyberkriminalität

Mit diesen Schlussfolgerungen wird das Netz der Justizbehörden und Experten im Bereich Cyberkriminalität mit Unterstützung von Eurojust formalisiert und verstärkt.

Ziel des Netzes ist die Erleichterung des Austauschs von Know-how, bewährten Verfahren und sonstigen einschlägigen Kenntnissen und Erfahrungen in Bezug auf die Ermittlung und Verfolgung von Cyberkriminalität.


 Hintergrundinformationen

Die Minister haben im Dezember 2015 und auf ihrer informellen Tagung vom 26. Januar 2016 in Amsterdam politische Unterstützung für die Erarbeitung von Lösungen zum Ausdruck gebracht, die die Durchführung effektiver Ermittlungen im Cyberspace ermöglichen. Nach den Terroranschlägen von Brüssel vom 22. März 2016 unterstrichen die Justiz- und die Innenminister gemeinsam, dass diese Fragen vorrangig angegangen werden müssen.

Categories: Europäische Union

18 EU-Mitgliedstaaten vereinbaren Klärung der Vorschriften zum Güterstand bei internationalen Paaren

Fri, 10/06/2016 - 09:40

Am 9. Juni 2016 haben sich 18 Mitgliedstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zu zwei Verordnungen geeinigt, mit denen die Vorschriften für die Güterstände von Ehepaaren oder eingetragenen Partnern mit grenzüberschreitendem Hintergrund (d.h. Paare, die unterschiedliche EU-Staatsbürgerschaften haben und/oder Güter in einem anderen EU-Mitgliedstaat besitzen) festgelegt werden sollen.

So soll etwa geklärt werden, welches Gericht in Fragen im Zusammenhang mit dem Ehegüterrecht und dem Güterstand eingetragener Partnerschaften zuständig ist bzw. welches Recht gilt. Durch die Verordnungen soll auch die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in diesbezüglichen grenzüberschreitenden Fällen erleichtert werden. Es werden klare Regeln in Bezug auf das geltende Recht im Scheidungs- oder Todesfall festgelegt, die Rechtssicherheit wird verbessert und parallelen und möglicherweise widersprüchlichen Verfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten wird ein Ende bereitet.

Die 18 Mitgliedstaaten, die sich an der verstärkten Zusammenarbeit beteiligen, sind Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Zypern. Andere Mitgliedstaaten können sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt nach Annahme der Vorschläge an der Zusammenarbeit beteiligen. In diesem Zusammenhang hat Estland erklärt, dass es sich nach der Annahme der Verordnungen an der Zusammenarbeit beteiligen möchte.

Der niederländische Minister Van der Steur erklärte im Namen des niederländischen Vorsitzes: "Der niederländische Vorsitz ist sehr erfreut, dass der Rat im Wege der verstärkten Zusammenarbeit den Stillstand in dieser Angelegenheit sehr rasch überwinden konnte. Wir haben bereits 18 Mitgliedstaaten an Bord. Die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben in diesem Halbjahr hart an diesem Dossier gearbeitet, und wir hoffen, dass sich nach Annahme der Vorschläge auch andere Mitgliedstaaten an der verstärkten Zusammenarbeit beteiligen werden."


In den Verordnungen bleiben die zugrunde liegenden Institute Ehe und Partnerschaft unangetastet; es handelt sich nach wie vor um Angelegenheiten, die nach dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten geregelt werden. Sie enthalten außerdem eine Reihe von Schutzvorkehrungen zur Wahrung der nationalen Rechtssysteme. So werden etwa teilnehmende Mitgliedstaaten, deren Recht das Institut der eingetragenen Partnerschaft nicht kennt, in keiner Weise dazu verpflichtet, es vorzusehen oder die Gerichtsbarkeit dafür auszuüben.

Der Rat hat heute auch den Beschluss über die Ermächtigung zu einer verstärkten Zusammenarbeit ohne Aussprache angenommen. Gemäß den Vorschriften für die verstärkte Zusammenarbeit haben sich alle Mitgliedstaaten an der Abstimmung beteiligt.

Die verstärkte Zusammenarbeit wurde vorgeschlagen, nachdem der Rat auf seiner Tagung vom 3. Dezember 2015 zu dem Schluss gekommen war, dass es nicht möglich sein würde, innerhalb eines vertretbaren Zeitraums eine unionsweite einstimmige Einigung über die 2011 vorgelegten ursprünglichen Kommissionsvorschläge zu erzielen.

Die nächsten Schritte

Im Anschluss an die Annahme der allgemeinen Ausrichtung wird das Europäische Parlament im Laufe dieses Monats seine Stellungnahme zu den Texten abgeben. Anschließend werden die Verordnungen formell durch die 18 teilnehmenden Mitgliedstaaten angenommen. Die formelle Annahme erfolgt voraussichtlich Ende Juni 2016.

Hintergrund

Schätzungen der Europäischen Kommission zufolge gab es 2011 ungefähr 16 Millionen Paare mit einem grenzüberschreitenden Hintergrund in der Europäischen Union.

Categories: Europäische Union

Kapitalmarktunion: Rat einigt sich auf Standpunkt zu Prospektvorschriften

Thu, 09/06/2016 - 08:20

Am 8. Juni 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates eine Verhandlungsposition zu den neuen Vorschriften für Wertpapierprospekte festgelegt.

Mit dem Verordnungsentwurf soll eines der größten regulatorischen Hemmnisse, die Unternehmen bei der Ausgabe von Aktien und Schuldverschreibungen überwinden müssen, beseitigt werden. Ziel ist es, die Verwaltungsvorschriften für die Veröffentlichung der Prospekte zu vereinfachen und zu lockern und dennoch sicherzustellen, dass die Investoren gut informiert werden.

"Dies ist eine wichtige Reform, die Unternehmen mit Finanzbedarf den Zugang zu europäischen Kapitalmärkten erleichtern wird", erklärte der niederländische Finanzminister und Präsident des Rates, Jeroen Dijsselbloem. "Der Prospekt ist ein wichtiges Instrument für Investoren, doch dürfen rechtliche Anforderungen der Kapitalbeschaffung nicht im Wege stehen."

Der Rat wird die Einigung des AStV auf seiner Tagung am 17. Juni 2016 bestätigen und den Vorsitz auffordern, Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen. Ziel ist die Annahme der Verordnung in erster Lesung.


Die Reform der Prospektvorschriften gehört zu den Maßnahmen, die die Kommission 2014 im Rahmen ihrer "Investitionsoffensive für Europa" angekündigt hat und die darauf abzielen, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern.

Sie ist ein zweiter wichtiger Baustein des EU-Plans von 2015 für den Aufbau einer Kapitalmarktunion. Bereits im Dezember 2015 hatte der Rat eine Einigung über Vorschläge zur Entwicklung eines europäischen Verbriefungsmarktes erzielt. Die Kapitalmarktunion soll spätestens Ende 2019 uneingeschränkt funktionieren. Ziel ist es, die Rolle der markbasierten Finanzierung neben der bankbasierten Finanzierung in der EU-Wirtschaft zu stärken.

Prospekte enthalten Informationen über ein Unternehmen, die es Investoren ermöglichen, über den Kauf von Wertpapieren zu entscheiden, die dieses Unternehmen ausgibt oder anbietet. Laut Gesetz müssen Prospekte veröffentlicht werden, sobald Wertpapiere öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden. Insbesondere KMU können jedoch davon abgehalten werden, Wertpapiere auszugeben oder anzubieten, weil sie den bürokratischen Aufwand und die Kosten scheuen. Nach dem Verordnungsentwurf sollen daher für alle Emittentengruppen maßgeschneiderte Offenlegungsvorschriften ausgearbeitet und gleichzeitig der Prospekt zu einer wesentlichen Informationsquelle für potenzielle Anleger gemacht werden.

Durch die Umwandlung einer bestehenden Richtlinie in eine Verordnung sollen ferner die Diskrepanzen verringert werden, die bei der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten entstanden sind. So sollen die Prospektvorschriften im gesamten EU-Binnenmarkt vereinheitlicht werden, ganz im Sinne der Kapitalmarktunion.

Der Vorschlag enthält spezielle Vorschriften für Unternehmen, die bereits an einem geregelten Markt zugelassen sind und durch eine zweite Ausgabe weiteres Kapital beschaffen möchten, sowie für KMU.

Außerdem wird eine stärkere Konvergenz zwischen Prospekt- und anderen Offenlegungsvorschriften angestrebt.

Für die Annahme der Verordnung im Rat ist ­ nach Einigung mit dem Europäischen Parlament ­ eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. (Rechtsgrundlage: Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Categories: Europäische Union

Binnenschifffahrt: Einigung im Rat über ein einheitliches System beruflicher Qualifikationen

Wed, 08/06/2016 - 16:00

Am 7. Juni 2016 hat der Rat eine allgemeine Ausrichtung zum Entwurf einer Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt festgelegt. Der Vorschlag soll den in diesem Sektor Beschäftigten neue Karrierewege eröffnen und ihre Mobilität fördern. Ein gemeinsames System von Zeugnissen soll die gesamte Mannschaft vom Auszubildenden bis zum Schiffsführer abdecken. Jeder Inhaber eines solchen Zeugnisses soll die Möglichkeit haben, seinen Beruf auf den Binnenwasserstraßen Europas auszuüben.


Melanie Schultz van Haegen-Maas Geesteranus, die niederländische Ministerin für Infrastruktur und Umwelt und Vorsitzende der Tagung, sagte dazu: "Mit dem neuen EU-Zeugnis können Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen ohne Einschränkungen überall in Europa arbeiten. Berufsanfänger können das Zeugnis erwerben, indem sie nachweisen, dass sie über umfassende Kenntnisse und Qualifikationen verfügen, die auf EU-Ebene vereinbart wurden. Dies erleichtert die Mobilität der Beschäftigten im Sektor und hilft, den Mangel an qualifiziertem Personal abzubauen."

Ein einheitliches kompetenzbasiertes System für alle Besatzungsmitglieder

Derzeit gilt das EU-Recht über die gegenseitige Anerkennung im Sektor nur für Schiffsführer – und nur, wenn sie auf anderen Flüssen und Kanälen als dem Rhein tätig sind. Alle anderen Mitglieder der Deckmannschaft fallen unter die horizontale Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Mit der neuen Richtlinie soll ein einheitliches System geschaffen werden, das für die gesamte Deckmannschaft gilt, und zwar auf allen Binnenwasserstraßen der Union, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, auch dem Rhein.

Mit dem neuen System wird, den Forderungen des Sektors und der Mitgliedstaaten entsprechend, ein Rahmen eingeführt, der sich an der Befähigung orientiert und damit dem Konzept für die Anerkennung von Berufsqualifikationen ähnlich ist, das bei anderen Verkehrsträgern angewandt wird.

Mehr Karrierechancen in der Binnenschifffahrt

Es wird erwartet, dass mit dem neuen System die Schwelle für den Eintritt in einen Beruf in der Binnenschifffahrt gesenkt wird. So soll es die beruflichen Perspektiven im Sektor verbessern und damit den Beruf insgesamt attraktiver machen. Die automatische gegenseitige Anerkennung erleichtert es Interessenten, eine Beschäftigung anzunehmen – unabhängig davon, wo sie angeboten wird. Auch Unternehmen wird damit geholfen, Personal aus ganz Europa einzustellen. Da viele Unternehmen in der Binnenschifffahrt relativ klein sind, könnte ein größeres Interesse an dem Beruf ihre geschäftliche Expansion unterstützen und letztlich dem gesamten Sektor zum Aufschwung verhelfen. Kompetenzbasierte Qualifikationen sollten zudem für mehr Sicherheit sorgen und die Kosten verringern, die durch Unfälle entstehen.

Eine größere Rolle für den CESNI

Wie auch die Richtlinie über technische Vorschriften für Binnenschiffe steht der Richtlinienentwurf in engem Zusammenhang mit dem Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI), einem internationalen Gremium, das unter der Schirmherrschaft der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) eingerichtet wurde. Der CESNI wird eine Reihe von Normen im Bereich der Berufsqualifikationen für die Union und die ZKR entwickeln. Sobald eine Norm verfügbar wird, wird ein Hinweis darauf in die Richtlinie aufgenommen.

Berücksichtigung von Unterschieden in den Mitgliedstaaten

Mit der allgemeinen Ausrichtung wird eine gewisse Verhältnismäßigkeit in die Richtlinie eingeführt, um die Situation der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen, in denen es kaum oder gar keine Binnenschifffahrt gibt. Sofern objektive Kriterien erfüllt sind, sollen diese Mitgliedstaaten von der Verpflichtung ausgenommen werden, die Richtlinie oder bestimmte Teile davon umzusetzen.

Wie wird aus dem Vorschlag ein Rechtsakt?

Mit der allgemeinen Ausrichtung hat der Rat heute seinen Standpunkt für die Gespräche mit dem Europäischen Parlament festgelegt. Der Standpunkt des Parlaments steht noch aus. Beide Institutionen müssen dem Text zustimmen, damit er in Kraft treten kann.

Förderung der Nutzung von Binnenwasserstraßen

Die Binnenschifffahrt ist ein besonders kosteneffizienter und umweltfreundlicher Verkehrsträger. Der Richtlinienentwurf gehört zu den Maßnahmen, mit denen seine Qualität verbessert und seine Nutzung gefördert werden soll, insbesondere im Frachtbereich (NAIADES-II-Paket).

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EU-Ausbildungsmission in Mali: Ernennung eines neuen Befehlshabers

Wed, 08/06/2016 - 15:20

Der belgische Brigadegeneral Eric Harvent ist zum Befehlshaber der Ausbildungsmission der EU in Mali (EUTM Mali) ernannt worden. Er übernimmt sein Amt am 3. Juli 2016. Er tritt die Nachfolge von Brigadegeneral Werner Albl an, der dieses Amt seit Dezember 2015 bekleidete.


Die EUTM Mali unterstützt den Wiederaufbau leistungsfähiger und rechenschaftspflichtiger malischer Streitkräfte, die in der Lage sind, langfristig Sicherheit in Mali zu gewährleisten und unter einer zivilen Regierung die territoriale Integrität des Landes wiederherzustellen. Dazu veranstaltet die EUTM Mali Schulungen für Einheiten der malischen Streitkräfte und entwickelt eine eigenständige Ausbildungskapazität. Ferner berät die Mission die malischen Behörden bei der Reform der Streitkräfte. Die Mission wurde am 18. Februar 2013 eingeleitet. Ihr Mandat wurde erst kürzlich bis zum 18. Mai 2018 verlängert. Sie hat ihr Hauptquartier in der malischen Hauptstadt Bamako.

Sie ist Teil des umfassenden Ansatzes der EU für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone. In der Region sind noch zwei weitere GASP-Missionen stationiert: Die EUCAP Sahel Mali, die den Staat Mali dabei unterstützt, die Verfassungsordnung und die demokratische Ordnung sowie die Voraussetzungen für einen dauerhaften Frieden zu gewährleisten und seine Autorität im gesamten Hoheitsgebiet Malis zu behaupten, und die EUCAP Sahel Niger, die bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus in Niger Unterstützung leistet.

Categories: Europäische Union

Umfassende Luftverkehrsabkommen der EU: Rat verabschiedet Mandate

Wed, 08/06/2016 - 12:22

Der Rat hat der Kommission am 7. Juni 2016 Mandate für Verhandlungen über umfassende Luftverkehrsabkommen mit dem Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN), Katar, den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Türkei erteilt.

Mit dem ASEAN wird die EU erstmals ein Luftverkehrsabkommen mit einem anderen Staatenbund schließen. Die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar und die Türkei zählen zu den dynamischsten und am schnellsten wachsenden Luftverkehrsmärkten der Welt. Alle Abkommen sollen Marktentwicklung und Wachstum auf Grundlage von gemeinsamen Regeln und Transparenz ermöglichen.

Hierzu erklärte die niederländische Ministerin für Infrastruktur und Umwelt und Präsidentin des Rates, Melanie Schultz van Haegen: "Europa übernimmt mit seiner Luftfahrtaußenpolitik eine Führungsrolle, indem es einen ausgewogenen Ansatz verfolgt, der auf einer Marktöffnung zu fairen und transparenten Marktbedingungen beruht."

Die umfassenden EU-Luftverkehrsabkommen haben zum Ziel, neue Geschäftsmöglichkeiten zu eröffnen, den Marktzugang zu verbessern und einen fairen Wettbewerb zu transparenten Marktbedingungen zu gewährleisten. Sie sollen zudem für eine bessere internationale Anbindung Europas und bessere Passagierdienste sorgen. Fluggesellschaften, Flughäfen und Fluggäste werden von einer verstärkten regulatorischen Zusammenarbeit und Konvergenz unter anderem auf dem Gebiet der Flug- und Luftsicherheit und der wirtschaftlichen Regulierung profitieren.

Die Kommission wird die Verhandlungen im Namen der EU und der Mitgliedstaaten führen.

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Mission EUCAP Sahel Mali: EU stockt Haushalt um fast 5 Mio. EUR auf

Mon, 06/06/2016 - 12:39

Am 6. Juni 2016 hat der Rat den Haushalt der EUCAP Sahel Mali für 2016 um 4 925 000 EUR auf insgesamt 19 Mio. EUR aufgestockt. Die zivile Mission der EU unterstützt die einheimischen Sicherheitskräfte – Polizei, Gendarmerie und Nationalgarde – Malis.


Nach den Vorfällen in Bamako, insbesondere dem Anschlag auf das Radisson-Hotel im November 2015 und dem Anschlag auf das Quartier der EUTM Mali im März 2016, hat der Rat beschlossen, den Haushalt der EUCAP Sahel Mali aufzustocken. Damit ist die Mission noch besser in der Lage, die Reform des malischen Sicherheitssektors zu unterstützen und durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen den Schutz ihres Personals zu gewährleisten.

Die EUCAP Sahel Mali unterstützt den Staat Mali dabei, die Verfassungsordnung und die demokratische Ordnung sowie die Voraussetzungen für einen dauerhaften Frieden zu gewährleisten und seine Autorität im gesamten Hoheitsgebiet Malis zu behaupten. Die Mission stellt Schulungen und strategische Beratung für die malische Polizei, Gendarmerie und Nationalgarde sowie die einschlägigen Ministerien bereit und fördert auf diese Weise Reformen im Sicherheitssektor. Sie ist Teil des umfassenden Ansatzes der EU für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone. In der Region sind noch zwei weitere GASP-Missionen stationiert: Die EUTM Mali, die durch Ausbildung und Beratung zur Umstrukturierung und Neuorganisation der malischen Streitkräfte beiträgt, sowie die EUCAP Sahel Niger, die bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus Unterstützung leistet.

Die EUCAP Sahel Mali wurde am 15. April 2014 eingeleitet. Missionsleiter ist der Deutsche Albrecht Conze. Sein Mandat wurde erst kürzlich bis zum 14. Januar 2017 verlängert. Das Hauptquartier der Mission befindet sich in der malischen Hauptstadt Bamako.

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 06/06/2016 - 11:46

Mittwoch, den 8. Juni 2016
11.30 Uhr Treffen mit dem georgischen Präsidenten Giorgi Margwelaschwili (Fototermin - Presseerklärung ±12.00 Uhr) - Zugang zum VIP-Eingang des Justus-Lipsius- Gebäudes nur mit Halbjahresausweis/besonderer Akkreditierung

19.00 Uhr Arbeitsessen mit NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg und dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker


Freitag, den 10. Juni 2016
15.30 Treffen mit dem dänischen Ministerpräsidenten Lars Løkke Rasmussen und dem Lenkungsausschuss der liberalen Partei in Dänemark

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Schlussfolgerungen des Rates zu einer externen Strategie im Bereich Besteuerung und zu Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Steuerabkommen

Fri, 03/06/2016 - 01:28

Der Rat –

1. BESTÄTIGT die Bedeutung einer Fortsetzung und Intensivierung von Maßnahmen gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung auf nationaler Ebene, EU-Ebene und weltweit, wie dies der Europäische Rat auf seiner Tagung im Mai 2013 gefordert hatte und von den Ministern auf der informellen Tagung des ECOFIN-Rates am 22. April 2016 bekräftigt wurde;

2. WEIST DARAUF HIN, wie wichtig es besonders in Zeiten großer Haushaltszwänge ist, effektive Schritte zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und Steuerumgehung sowie Geldwäsche zu unternehmen;

3. BEGRÜSST daher die Mitteilung der Kommission über eine externe Strategie für effektive Besteuerung und NIMMT die Empfehlung der Kommission zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Steuerabkommen ZUR KENNTNIS;

4. WEIST DARAUF HIN, dass die Wirtschafts- und Finanzminister bei ihren Beratungen auf einem informellen Treffen in Amsterdam ihre Unterstützung für die Erstellung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete und die Festlegung koordinierter Abwehrmaßnahmen durch den Rat zum Ausdruck gebracht haben;

Der Rat – bezüglich der Mitteilung der Kommission über eine externe Strategie

5. ERSUCHT um eine rasche und umfassende Einführung der von der OECD entwickelten und international vereinbarten Standards für Transparenz und Informationsaustausch, RUFT alle Länder und Gebiete auf, sich zu einer möglichst baldigen Umsetzung der internationalen Standards zu verpflichten, und FORDERT die Länder und Gebiete, die noch nicht Teil des inklusiven Rahmens der OECD sind, nachdrücklich auf, sich so rasch wie möglich zu beteiligen;

6. STIMMT zu, dass der Rat eine EU-Liste von nicht kooperativen Drittländern und Drittlandsgebieten erstellt und Abwehrmaßnahmen auslotet, die unbeschadet der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene koordiniert werden;

7. BETONT, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit mit der OECD, aber auch ein paralleles Vorgehen bei der Erarbeitung internationaler Kriterien in diesem Bereich ist, und dass bei der Erstellung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete die Arbeit des Globalen Forums berücksichtigt werden muss;

8. BESCHLIESST, dass die Transparenzkriterien für die Erstellung einer Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete die international vereinbarten Standards für Transparenz und Informationsaustausch im Bereich Besteuerung, insbesondere die von der OECD entwickelten Standards, erfüllen müssen, und zwar gleichermaßen im Hinblick auf den Informationsaustausch auf Ersuchen sowie den automatischen Austausch von Informationen (Gemeinsamer Meldestandard);

9. ERSUCHT die Gruppe "Verhaltenskodex", aufgrund des Fehlens schädlicher Steuerregelungen entsprechend den Kriterien des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung ein zusätzliches Kriterium für die Erstellung der Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete und etwaige weitere Kriterien zu prüfen, die insbesondere an die BEPS-Aktionen der OECD angelehnt sein könnten;

10. FORDERT die Gruppe "Verhaltenskodex" AUF, bis September 2016 mit der Arbeit an einer EU-Liste nicht kooperative Länder und Gebiete zu beginnen und auf der Grundlage einer ersten Evaluierung durch die Kommission die Drittländer zu bestimmen, mit denen im Hinblick auf die Erstellung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete und die Prüfung von Abwehrmaßnahmen auf EU-Ebene, die vom Rat 2017 zu billigen wären, ein Dialog aufgenommen werden sollte. Eine Einführung dieser Abwehrmaßnahmen könnte sowohl im Steuerbereich als auch in anderen Bereichen in Erwägung gezogen werden;

11. BEGRÜSST das Pilotprojekt zum automatischen Austausch von Informationen über eigentliche wirtschaftliche Eigentümer, das von allen Mitgliedstaaten gebilligt wurde und das die Entwicklung eines gemeinsamen Standards zum Ziel hat;

12. ERSUCHT die Kommission, Gesetzgebungsinitiativen zu verbindlichen Offenlegungsregelungen in Anlehnung an die Aktion 12 des BEPS-Projekts der OECD ins Auge zu fassen, mit dem Ziel, effektivere Hindernisse für Intermediäre zu errichten, die bei Steuerhinterziehung oder Steuerumgehung Unterstützung leisten;

13. UNTERSTÜTZT eine Aktualisierung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich, die als neue Standardbestimmungen in künftigen Verhandlungen mit Drittländern verwendet werden, und FORDERT die Gruppe "Verhaltenskodex" AUF, sich mit der Frage zu befassen, welche Schlüsselelemente eine Klausel enthalten sollte, die in die Abkommen zwischen der EU und diesen Ländern einzufügen wäre;

14. STIMMT ZU, dass verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich für die Entwicklungsländer von großer Bedeutung ist, damit sie verstärkt inländische Einnahmen mobilisieren können, und UNTERSTREICHT, wie wichtig es ist, sie bei diesem Handeln zu unterstützen;

15. BETONT die Bedeutung der „Addis Tax Initiative“, die im Kern die Verpflichtung beinhaltet, die Unterstützung für die technische Zusammenarbeit im Steuerbereich und bei der Mobilisierung inländischer Einnahmen zu verdoppeln oder bedeutend zu erhöhen, und die bereits von zwölf Mitgliedstaaten unterzeichnet worden ist, und RUFT alle verbleibenden Mitgliedstaaten AUF, dieser Initiative beizutreten;

16. IST BEREIT, den Vorschlag zur Aufnahme der aktualisierten EU-Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich in Bezug auf Drittländer in die Haushaltsordnung der EU zu prüfen, sobald die Kommission einen neuen Vorschlag vorgelegt hat;

Der Rat – bezüglich der Empfehlung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Steuerabkommen

17. NIMMT die Empfehlung der Kommission ZUR KENNTNIS, dafür Sorge zu tragen, dass die BEPS-Empfehlungen der OECD zu den Aktionen 6 und 7 unter Einhaltung des Unionsrechts umgesetzt werden;

18. WEIST ERNEUT darauf hin, wie wichtig es ist, konkrete und kohärente Maßnahmen gegen die doppelte Nichtbesteuerung, die das Ergebnis von Steuerumgehung oder Steuerhinterziehung ist, im Wege der Umsetzung von Doppelbesteuerungsabkommen zu ergreifen und dabei im Einklang mit dem Recht der Mitgliedstaaten, Doppelbesteuerungsabkommen bilateral auszuhandeln, und mit dem Subsidiaritätsprinzip vorzugehen;

19. BEGRÜSST die vorgeschlagenen Bestimmungen in Bezug auf die Prüfung des Hauptzwecks und das Vorhaben, Betriebsstätten in bilaterale Steuerabkommen von Mitgliedstaaten aufzunehmen, IST SICH jedoch BEWUSST, dass bilaterale Steuerabkommen auch weiterhin in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen, und dass andere, im Rahmen der Aktion 6 des BEPS- Aktionsplans der OECD ausgearbeitete Maßnahmen nützlich sein könnten, zum Beispiel Bestimmungen über die Begrenzung der Abzugsfähigkeit (LOB).

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Schlussfolgerungen des Rates zu den eingehenden Überprüfungen und der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2015

Fri, 03/06/2016 - 01:23

1. BEGRÜSST die Veröffentlichung der Länderberichte der Kommission, in denen die Wirtschaftspolitik jedes Mitgliedstaats analysiert wird, einschließlich der eingehenden Überprüfungen im Zusammenhang mit dem Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten (MIP) sowie der begleitenden Mitteilung zur Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen;

I – EINGEHENDE ÜBERPRÜFUNGEN

2. IST DER AUFFASSUNG, dass die eingehenden Überprüfungen als wesentlicher Bestandteil der Länderberichte gut strukturiert sind und WEIST DARAUF HIN, wie wichtig die Vorlage einer detaillierten Analyse der Ungleichgewichte in den einzelnen überprüften Mitgliedstaaten als Basis für eine multilaterale Überwachung, eine stärkere Eigenverantwortung für die Reformen auf nationaler Ebene und wirksame politische Anpassungen ist; ERKENNT AN, dass die Analyse – soweit erforderlich – mögliche Übertragungseffekte auf andere Länder und das Euro-Währungsgebiet miteinbezieht, dass sie zwischen konjunkturbedingten Anpassungen und durch Strukturreformen induzierten Anpassungen unterscheidet und dass sie länderspezifische Besonderheiten berücksichtigt. Zudem werden im Hinblick auf die spezifischen Herausforderungen, mit denen die einzelnen Volkswirtschaften konfrontiert sind, einschlägige Analysewerkzeuge eingesetzt, die erforderlichenfalls durch qualitative Analysen ergänzt werden;

3. BEGRÜSST die Bemühungen der Kommission zur Verbesserung der Transparenz des MIP, einschließlich der Straffung und Konsolidierung der Kategorien makroökonomischer Ungleichgewichte, der Veröffentlichung eines Kompendiums, das einschlägige Informationen über die Umsetzung des MIP zusammenfasst, und der Aufnahme neuer Übersichtstabellen in die eingehenden Überprüfungen (MIP-Bewertungsmatrizen); NIMMT die Pläne der Kommission in Bezug auf ein spezielles Monitoring der Empfehlungen des Rates an die Mitgliedstaaten mit Ungleichgewichten und übermäßigen Ungleichgewichten, das zur genaueren Beobachtung der politischen Reaktion auf die festgestellten Ungleichgewichte dienen soll, ZUR KENNTNIS; ERSUCHT die Kommission, einen Vorschlag für den konkreten Zeitplan und Inhalt dieses Monitoring zu erstellen, einschließlich Plänen für eine Differenzierung gemäß der Schwere der Ungleichgewichte sowie der Abstimmung mit anderen Überwachungsverfahren, insbesondere – in Einklang mit der üblichen Praxis – der Überwachung nach Abschluss des Programms für die betroffenen Länder, um Doppelarbeit zu vermeiden; BETONT die Bedeutung von Effizienz, Transparenz und Vorhersehbarkeit bei der Bewertung von makroökonomischen Ungleichgewichten im Rahmen des MIP; HEBT in diesem Zusammenhang HERVOR, wie wichtig es ist, die Länderanalyse gemeinsam mit den Schlussfolgerungen über die Bewertung von Ungleichgewichten in Einklang mit dem Fahrplan für das Europäische Semester vorzulegen;

4. TEILT DIE AUFFASSUNG, dass 13 der überprüften Länder (Bulgarien, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, die Niederlande, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) makroökonomische Ungleichgewichte unterschiedlicher Art und Größenordnung aufweisen;

5. TEILT die Ansicht der Kommission, dass in 6 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern und Portugal) übermäßige Ungleichgewichte bestehen. Der Rat wird die weitere Überprüfung Kroatiens und Portugals durch die Kommission, die Ende Mai vorgelegt wird und die in den nationalen Reformprogrammen dargelegten politischen Maßnahmen berücksichtigen sowie eine Einschätzung über die Notwendigkeit weiterer Schritte ermöglichen soll, sorgfältig prüfen; BETONT, dass das gesamte Potenzial des MIP-Verfahrens – gegebenenfalls unter Anwendung der korrektiven Komponente – ausgeschöpft werden sollte;

6. TEILT die Einschätzung, dass 6 der überprüften Mitgliedstaaten (Belgien, Estland, Ungarn, Österreich, Rumänien und das Vereinigte Königreich) keine makroökonomischen Ungleichgewichte im Sinne des MIP aufweisen;

7. BETONT, dass alle Mitgliedstaaten weiterhin politische Maßnahmen ergreifen und sich nachdrücklich um Strukturreformen bemühen müssen, insbesondere wenn sie mit makroökonomischen Ungleichgewichten konfrontiert sind und diese das reibungslose Funktionieren der WWU beeinträchtigen. Ungleichgewichte sollten dauerhaft abgebaut werden, so dass Risiken verringert werden, das Neuaustarieren der EU-Volkswirtschaften erleichtert wird und die Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum und dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden, wobei der Schwerpunkt auf den zentralen Herausforderungen liegen sollte;

8. WÜRDIGT die anhaltenden Fortschritte, die von den Mitgliedstaaten bei der Korrektur ihrer externen und internen Ungleichgewichte erzielt wurden, was zur Wiederherstellung des Gleichgewichts in der EU und im Euro-Währungsgebiet beigetragen hat; BETONT jedoch, dass nach wie vor in einigen Mitgliedstaaten beträchtliche Risiken bestehen. Obwohl sich die Leistungsbilanzdefizite aus der Zeit vor der Krise deutlich verringert oder in einen Überschuss verwandelt haben, bleiben einige Netto-Schuldnerstaaten durch umfangreiche Auslandsverbindlichkeiten weiterhin anfällig; ERKENNT AN, dass die Kostenwettbewerbsfähigkeit sich generell in Ländern mit hohen außenwirtschaftlichen Defiziten verbessert hat, dass es aber weniger Anzeichen auf Verbesserungen bei der kostenunabhängigen Wettbewerbsfähigkeit gibt. Gleichzeitig bestehen in einigen Mitgliedstaaten mit einem verhältnismäßig geringen Bedarf an Verschuldungsabbau nach wie vor hohe Leistungsbilanzüberschüsse, die unter Umständen auf hohe Ungleichgewichte zwischen Ersparnissen und Investitionen hindeuten könnten und somit Fortschritte bei den politischen Maßnahmen erforderlich machen;

9. BETONT, dass eine hohe private und staatliche Verschuldung in einigen Mitgliedstaaten mit Blick auf die niedrigen Inflations- und Wachstumsraten weiterhin eine große Herausforderung darstellt. Trotz spürbarer Fortschritte sind Strukturreformen erforderlich, um das Wachstumspotenzial zu steigern und die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, insbesondere bei Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen;

II – UMSETZUNG DER LÄNDERSPEZIFISCHEN EMPFEHLUNGEN

10. BEGRÜSST die Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen von 2015. Die gestrafften Empfehlungen von 2015 haben einen stärkeren Fokus auf die Bewältigung drängender Herausforderungen und anhaltender makroökonomischer Ungleichgewichte ermöglicht; NIMMT ZUR KENNTNIS, dass die Durchführung der Reformen über die Politikbereiche und länderübergreifend nicht einheitlich erfolgt ist und dass nur in wenigen Fällen wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen verzeichnet werden konnten; BETONT, dass die Umsetzung von Reformen beschleunigt werden muss, um die unten dargelegten politischen Herausforderungen anzugehen und ERINNERT an die Bedeutung einer rechtzeitigen Bewertung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen durch den Rat, bevor neue länderspezifischen Empfehlungen abgegeben werden, damit Schlüsse gezogen werden können, das Bewusstsein im Land für das Thema gestärkt wird und die Reformen in jedem Land effektiv umgesetzt werden können;

11. BETONT, dass zusätzlich zu einer verantwortungsvollen und soliden Finanzpolitik weitere Strukturreformen auf den Dienstleistungs-, Waren- und Arbeitsmärkten erforderlich sind, um die wirtschaftliche Erholung zu stützen und zu verstetigen, schädliche Ungleichgewichte zu korrigieren, tragfähige öffentliche Finanzen zu erzielen, das Investitionsumfeld zu verbessern und den Binnenmarkt zu stärken, damit das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten freigesetzt wird;

12. ERKENNT die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen in den Bereichen Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, Bekämpfung von Steuerumgehung und Verwaltungsreform AN. Die betroffenen Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen fortsetzen; BETONT, dass noch weitere Fortschritte bei der Schaffung eines unternehmens- und beschäftigungsfreundlichen Gesetzes- und Regulierungsrahmens, der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, dem Abbau von Bürokratie, der Steigerung der Verwaltungseffizienz und der Verbesserung der Regulierungsqualität sowie der Reduzierung von Beschränkungen im Dienstleistungssektor, insbesondere durch eine erhebliche Erleichterung der grenzübergreifenden Tätigkeit für Dienstleistungserbringer, erreicht werden könnten. Es wurden zwar Fortschritte bei der Schließung von bestehenden Lücken und der Behebung von Schwächen in den haushaltspolitischen Rahmen einiger Mitgliedstaaten verzeichnet, diese sind jedoch in manchen Ländern noch eher begrenzt und die Bemühungen sollten sich daher auf das reibungslose Funktionieren der Rahmen konzentrieren, um eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik zu unterstützen. Die nationalen haushaltspolitischen Rahmen sollten an die EU-Anforderungen angepasst werden;

13. TEILT DIE AUFFASSUNG, dass die Investitionsvoraussetzungen dringend verbessert werden müssen, um Anreize für private Investitionen in die Realwirtschaft zu schaffen und hochwertige öffentliche Investitionen und Infrastrukturen zu gewährleisten. Bei der Inangriffnahme von Problemen in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und andere Investitionshemmnisse sowie bei der Reform der öffentlichen Verwaltung, der Justizsysteme, des Insolvenzrechts und der Rahmenbedingungen für Unternehmen, einschließlich des Zugangs zu Finanzmitteln, werden nur langsam Erfolge erzielt. Trotz einiger Fortschritte bestehen in vielen Mitgliedstaaten weiterhin in einigen wichtigen Wirtschaftszweigen Investitionshemmnisse. Das gilt insbesondere für den Dienstleistungssektor, die Netzindustrien und die Baubranche;

14. BEGRÜSST die Fortschritte bei den Arbeitsmarktreformen, stellt aber fest, dass immer noch bedeutende Herausforderungen und Lücken bei der Umsetzung bestehen. Es gibt nach wie vor Potenzial zur Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen und zur Verringerung der steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit. In einigen Mitgliedstaaten erfordert die Integration von Migranten und Flüchtlingen besondere Aufmerksamkeit. Während bei der Wiedereingliederung von Arbeitslosen ins Erwerbsleben Fortschritte erzielt wurden, besteht weiter Bedarf an strukturellen Reformen, die die Beschäftigung fördern und auf eine aktive Arbeitsmarktpolitik abzielen.

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Steuervermeidung durch Unternehmen: Rat erlässt Vorschriften zum Austausch steuerlich relevanter Informationen über multinationale Unternehmen

Fri, 03/06/2016 - 01:17

Am 25. Mai 2016 hat der Rat Vorschriften angenommen, nach denen multinationale Unternehmen steuerlich relevante Informationen vorlegen müssen und diese Informationen zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.

Die Richtlinie ist der erste Teil eines Pakets, das die Kommission im Januar 2016 vorgelegt hat und das mehrere Vorschläge enthält, mit denen die EU‑Vorschriften gegen Steuerumgehung durch Unternehmen verschärft werden sollen. Sie stützt sich auf die OECD-Empfehlungen von 2015 zur Bekämpfung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) durch Unternehmen.

Mit ihr wird die OECD-Empfehlung über die länderspezifische Berichterstattung durch multinationale Unternehmen (BEPS-Aktionspunkt 13) in ein rechtsverbindliches Instrument der EU umgesetzt. Sie gilt für Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio. EUR.


Die Richtlinie soll in erster Linie verhindern, dass multinationale Unternehmen die komplexen Regelungen eines Steuersystems oder Inkongruenzen zwischen verschiedenen Steuersystemen ausnutzen, um ihre Steuerschuld zu verringern oder Steuern zu vermeiden.

Informationen, die multinationale Unternehmen künftig vorlegen müssen

Um mehr Transparenz zu schaffen, verpflichtet die Richtlinie multinationale Unternehmen, nach Ländern aufgeschlüsselte Informationen über Erträge, Gewinne, gezahlte Steuern, Kapital, Einkünfte, materielle Vermögenswerte und die Anzahl der Beschäftigten vorzulegen.

Bereits für das Steuerjahr 2016 müssen die genannten Informationen den Steuerbehörden des Mitgliedstaats vorgelegt werden, in dem die Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe ihren Sitz hat.

Wenn die Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe ihren Steuersitz nicht in der EU hat und keinen Bericht vorlegt, so muss sie dies über ihre Tochtergesellschaften in der EU tun. Diese "sekundäre Berichterstattung" kann 2016 noch auf freiwilliger Basis erfolgen; ab dem Steuerjahr 2017 wird sie verbindlich vorgeschrieben.

Informationsaustausch

Die Richtlinie verpflichtet die Steuerbehörden, die Berichte automatisch auszutauschen, so dass Risiken der Steuervermeidung im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen(1) bewertet werden können. Sie baut auf dem bestehenden Rahmen für den automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden auf, der mit der Richtlinie 2011/16/EU in der EU eingeführt wurde. Dabei wird auf ein bestehendes gemeinsames Kommunikationsnetz zurückgegriffen, damit die Umsetzungskosten möglichst niedrig gehalten werden können.

In der Richtlinie werden folgende Fristen gesetzt:

  • 12 Monate nach Ablauf des Steuerjahrs müssen die Unternehmen die Informationen vorlegen;
  • weitere drei Monate sind für den automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerverwaltungen vorgesehen.

Zudem müssen die Mitgliedstaaten Sanktionen für Verstöße festlegen.

Ein gemeinsamer Ansatz der EU

Mit der Richtlinie wird eine einheitliche Umsetzung der OECD-Empfehlung über die länderspezifische Berichterstattung in der EU gewährleistet.

Die Richtlinie wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" erlassen, nachdem am 8. März 2016 eine Einigung erzielt worden war.

Weitere Initiativen

Das im Januar 2016 vorgelegte Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung schließt an eine Reihe von Initiativen der EU aus dem Jahr 2015 an. Dazu gehört eine Richtlinie über Steuervorbescheide mit grenzüberschreitender Wirkung, die im Dezember 2015 angenommen wurde.

Im Dezember 2014 erklärte der Europäische Rat, dass "es dringend erforderlich ist, die Anstrengungen zur Bekämpfung von Steuerumgehung und aggressiver Steuerplanung sowohl weltweit als auch auf Unionsebene weiter voranzubringen".

 

(1) Verrechnungspreise sind die Preise, die für zwischen verschiedenen Bereichen einer Unternehmensgruppe ausgetauschte Güter und Dienstleistungen verrechnet werden.

 

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EU wird Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der WPA-Gruppe der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) unterzeichnen

Thu, 02/06/2016 - 12:54

Der Rat hat am 1. Juni 2016 im Namen der EU die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der EU und der WPA-Gruppe der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) genehmigt. Die WPA-Gruppe der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) umfasst Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Swasiland.

Die feierliche Unterzeichnung des WPA EU-SADC soll am 10. Juni 2016 in Kasane (Botsuana) stattfinden.

Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sollen die regionale Integration und die wirtschaftliche Entwicklung in den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) stärken. Sie beruhen auf dem Grundsatz einer asymmetrischen Marktöffnung, was bedeutet, dass sie für die AKP-Partnerstaaten einen besseren Zugang zum Markt der EU vorsehen. Insbesondere bieten sie nie dagewesene Markchancen für Agrar- und Fischereierzeugnisse. Die WPA treten an die Stelle der vorangegangenen Marktzugangsregelung mit einseitigen Präferenzen für die AKP-Staaten.

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Tunesien: Rat bewilligt 500 Mio. € in Form von Darlehen

Thu, 02/06/2016 - 12:19

Am 1. Juni 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates einen Beschluss gebilligt, mit dem Tunesien eine Makrofinanzhilfe in Höhe von höchstens 500 Mio. € bereitgestellt wird.

Die Hilfe soll dazu beitragen, die Außenfinanzierungslücke des Landes zu verringern und damit seine wirtschaftliche Stabilisierung und die Umsetzung einer umfangreichen Reformagenda zu unterstützen. Sie ergänzt die Hilfe des IWF, der am 20. Mai 2016 die Finanzierungsvereinbarung im Rahmen der erweiterten Fondsfazilität (EFF) für Tunesien verlängert und weitere 2,9 Mrd. USD bewilligt hat.

Das Europäische Parlament wird dem Beschluss voraussichtlich auf seiner Plenartagung vom 6. bis 9. Juni 2016 in erster Lesung zustimmen. Anschließend wird der Text in der mit dem Parlament vereinbarten Fassung – ohne Abänderungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag – dem Rat zur Annahme vorgelegt.

Darlehen

Die Finanzhilfe wird für zweieinhalb Jahre bereitgestellt. Sie wird in Form von Darlehen gewährt, die in drei Tranchenausgezahlt werden. Die Darlehen haben eine durchschnittliche Laufzeit von höchstens 15 Jahren.

Auflagen

Die Hilfe wird entsprechend einer zwischen der Kommission und Tunesien zu schließenden Vereinbarung geleistet. Darin werden klar definierte wirtschaftspolitische und finanzielle Auflagen festgelegt, wobei Strukturreformen und solide öffentliche Finanzen im Vordergrund stehen.

Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe besteht darin, dass sich Tunesien wirksame demokratische Mechanismen und das Rechtsstaatsprinzip zu eigen macht und die Achtung der Menschenrechte garantiert.

Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst werden die Erfüllung dieser Vorbedingung während der gesamten Laufzeit der Makrofinanzhilfe überprüfen.

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