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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 1 day 5 hours ago

Schlussfolgerungen des Rates zum Antrag Bosnien und Herzegowinas auf Beitritt zur EU

Wed, 21/09/2016 - 10:20

Der Rat hat folgende Schlussfolgerungen angenommen:

"1. Am 15. Februar 2016 hat der Vorsitzende des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina Dragan ČOVIĆ den Antrag auf Beitritt seines Landes zur Europäischen Union eingereicht. Der Rat hat beschlossen, das Verfahren nach Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union einzuleiten. Dementsprechend wird die Kommission ersucht, ihre Stellungnahme zu unterbreiten.

2. Unter Hinweis auf den erneuerten Konsens über die Erweiterung, den der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 14./15. Dezember 2006 zum Ausdruck gebracht hat, bekräftigt der Rat, dass die Zukunft der westlichen Balkanstaaten in der Europäischen Union liegt. Er erinnert daran, dass das Vorankommen der einzelnen Länder auf dem Weg in die Europäische Union von ihren jeweiligen Bemühungen abhängt, die Kopenhagener Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen.

3. Unter erneuter Bekräftigung früherer Schlussfolgerungen des Rates, insbesondere der Schlussfolgerungen vom 15. Dezember 2015, und seiner uneingeschränkten Unterstützung der EU-Perspektive Bosnien und Herzegowinas als eines vereinigten und souveränen Gesamtstaats begrüßt der Rat die signifikanten Fortschritte bei der Umsetzung der Reformagenda, über die die Regierung Bosnien und Herzegowinas auf allen Ebenen Einigung erzielt hat. Der Rat appelliert an Bosnien und Herzegowina, seine Bemühungen fortzusetzen, um in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, internationalen Finanzinstitutionen und internationalen Partnern sowie der Zivilgesellschaft zum Wohle der Bürger des Landes eine wirksame Umsetzung der Reformagenda zu gewährleisten, und sich dabei an den zeitlichen Rahmen des von der Regierung des Landes festgelegten Aktionsplans zu halten. Dies sollte auch weiterhin soziale und wirtschaftliche Reformen ebenso wie Reformen auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit und der öffentlichen Verwaltung beinhalten. Der Rat ersucht die Kommission, ihm weiterhin über die Umsetzung der Reformagenda, einschließlich des Koordinierungsmechanismus, Bericht zu erstatten. Der Rat fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung ihrer Stellungnahme zum Beitrittsantrag Bosnien und Herzegowinas besonderes Augenmerk auf die Umsetzung des Sejdic/Finci-Urteils zu legen.

4. Der Rat begrüßt die Paraphierung des Protokolls über die Anpassung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwecks Berücksichtigung des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union. Die vollständige Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens, einschließlich seiner Anpassung, ist ein wichtiger Bestandteil der Bemühungen des Landes um eine Integration in die EU.

5. Der Rat begrüßt ferner die Vereinbarung, einen Koordinierungsmechanismus für EU-Fragen einzurichten. Er appelliert an alle Regierungsebenen in Bosnien und Herzegowina, dessen wirksame Umsetzung zu gewährleisten, die einen wichtigen Schritt bei der Verbesserung der Funktionsfähigkeit und Effizienz darstellt."

Categories: Europäische Union

Terrorismusbekämpfung: EU verstärkt ihr rechtliches Instrumentarium für Maßnahmen gegen ISIL/Da’esh und Al-Qaida

Tue, 20/09/2016 - 18:00

Der Rat nahm am 20. September einen Rechtsrahmen an, der es der EU zum ersten Mal ermöglicht, autonom Sanktionen gegen ISIL/Da'esh und Al-Qaida und Personen und Einrichtungen zu verhängen, die mit ihnen verbunden sind oder sie unterstützen. Bisher konnten Sanktionen nur gegen in der Liste der Vereinten Nationen aufgeführte Personen und Einrichtungen oder von individuell handelnden Mitgliedstaaten verhängt werden.


Die EU kann nunmehr gegen einzelne Personen ein Reiseverbot verhängen und die Vermögenswerte von Einzelpersonen und Einrichtungen einfrieren, die als mit ISIL (Da’esh)/Al-Qaida in Verbindung stehend identifiziert wurden. Das bedeutet, dass alle ihre Vermögenswerte in der EU eingefroren werden und dass es Personen und Einrichtungen in der EU verboten ist, den gelisteten Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die Maßnahmen zielen unter anderem auf Personen und Einrichtungen ab, die an der Planung oder Begehung von Terroranschlägen beteiligt waren, oder ISIL (Da’esh)/ Al Qaida mit finanziellen Mitteln, Öl oder Waffen versorgt haben oder von ihnen eine terroristische Schulung erhalten haben. Weitere Tätigkeiten, die zur Aufnahme von Personen und Einrichtungen in die Liste führen, sind Rekrutierung, Anstiftung oder öffentliche Aufstachelung zu Handlungen und Tätigkeiten zur Unterstützung dieser Organisationen oder Beteiligung an schweren Verstößen gegen die Menschenrechte außerhalb der EU, einschließlich Entführung, Vergewaltigung, sexueller Gewalt, Zwangsehe und Versklavung.

Darüber hinaus wird die EU restriktive Maßnahmen gegen Einzelpersonen verhängen können, die aus der EU ausreisen oder ausreisen wollen bzw. in die EU einreisen oder einreisen wollen, um ISIL (Da’esh)/ Al-Qaida zu unterstützen oder von ihnen ausgebildet zu werden. Diese Maßnahmen zielen insbesondere auf die sogenannten "ausländischen Kämpfer" ab. Die EU kann somit jede Person, die den Kriterien entspricht, in die Liste aufnehmen, einschließlich EU-Bürger, die diese Organisationen außerhalb der EU unterstützt haben und danach zurückkehren. Mit dem Reiseverbot werden gelistete Personen daran gehindert, in einen EU-Mitgliedstaat einzureisen. Falls es sich um einen gelisteten EU-Bürger handelt, so hindert das Reiseverbot die in der Liste aufgeführte Person daran, in einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, zu reisen.

Die Aufnahme von Personen und Einrichtungen in die Liste erfolgt nach Einigung über die entsprechenden Vorschläge der Mitgliedstaaten durch einen Ratsbeschluss und eine Ratsverordnung, die einstimmig angenommen werden..

Categories: Europäische Union

Menschenrechte und Demokratie: EU-Jahresbericht 2015 angenommen

Tue, 20/09/2016 - 15:21

Der Rat hat den Teil mit länder- und regionenspezifischen Themen des EU-Jahresberichts 2015 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt angenommen, der den am 20. Juni 2016 veröffentlichten thematischen Teil des Berichts ergänzt.


Im Jahr 2015 hat die EU weiterhin die Menschenrechte sowie inklusive und demokratische Gesellschaften verteidigt und gefördert. In dem Jahresbericht 2015 werden die Bemühungen der EU dargelegt, über die Hohe Vertreterin Federica Mogherini, den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte Stavros Lambrinidis und das weltweite Netz der EU-Delegationen die Universalität der Menschenrechte überall auf der Welt zu fördern. Der Abschnitt des Berichts mit länder- und regionenspezifischen Themen enthält einen kurzen Überblick über die Lage der Menschenrechte; ferner wird darin beschrieben, wie die EU die einzelnen Länder vor Ort politisch unterstützt.

Categories: Europäische Union

Steuerabkommen mit Andorra von EU gebilligt

Tue, 20/09/2016 - 12:40

Am 20. September 2016 hat der Rat den Abschluss eines Abkommens mit Andorra gebilligt, mit dem die Einhaltung der Steuervorschriften durch private Sparer verbessert wird.

Das Abkommen wird zu einem energischen Vorgehen gegen Steuerhinterziehung beitragen, indem die EU-Mitgliedstaaten und Andorra zum automatischen Informationsaustausch verpflichtet werden.

Dadurch erhalten die Steuerbehörden beider Seiten einen verbesserten grenzüberschreitenden Zugang zu Informationen über die Finanzkonten der jeweils ansässigen Personen.

Mit dem Abkommen wird ein Abkommen von 2004 aktualisiert, durch das Andorra verpflichtet wurde, Regelungen anzuwenden, die den in einer EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind. Damit wird der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten erweitert, um Steuerpflichtige davon abzuhalten, Kapital in Form von Einkünften oder Vermögenswerten, für die keine Steuern gezahlt wurden, vor dem Fiskus zu verbergen.

Das neue Abkommen ist am 12. Februar 2016 unterzeichnet worden. Es ist (am 20. September) auf einer Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) geschlossen worden, ohne dass eine Aussprache stattfand.

Categories: Europäische Union

Rat unterstützt nationale Ausschüsse für Produktivität

Tue, 20/09/2016 - 12:00

Der Rat hat am 20. September 2016 eine Empfehlung verabschiedet, mit der die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets aufgerufen werden, nationale Ausschüsse für Produktivität einzurichten.

Aufgabe dieser Ausschüsse ist die Analyse von Entwicklungen und Politiken, die die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen können. Sie werden unabhängige Analysen erstellen und den politischen Dialog auf nationaler Ebene stärken.

Dies wird Reformen, mit denen ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Konvergenz erreicht werden soll, erleichtern.


Das Potenzialwachstum hat sich im Euro-Währungsgebiet und in der EU insgesamt seit der Jahrhundertwende deutlich verlangsamt. Diese Entwicklung ist insbesondere auf einen Rückgang der totalen Faktorproduktivität zurückzuführen. Seit 2008 hat sich das Wirtschaftswachstum infolge des Rückgangs der Investitionen weiter abgeschwächt.

Ein Wiederanstieg des Wirtschaftswachstums wird von einer Steigerung der Produktivität abhängen. Dies erfordert ausgewogene politische Strategien zur Unterstützung von Innovationen und zur Verbesserung der Kompetenzen, der Flexibilität an den Arbeits- und Produktmärkten und der Ressourcenverwendung.

Die Ausschüsse für Produktivität werden mit ihrer Forschung und ihren Analysen Entwicklungen fördern, die das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion der EU begünstigen dürften.

Bericht der fünf Präsidenten

Die Empfehlung ist Teil des Maßnahmenpakets der Kommission vom Oktober 2015, das auf der Grundlage des sogenannten Berichts der fünf Präsidenten über die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion der EU verabschiedet wurde.

Es wurde am 28. Juni 2016 vom Europäischen Rat gebilligt.

Der Bericht der fünf Präsidenten wurde vom Präsidenten der Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Präsidenten des Europäischen Rates, der Euro-Gruppe, der Europäischen Zentralbank und des Europäischen Parlaments ausgearbeitet. Er wurde dem Europäischen Rat im Juni 2015 vorgelegt.

Aufgaben

Mit der Empfehlung werden alle Mitgliedstaaten aufgerufen, einen nationalen Ausschuss einzurichten, der folgende Aufgaben wahrnimmt:

  • Diagnose und Analyse der Entwicklungen im Bereich der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit;
  • unabhängige Analyse der politischen Herausforderungen in diesem Bereich.

Die Empfehlung ist an die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gerichtet; gleichzeitig werden aber die übrigen Mitgliedstaaten ermutigt, ähnliche Einrichtungen zu schaffen. Die Ausschüsse für Produktivität werden aufgefordert, Meinungen und bewährte Verfahren auszutauschen sowie gegebenenfalls gemeinsame Analysen zu erstellen.

Kommunikation und Information

In der Empfehlung ist vorgesehen, dass die Ausschüsse eigenständig gegenüber Behörden sind, was die Kommunikation mit der Öffentlichkeit, die Verfahren für die Ernennung der Mitglieder der Ausschüsse und den Zugang zu Informationen betrifft. Ihre Analysen sollten grundsätzlich veröffentlicht werden.

Das unabhängige Fachwissen der Ausschüsse, das unter anderem in die Jahresberichte einfließt, wird von den Mitgliedstaaten und der Kommission im Zusammenhang mit der jährlichen Überwachung der Politik im Rahmen des Europäischen Semesters genutzt werden.

Die Empfehlung wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" angenommen.

Categories: Europäische Union

Julian King zum neuen Kommissionmitglied mit Zuständigkeit für die Sicherheitsunion ernannt

Mon, 19/09/2016 - 16:41

Der Rat hat im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Kommission, Jean-Claude Juncker, am 19. September 2016 Julian King zum neuen Mitglied der Kommission mit Zuständigkeit für die Sicherheitsunion ernannt. Die Ernennung gilt für die verbleibende Amtszeit der Kommission, die am 31. Oktober 2019 endet.

Julian King ist britischer Staatsangehöriger und seit Januar 2016 Botschafter des Vereinigten Königreichs in Frankreich. Er ersetzt Jonathan Hill, der am 25. Juni 2016 zurückgetreten ist.

Categories: Europäische Union

Burundi: EU verlängert Sanktionen bis 31. Oktober 2017

Mon, 19/09/2016 - 15:40

Der Rat hat am 29. September 2016 die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Burundi bis zum 31. Oktober 2017 verlängert. Diese Maßnahmen bestehen aus einem Reiseverbot und einem Einfrieren der Vermögenswerte betreffend vier Personen, die durch ihre Tätigkeiten die Demokratie in Burundi untergraben oder die Suche nach einer politischen Lösung für die Krise in Burundi behindern. Zu diesen Tätigkeiten gehören Gewalttaten, Repression oder Aufstachelung zur Gewalt sowie Handlungen, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

Die EU hat alle beteiligten Parteien wiederholt und kontinuierlich aufgefordert, jegliche Gewaltanwendung zu unterlassen und diese zu verurteilen. Dies ist unerlässlich für die Schaffung und Erhaltung der Voraussetzungen für Fortschritte bei der Suche nach einer politischen Lösung für die Krise.

Nach Ansicht des Rates ist die Verlängerung der Sanktionen gerechtfertigt, da sich in der Situation bezüglich der vier Personen, die den restriktiven Maßnahmen unterliegen, keinerlei Fortschritte eingestellt haben.

Die Namen der betroffenen Personen und die Gründe für ihre Aufnahme in die Liste sind im Anhang zu dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss vom 1. Oktober 2015 enthalten.

Categories: Europäische Union

Ausführungen von Präsident Donald Tusk nach dem Gipfel in Bratislava

Mon, 19/09/2016 - 15:20

Zunächst möchte ich Premierminister Fico dafür danken, dass er uns nach Bratislava eingeladen hat. Mein Dank gilt auch der slowakischen Bevölkerung für ihre Gastfreundschaft und Geduld. Ich weiß, dass es nicht immer leicht ist, besonders mit all den Sicherheitsmaßnahmen, aber Sie haben Ihre Sache hervorragend gemacht.

Bratislava ist der erste Gipfel, auf dem wir über die gemeinsame Zukunft der EU mit 27 Staaten – ohne das Vereinigte Königreich – beraten haben. Es war ein trauriger Tag für Europa, als die britische Bevölkerung für den Austritt gestimmt hat; daher war eine ehrliche Analyse gefordert. Heute hatten wir eine offene Aussprache über die Ursachen der derzeitigen politischen Situation in Europa. Die Tatsache, dass Millionen Europäer verunsichert sind, ist nicht von der Hand zu weisen. Die Menschen sind besorgt über das, was sie als Kontrollverlust erleben, und äußern ihre Ängste im Zusammenhang mit Migration, Terrorismus und nicht zuletzt auch ihrer wirtschaftlichen und sozialen Zukunft.

Unsere Bestandaufnahme ist nüchtern, aber nicht defätistisch. Wir alle sind uns einig, dass die Europäische Union nicht perfekt ist, aber wir sind uns auch einig, dass sie das beste Instrument ist, über das wir verfügen. Deshalb sind wir entschlossen, die Fehler der Vergangenheit auszuräumen und als EU der 27 mit gemeinsamen Lösungen nach vorne zu blicken. Wir werden nicht einfach so weitermachen wie bisher. Um die EU voranzubringen, haben wir hier in Bratislava einen Fahrplan besprochen, in dem die Ziele festgelegt sind, auf die wir mit Blick auf die Tagung in Rom im März nächsten Jahres – auf der wir diesen Prozess abschließen möchten – hinarbeiten werden.

Ich will Ihnen einige der Ziele nennen, über die wir heute gesprochen haben. So geht es darum,

– auszuschließen, dass es jemals wieder zu unkontrollierten Flüchtlingsströmen wie im letzten Jahr kommt, und die vollständige Kontrolle über unsere Außengrenzen sicherzustellen, damit wir zu Schengen zurückkehren. Wir sind entschlossen, unsere Zusammenarbeit mit der Türkei und den Ländern des westlichen Balkans fortzusetzen, aber auch, Migrationspakte mit afrikanischen Ländern zu schließen;

– alles Notwendige zu unternehmen, um die Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung der inneren Sicherheit und der Bekämpfung des Terrorismus zu unterstützen. Hohe Priorität hat dabei auch der verstärkte Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsdiensten der Mitgliedstaaten;

– die EU-Zusammenarbeit im Bereich der externen Sicherheit und der Verteidigung zu stärken. Im Dezember wird der Europäische Rat beschließen, wie die in den Verträgen vorgesehenen Möglichkeiten am besten genutzt werden können;

– eine vielversprechende wirtschaftliche Zukunft für alle zu schaffen, indem der Binnenmarkt gestärkt und mehr investiert wird;

– und schließlich unsere Lebensweise zu erhalten und jungen Europäern bessere Chancen zu geben. Um diese Ziele zu erreichen, wird es einige sehr konkrete Maßnahmen geben. Ich will nicht allzu sehr ins Detail gehen; die Maßnahmen stehen alle im Fahrplan. Ich möchte hier nur erwähnen, dass einige Staats- und Regierungschefs beschlossen haben, sofort zusätzliche Mitarbeiter und Ausrüstungen für den Schutz der bulgarischen Grenze zur Türkei zur Verfügung zu stellen. Ich danke ihnen für diese Zusammenarbeit.

Wir sollten in den nächsten Monaten mehr praktische und konkrete Entscheidungen treffen. Dazu möchte ich Präsident Juncker meine Anerkennung für die hervorragenden Initiativen aussprechen, die er in seiner Rede zur Lage der Europäischen Union vorgestellt hat. Etliche davon kamen heute zur Sprache, und ich hoffe, dass alle Institutionen zusammenarbeiten werden, um sie umzusetzen.

Lassen Sie mich damit schließen, dass der Bratislava-Fahrplan die Richtschnur für unser Vorgehen sein wird, wenn wir zu den ordentlichen Tagungen des Europäischen Rates im Oktober und Dezember und zu den informellen Tagungen in Valletta und später in Rom zusammenkommen. Ich hoffe, dass der Gipfel von Bratislava zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Europäische Union führen wird. Dies wird nur geschehen, wenn die Menschen erkennen, dass wir unsere Zusagen einhalten, indem die Mitgliedstaaten und die Organe loyal zusammenarbeiten. Heute kann ich sagen, dass es Anlass zur Hoffnung gibt. Vielen Dank.

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 19/09/2016 - 10:42

VN-Generalversammlung, New York

Sonntag, 18. September 2016
(Ortszeit)
17.00 Uhr Treffen mit VN-Generalsekretär Ban Ki-moon

Montag, 19. September 2016
(Ortszeit)
8.30 Uhr Eröffnungsfeier der Plenartagung auf hoher Ebene zur Bewältigung großer Flüchtlings- und Migrantenströme
9.30 Uhr Treffen mit dem ägyptischen Präsidenten Abdel Fattah el-Sisi
10.00 Uhr Treffen mit dem neuseeländischen Premierminister John Key
+/- 13.50 Uhr Rede auf der Plenartagung auf hoher Ebene
14.30 Uhr Treffen mit dem kosovarischen Ministerpräsidenten Isa Mustafa
15.00 Uhr Treffen mit der norwegischen Ministerpräsidentin Erna Solberg
15.30 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien Gjorge Ivanov

Dienstag, 20. September 2016
(Ortszeit)
9.00 Uhr Eröffnung der 71. VN-Generalversammlung
12.00 Uhr Treffen mit dem Vorsitzenden des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina Bakir Izetbegović
12.30 Uhr Treffen mit dem australischen Premierminister Malcolm Turnbull
13.15 Uhr Mittagessen auf Einladung des VN-Generalsekretärs Ban Ki-moon
15.30 Uhr Gipfel der Staats- und Regierungschefs zur globalen Flüchtlingskrise
(Uhrzeit noch zu bestätigen) Ansprache auf dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs zur globalen Flüchtlingskrise
19.00 Uhr Empfang bei der Delegation der EU bei den VN

Mittwoch, 21. September 2016
(Ortszeit)
+/- 12.15 Uhr Rede anlässlich der Debatte der 71. VN-Generalversammlung
15.30 Uhr Treffen mit dem irakischen Ministerpräsidenten Haider al-Abadi
16.00 Uhr Treffen mit der Premierministerin von Bangladesch Sheikh Hasina
17.00 Uhr Treffen mit dem Ministerpräsidenten der Republik Moldau Pavel Filip
17.30 Uhr Treffen mit dem georgischen Premierminister Giorgi Kvirikashvili

Categories: Europäische Union

Erklärung von Bratislava und Bratislava-Fahrplan

Fri, 16/09/2016 - 21:42

Heute sind wir in Bratislava in einer für unser europäisches Projekt kritischen Zeit zusammen­gekommen. Auf unserer Gipfeltagung in Bratislava mit 27 Mitgliedstaaten ging es darum, gemein­sam die derzeitige Lage der Europäischen Union zu analysieren und unsere gemeinsame Zukunft zu erörtern. Wir haben uns alle auf die folgenden allgemeinen Grundsätze geeinigt:

Categories: Europäische Union

Schreiben von Präsident Donald Tusk vor dem Gipfeltreffen in Bratislava

Wed, 14/09/2016 - 17:00

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem ich mich mit den meisten von Ihnen bereits beraten habe, möchte ich Ihnen heute im Rahmen der Vorbereitungen für den Gipfel in Bratislava noch einige persönliche Überlegungen zukommen lassen. Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass wir eine ehrliche Bewertung der derzeitigen Situation vornehmen, um die bestmögliche Grundlage für die Gestaltung unserer gemeinsamen Zukunft zu schaffen.

I
Unser Treffen in Bratislava findet zu einem besonders geschichtsträchtigen Zeitpunkt statt. 27 europäische Staats- und Regierungschefs werden die Zukunft unserer Union erörtern, nachdem sich zum ersten Mal in der Geschichte ein Land dafür entschieden hat, die EU zu verlassen. Wir alle spüren in diesen turbulenten Zeiten, die von Krisen und Konflikten geprägt sind, dass wir mehr als je zuvor den Sinn unserer Gemeinschaft, die in ein paar Monaten ihren 60. Geburtstag feiert, wieder ins Bewusstsein rücken müssen.

Der Brexit stellt uns nicht nur vor die Herausforderung, mit dem Vereinigten Königreich neue Beziehungen auszuhandeln. In dieser Hinsicht sollte unsere Position klar und eindeutig bleiben ("keine Verhandlungen ohne Austrittsantrag"). Die im Vertrag für den Fall eines EU-Austritts vorgesehenen Bestimmungen schützen die Interessen der Union. Bei den kommenden Verhandlungen sollte unser Ziel einerseits sein, bestmögliche Beziehungen zum Vereinigten Königreich herzustellen; andererseits sollten wir uns aber an den Vertrag halten und besonnen, kohärent und geschlossen sowie entschieden auftreten, wenn es darum geht, auf einem ausgewogenen Verhältnis von Rechten und Pflichten zu bestehen. Wenn wir das tun, dann wird es keine Zweifel daran geben, dass die Mitgliedschaft in der Union eine gute Sache ist.

II
Während wir darauf warten, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs die Verhandlungen einleitet, sollten wir uns mit Zustand und Aussichten der EU nach dem Brexit befassen. Es wäre ein fataler Irrtum, anzunehmen, dass das negative Ergebnis des Referendums im Vereinigten Königreich ein speziell britisches Problem darstellt, dass die ablehnende Haltung der Briten gegenüber der EU ein Symptom politischer Verirrung oder einfach ein zynisches Spiel ist, in dem Populisten die Frustration der Bevölkerung ausnutzen. Es stimmt, dass die Leave-Kampagne mit falschen Argumenten und inakzeptablen Verallgemeinerungen geworben hat. Es stimmt aber auch, dass das Brexit-Votum ein verzweifelter Versuch ist, Fragen zu beantworten, die sich Millionen von Menschen in Europa täglich stellen: Fragen zum eigentlichen Wesen von Politik. Fragen dazu, wie die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und ihres Landes gewährleistet werden kann, Fragen, die den Schutz ihrer Interessen, ihres kulturellen Erbes und ihrer Lebensweise betreffen. Mit diesen Fragen hätten wir uns selbst dann befassen müssen, wenn das Vereinigte Königreich sich für einen Verbleib in der EU entschieden hätte.

Die Menschen in Europa möchten wissen, ob die politischen Eliten in der Lage sind, die Kontrolle über die Ereignisse und Prozesse wiederzuerlangen, die sie als überwältigend, verwirrend und manchmal furchteinflößend empfinden. Heute sind nicht nur im Vereinigten Königreich viele Menschen der Meinung, dass eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union ein Hemmnis für Stabilität und Sicherheit ist.

Die Menschen erwarten berechtigterweise von ihren führenden Politikern, dass diese den Raum, in dem sie leben, schützen und ihre Sicherheit gewährleisten. Wenn sich ihre Befürchtung, dass wir diese Verantwortung nicht erfüllen, weiter erhärtet, werden sie beginnen, nach Alternativen zu suchen. Und sie werden sie finden. Wie uns die Geschichte lehrt, kann dies dazu führen, dass die Menschen sich in Scharen von der Freiheit und den anderen Grundwerten, auf die die Europäische Union sich gründet, abwenden. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass das Gleichgewicht zwischen dem Bedürfnis nach Freiheit und dem Sicherheitsbedürfnis wie auch zwischen dem Bedürfnis nach Offenheit und dem Schutzbedürfnis wiederhergestellt wird. In diesem Zusammenhang steht eine wirksame Kontrolle unserer Außengrenzen an erster Stelle – sie hat gleichzeitig eine praktische und eine symbolische Dimension.

III
Die Flüchtlingskrise war der Wendepunkt. Das Chaos an unseren Grenzen im letzten Jahr mit täglich neuen Bildern von Hunderttausenden Menschen, die sich ohne jegliche Kontrolle über unseren Kontinent bewegen, hat bei vielen Europäern zu einem Gefühl der Bedrohung geführt. Zu lange mussten sie auf Maßnahmen zur Bewältigung der Situation – wie etwa die Schließung der Westbalkanroute und das EU-Türkei-Abkommen – warten. Stattdessen mussten sie sich allzu oft politisch korrekte Erklärungen anhören, wonach Europa nicht zu einer Festung werden dürfe, sondern offen bleiben müsse. Das Ausbleiben raschen Handelns und das Fehlen einer einheitlichen europäischen Strategie haben das schon seit der Finanzkrise angeschlagene Vertrauen der Bürger in ihre Regierungen, die Institutionen und in die breitere Führungsschicht weiter geschwächt. Es ist absolut unumgänglich geworden, dieses Vertrauen wieder aufzubauen; dies hat der Brexit ganz klar gezeigt.

Wir dürfen nicht mehr allzu viel Zeit verlieren. Bratislava muss einen Wendepunkt in Bezug auf den Schutz der Außengrenzen der Union darstellen. Wir müssen unseren Bürgern zeigen, dass wir willens und in der Lage sind, sie vor einer Wiederholung des Chaos von 2015 zu schützen. Dies erfordert die uneingeschränkte Zusammenarbeit aller Regierungen und europäischen Institutionen.

IV
Genauso wichtig ist es, den Terrorismus wirksam zu bekämpfen. Obwohl wir uns darüber grundsätzlich einig sind, bestehen noch allzu viele praktische und gesetzgeberische Hindernisse. Den Europäern muss wieder das Gefühl der Sicherheit zurückgegeben werden. Die Frage ist, von wem und mit welchen Mitteln. Die wichtigsten Instrumente auf diesem Gebiet sind nach wie vor auf nationaler Ebene angesiedelt, aber wir können und müssen mehr gemeinsam unternehmen. Wir sollten in Bezug auf Informationsaustausch und Einsätze zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen unseren Polizeikräften und anderen Diensten gelangen. Ferner können wir noch mehr tun, um die Zusammenarbeit der Internetanbieter bei der Entfernung von zu Hass aufstachelnden und den Terrorismus unterstützenden Inhalten zu erleichtern. An den Außengrenzen müssen wir dafür sorgen, dass bei jedem Einzelnen ein Abgleich mit unseren Datenbanken erfolgt, damit potenzielle Terroristen nicht ungehindert in die EU einreisen können. Auch müssen wir in jedem unserer Länder mehr zur Bekämpfung der Radikalisierung unternehmen. Wenn wir nicht wirklich entschlossen sind, die terroristischen Bedrohungen zu bekämpfen, wird es uns nicht gelingen, radikale und zusehends aggressive Verhaltensweisen und Einstellungen in den Griff zu bekommen. Diese haben zwar bisher in der Politik und in der öffentlichen Debatte einen nur begrenzten Raum in Europa eingenommen, sie dringen jedoch immer unverfrorener in die Mitte unserer Gesellschaft ein.

Das Versprechen, unerbittlich gegen den Terrorismus vorzugehen, ist zu einem der wichtigsten Slogans der Rechtsextremen geworden. Ferner verleiht der Umstand, dass es uns trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, eine Reihe von Anschlägen zu verhindern, der antieuropäischen und antidemokratischen Rhetorik der Rechtsextremen nur noch mehr Anziehungskraft.

V
Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten von der Europäischen Union auch einen besseren Schutz ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen. Besonders jetzt im Zeitalter der Globalisierung wird deutlicher als je zuvor, dass es unabdingbar ist, den Zugang zu zuverlässigen Informationen sicherzustellen, faire Regeln durchzusetzen, klare Normen vorzugeben und ihnen die Gewissheit zu geben, dass ihre Führung (d.h. ihre Regierungen und die europäischen Institutionen) ihnen in der Konfrontation mit auswärtigen Wettbewerbern zur Seite steht. Es steht außer Frage, dass der freie Handel und der globale Wettbewerb im Interesse der Europäer liegen, aber es ist auch klar, dass sie mit erheblichen und oftmals beispiellosen Herausforderungen verbunden sind.

Daher müssen wir weiter an künftigen Handelsvereinbarungen arbeiten und wir müssen garantieren und unsere Bürgerinnen und Bürger sowie die europäischen Unternehmen davon überzeugen, dass wir in diesem Prozess vor allem anderen ihre Interessen vertreten und schützen. Europa hat genügend Argumente, um im globalen Wettbewerb eine Vorreiterrolle einzunehmen, aber eine unverzichtbare Voraussetzung dafür ist, dass das Vertrauen der wichtigsten Akteure – d. h. Arbeitnehmer, Verbraucher und Unternehmer – in die Personen, die sie vertreten, wieder hergestellt wird. Hier spielt auch der Zeitfaktor eine entscheidende Rolle. Wenn wir keine Handelsabkommen zustande bringen (und wir sprechen hier von Monaten, nicht von Jahren), vermitteln wir unvermeidlich den Eindruck, dass der Brexit einen Prozess eingeleitet hat, der uns aus dem globalen Rennen werfen wird. Wie der G20-Gipfel bestätigt hat, achten und würdigen heute die wichtigsten Teilnehmer dieses Rennens die Stellung Europas als Handels- und Wirtschaftsmacht und attraktiver Partner.

VI
Ich bin mir bewusst, dass die Zukunft Europas nicht nur davon abhängt, wie wir mit Migrationskrise, Terrorismus und Globalisierungsängsten fertig werden. Das Gefühl von Sicherheit und Ordnung zurückzubringen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger der Union in ihre politische Führung und den Ruf der Union als Sinnbild für Schutz und Stabilität wiederherzustellen – dies alles ist von entscheidender Bedeutung und unverzichtbar, reicht aber nicht aus. Daher sollte in Bratislava auch ein Fahrplan für andere gleichermaßen wichtige Aufgaben (wie wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Arbeitsplätze und Chancen für junge Menschen, Binnenmarkt, Digitale Agenda und Investitionen) vorgegeben werden. Wir sollten auf den ordentlichen Tagungen des Europäischen Rates im Oktober und Dezember förmliche Entscheidungen zu diesen und auch anderen Bereichen treffen. Wir werden unsere informelle Arbeit im Kreis der 27 auch im Winter 2017 fortsetzen. Wie angekündigt, werden auf der Oktobertagung des Europäischen Rates unsere Beziehungen zu Russland in einer eigenen Sitzung einer Überprüfung unterzogen. Im Dezember werden wir uns wieder der Frage zuwenden, wie wir die praktische Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen verstärken können, um ihr mehr Substanz zu verleihen, ohne dass es zu Überschneidungen mit der NATO kommt. Später werden wir auch auf andere wichtige Fragen wie die Bankenunion und die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion zurückkommen müssen.

VII
Nach dem Brexit können wir nicht einfach weitermachen wie bisher. Aus der Krise können wir entweder geschwächt und zerstritten oder gestärkt und geeint hervorgehen. Es liegt kein Fatalismus über unserer Zukunft; wir können immer noch alles mit unseren Händen, Herzen und Köpfen meistern. Das wirtschaftliche und kulturelle Potenzial unserer siebenundzwanzig Länder, das Talent und der Bildungsstand unserer Bürgerinnen und Bürger sind mehr als genug, um an Europa und seine Fähigkeit zu glauben, sich wirksam und sicher gegenüber der übrigen Welt zu behaupten.

Unsere Defizite gegenüber anderen globalen Mächten zeigen sich in "harten" Politikbereichen (wie Verteidigung und Vollzugsgewalt). Wir werden die Europäische Union aber nicht zu einem einzigen Staat machen. Daher wird es entscheidend sein, dass die Mitgliedstaaten besser miteinander zusammenarbeiten, damit wir unsere Kräfte in der Union bündeln. Aus meinen Gesprächen mit Ihnen geht klar hervor, dass die Übertragung neuer Befugnisse an die Institutionen der Union nicht das gewünschte Rezept ist. Die Wählerschaft in den Mitgliedstaaten will mehr Einfluss auf die Entscheidungen der Union. Diese Richtung einzuschlagen, verlangt jedoch einen Mentalitätswandel bei der Einstellung der nationalen Regierungen gegenüber der Europäischen Union als solcher.

Heute gilt die EU oft als notwendiges Übel, nicht als ein gemeinsames Gut. Das Motto "weniger Macht für Brüssel", das in politischen Kampagnen verlockend klingt, sollte sich in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten als gestiegenes Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Union manifestieren. Dieses Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Union ist nichts Anderes als die Bereitschaft, dem Gemeinwohl einen Teil seiner eigenen Interessen zu opfern. Es bedeutet auch, von ständigen Vorwürfen gegen die Union abzusehen, die bisweilen gerechtfertigt sind, aber nicht selten als simple Ausrede für eigenes Versagen herhalten müssen. Dies war auch einer der Gründe für das Ergebnis der Brexit-Abstimmung.

Die Schlüssel zu einem vernünftigen Gleichgewicht zwischen den Prioritäten der Mitgliedstaaten und denen der Union liegen in den Hauptstädten. Die Institutionen sollten die zwischen den Mitgliedstaaten vereinbarten Prioritäten unterstützen und ihnen nicht ihre eigenen aufzwingen. Dies ist ein weiteres Fazit meiner Konsultationen mit Ihnen.

VIII
Zwischen dem Skeptizismus der Pessimisten einerseits und dem Euro-Enthusiasmus andererseits gibt es viel Spielraum für "realistischen Optimismus". Eine kritische Diagnose muss an der Quelle ansetzen. Wir müssen alles tun, um zu verhindern, dass es irgendwann nur noch um gegenseitige Schuldzuweisungen geht, die in den letzten Jahren so sinnlos wie typisch waren, oder dass es zu einem Bieterwettbewerb um die schlagfertigsten Forderungen nach einem "besseren Europa", nach "weniger Europa" oder nach "mehr Europa" kommt. Das könnte letztlich zu dem Slogan "Schluss mit Europa" führen.

IX
Heute ist unsere Situation eine andere als die der Helden in Der Leopard, dem Roman von Giuseppe Tomasi di Lampedusa. Wir müssen nicht alles ändern, wenn wir wollen, dass alles so bleibt, wie es ist. Wir müssen einige Dinge bereinigen, um das Beste zu bewahren. Damit uns das gelingt, müssen wir bereit sein, eine Reihe schwieriger, im Grunde aber einfacher Entscheidungen zu treffen. Es geht nicht um neue Verträge oder Verfahrensänderungen. Was wir brauchen, sind ein starker politischer Wille und Vorstellungskraft. Es ist jetzt an der Zeit, die Herausforderung anzunehmen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Hochachtungsvoll

Categories: Europäische Union

Europäische Grenz- und Küstenwache: endgültige Billigung

Wed, 14/09/2016 - 15:40

Am 14. September 2016 hat der Rat die Europäische Grenz- und Küstenwache endgültig gebilligt. Mit der Verordnung, die der Rat im schriftlichen Verfahren angenommen hat, wird der Weg für die Europäische Grenz- und Küstenwache freigemacht, sodass sie Mitte Oktober ihre Tätigkeit aufnehmen kann.

Der Innenminister der Slowakei und Präsident des Rates, Robert Kaliňák, erklärte: "Ich begrüße, wie schnell und effizient der Rat und das Parlament in dieser wichtigen Frage gehandelt haben. Die Art und Weise, wie wir unsere Außengrenzen kontrollieren, wirkt sich unmittelbar auf den gesamten Schengen-Raum, einschließlich seiner Binnengrenzen aus. Die Europäische Grenz- und Küstenwache wird uns dabei helfen, die aktuellen Herausforderungen gemeinsam besser zu bewältigen. Nur durch ein wirksames Management unserer Außengrenzen können wir im Schengen-Raum wieder zur Normalität zurückfinden. Es gibt keine andere Möglichkeit."

Die Hauptaufgabe der Europäischen Grenz- und Küstenwache besteht darin, zu einem integrierten Grenzmanagement an den EU-Außengrenzen beizutragen. Sie wird eine wirksame Steuerung der Migrationsströme und ein hohes Maß an Sicherheit für die EU gewährleisten. Gleichzeitig wird sie dazu beitragen, dass die Freizügigkeit innerhalb der EU gewahrt wird und die Grundrechte uneingeschränkt geachtet werden.

Die Europäische Grenz- und Küstenwache wird aus einer Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (die bestehende Agentur Frontex mit erweiterten Aufgaben) sowie aus nationalen, für das Grenzmanagement zuständigen Behörden bestehen. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Entwicklung einer operativen Strategie für das Grenzmanagement und die Koordinierung der Hilfe aus allen Mitgliedstaaten.


Die damit verbundenen Aufgaben umfassen:

  • die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen über die Grenzkontrollkapazitäten der Mitgliedstaaten;
  • die Organisation von gemeinsamen Aktionen und Soforteinsätzen zu Grenzsicherungszwecken zur Stärkung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Kontrolle der Außengrenzen und zur Bewältigung der Herausforderungen an den Außengrenzen, die sich im Zusammenhang mit illegaler Einwanderung oder grenzüberschreitender Kriminalität stellen;
  • die Unterstützung der Kommission bei der Koordinierung von Unterstützungsteams, wenn ein Mitgliedstaat an bestimmten Stellen seiner Außengrenze einem unverhältnismäßig hohen Migrationsdruck ausgesetzt ist;
  • eine konkrete Reaktion in Situationen, die ein dringendes Handeln an den Außengrenzen erfordern;
  • die Bereitstellung technischer und operativer Unterstützung im Rahmen von Such- und Rettungsaktionen für in Seenot geratene Personen bei Grenzüberwachungseinsätzen;
  • Unterstützung bei der Einrichtung eines Soforteinsatzpools von mindestens 1500 Grenzschutzbeamten;
  • die Ernennung von Verbindungsbeamten der Agentur in den Mitgliedstaaten;
  • die Organisation, Koordinierung und Durchführung von Rückführungsmaßnahmen und -einsätzen;
  • die Förderung der operativen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten beim Grenzmanagement.

Im Rahmen einer insgesamt besseren Erfüllung der Aufgaben der Küstenwache wird es auch zu einer besseren Zusammenarbeit der zuständigen Agenturen kommen. Aus diesem Grund werden die Mandate der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs auf die neue Europäische Grenz- und Küstenwache abgestimmt.

Die Europäische Grenz- und Küstenwache wird ihre Tätigkeit aufnehmen, wenn die Verordnung am 6. Oktober 2016 in Kraft tritt (20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union). Die Bestimmungen über die Einrichtung der Soforteinsatz- und Ausrüstungspools treten 2 Monate, die Bestimmungen zum Reservepersonal im Zusammenhang mit Rückführungen 3 Monate nach den übrigen Bestimmungen der Verordnung in Kraft.

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Verlängerung der EU-Sanktionen wegen Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine

Wed, 14/09/2016 - 14:20

Der Rat hat die Anwendung der restriktiven Maßnahmen der EU, die wegen Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine verhängt worden waren, um sechs Monate verlängert. Die Sanktionen bestehen aus einem Einfrieren der Vermögenswerte und einem Reiseverbot, das 146 Personen und 37 Organisationen betrifft. Sie wurden bis zum 15. März 2017 verlängert.

Die Maßnahmen wurden im März 2014 eingeführt und zuletzt im März 2016 verlängert. Die Überprüfung der Situation ließ keine Änderung der Sanktionsregelung oder der Liste von Personen und Organisationen, die unter die restriktiven Maßnahmen fallen, zu. Die Angaben und die Begründung für die Aufnahme dieser Personen und Organisationen in die Liste wurden wie erforderlich aktualisiert.

Die betreffenden Rechtsakte werden am 16. September 2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Beschluss wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.


Die EU hat als Reaktion auf die Ukraine-Krise mehrere Maßnahmen erlassen, unter anderem

- auf bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft abzielende Wirtschaftssanktionen, die derzeit bis zum 31. Januar 2017 gelten;

- restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols, die auf das Gebiet der Krim und Sewastopols beschränkt sind und derzeit bis zum 23. Juni 2017 gelten.

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EU-Haushaltsplan 2017: Rat legt seinen Standpunkt fest

Tue, 13/09/2016 - 14:20

Der Rat hat am 12. September 2016 seinen Standpunkt zum Entwurf des EU-Haushaltsplans für 2017 angenommen. Oberstes Ziel des Rates ist es, dafür zu sorgen, dass die begrenzten verfügbaren Finanzmittel auf die Hauptprioritäten der EU ausgerichtet sind. Dies sind Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationskrise und ihrer Ursachen sowie zur Förderung der europäischen Wirtschaft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Insgesamt ist der Rat darauf bedacht, in Zeiten anhaltend knapper Haushaltsmittel einen tragfähigen und wirksamen Haushaltsplan aufzustellen.

"Ich bin davon überzeugt, dass der Standpunkt des Rates einen ausgewogenen Ansatz darstellt mit einer optimalen Nutzung des EU-Haushalts angesichts der derzeitigen Umstände und Zwänge. Die verfügbaren Finanzmittel sind auf unsere derzeitigen Prioritäten ausgerichtet, es ist ausreichend finanzieller Spielraum vorhanden, um auf unvorhergesehenen Bedarf reagieren zu können, und es wird eine unnötige Belastung der nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten vermieden, indem der Haushaltsplan auf die tatsächlichen Bedürfnisse abgestimmt wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir zusammen mit dem Europäischen Parlament einen tragfähigen Haushaltsplan erstellen können", erklärte Vazil Hudák, Hauptverhandlungsführer des slowakischen Ratsvorsitzes für den EU-Haushalt.


Hauptprioritäten

Der Rat hat allen von der Kommission vorgelegten Zahlen zur Bewältigung der Migrationskrise zugestimmt. In der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) ist somit gegenüber 2016 eine Erhöhung der Verpflichtungen um 4,9 % und der Zahlungen um 24,4 % vorgesehen. Der Rat hat ferner die Zahlen gebilligt, die die Kommission in der Rubrik 4 (Europa in der Welt) für migrationsbezogene Maßnahmen, wie z. B. die Bekämpfung der Ursachen der Migration, vorgeschlagen hat. Außerdem hat der Rat den Zahlen für humanitäre Hilfe zugestimmt.

Zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze hat der Rat eine Aufstockung der verfügbaren Mittel in der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) um knapp 9 % sowohl für Verpflichtungen wie auch für Zahlungen gegenüber 2016 gebilligt. Damit werden Instrumente wie der Europäische Fonds für strategische Investitionen, das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Erasmus + ausgestattet.

Vorsichtige Kürzungen

Neben diesen Hauptprioritäten hat der Rat einige Bereiche ermittelt, in denen er die von der Kommission vorgeschlagenen Mittelaufstockungen gekürzt hat. Dies betrifft insbesondere Haushaltslinien, bei denen der Rat aufgrund einer technischen Analyse zu dem Schluss gekommen ist, dass die Kommission den tatsächlichen Bedarf überschätzt hat. Programme, die erfolgreich laufen oder die erste Ergebnisse vorzuweisen haben, werden jedoch im Allgemeinen nicht angetastet.

Der Rat hat ferner sämtliche Verwaltungsausgaben sehr sorgfältig geprüft. Er hat die anderen EU-Institutionen aufgefordert, sich nach Kräften darum zu bemühen, ihr Personal – gemäß der Vereinbarung von 2013 – bis 2017 um 5 % zu verringern.

In der nachstehenden Tabelle wird der Standpunkt des Rates zusammengefasst:

 Beschreibung122/1Haushaltsplan 2016
(einschl. BH Nr. 1/2016 und 2/2016)
Standpunkt des Rates zum HE 2017Differenz
(in %)
MfVMfZMfVMfZMfVMfZ1Intelligentes und integratives Wachstum69,866,374,356,1+6,36 %-15,31 %1.aWettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung19,017,420,719,0+8,95 %+8,89 %1.bWirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt50,848,853,637,1+5,39 %-23,94 %2Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen62,555,158,755,0-6,02 %-0,15 %3Sicherheit und Unionsbürgerschaft4,13,04,23,8+4,84 %+24,42 %4Europa in der Welt9,210,29,39,2+1,74 %-9,22 %5Verwaltung8,98,99,39,3+3,67 %+3,70 %MFR-Rubriken154,5143,5155,8133,4+0,88 %-7,04 %Soforthilfereserve0,30,30,30,3+1,94 %+1,94 %Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung0,20,030,20,03+2,00 %-16,67 %Solidaritätsfonds der Europäischen Union0,050,050,050,05+0,00 %+0,00 %Besondere Instrumente0,50,40,50,4+1,78 %+0,26 %Mittel insgesamt155,0143,9156,4133,8+0,89 %-7,02 %

in Milliarden €; MfV: Mittel für Verpflichtungen, MfZ: Mittel für Zahlungen, BH: Berichtigungshaushaltsplan, HE: Haushaltsplanentwurf

Die nächsten Schritte

Falls das Europäische Parlament bis zum 27. Oktober Abänderungen am Standpunkt des Rates annimmt, beginnt am 28. Oktober 2016 eine dreiwöchige Vermittlungsfrist. Ziel des Vermittlungsverfahrens ist es, zu einem gemeinsamen Standpunkt beider Organe zum Haushaltsplan zu gelangen. Dies sollte spätestens am 17. November 2016 erreicht werden.

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 12/09/2016 - 10:40

Montag 12. September 2016
Valletta

11.45 Treffen mit Premierminister Joseph Muscat
Madrid
16.30 Treffen mit Ministerpräsident Mariano Rajoy

Dienstag, 13. September
Warschau

09.00 Treffen mit Ministerpräsidentin Beata Szydło
Budapest
15.35 Treffen mit Ministerpräsident Viktor Orbán

Mittwoch, 14. September 2016
Telefonate mit dem dänischen Ministerpräsidenten Lars Løkke Rasmussen und dem tschechischen Ministerpräsidenten Bohuslav Sobotka

Donnerstag, 15. September 2016
Bratislava

18.45 Abendessen mit dem slowakischen Präsidenten Andrej Kiska, dem slowakischen Ministerpräsidenten Robert Fico und dem slowakischen Parlamentspräsidenten Andrej Danko, Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz

Freitag, 16. September 2016
Bratislava
Informelles Treffen der 27 Staats- und Regierungschefs
09.30 Begrüßung der Staats- und Regierungschefs, gemeinsam mit dem slowakischen Ministerpräsidenten Robert Fico
10.00 Erste Arbeitssitzung
12.45 Familienfoto
13.00 Informelles Mittagessen
16.00 Zweite Arbeitssitzung
18.30 Pressekonferenz

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Achte Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-Albanien

Fri, 09/09/2016 - 14:40

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat Albanien – Europäische Union ist am 8. September 2016 zu seiner achten Tagung zusammengetreten.

Er hat eingangs festgestellt, dass Albanien laut dem Bericht der Kommission für 2015 weitere Fortschritte zu verzeichnen hat, was die Erfüllung der politischen Kriterien für die EU-Mitgliedschaft anbelangt, und insgesamt stetige Fortschritte bei den fünf Schlüsselprioritäten für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen erzielt.

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm die Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" vom 15. Dezember 2015 zur Kenntnis, in denen das kontinuierliche Engagement Albaniens für die Reformagenda gewürdigt wird. Der Rat hatte darin unterstrichen, dass die Justizreform nach wie vor wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass Albaniens EU-Beitrittsprozess vorangetrieben werden kann, und dass sie auch richtungsweisend für andere Reformen sein könnte.

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat bestätigte, dass Albanien die Maßnahmen zur Reform der öffentlichen Verwaltung insgesamt weiterhin zügig durchführt. Die EU begrüßte, dass im Juli das Paket von Verfassungsänderungen, die für eine gründliche und umfassende Reform des Justizwesens erforderlich sind, einstimmig verabschiedet worden ist. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm zur Kenntnis, dass unlängst das Gesetz über die Überprüfung von Richtern und Staatsanwälten angenommen wurde; dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn im Hinblick auf die Durchführung der Justizreform. Es ist unerlässlich, dass die Reform weiterhin zügig durchgeführt wird. Die EU begrüßte außerdem, dass Albanien weitere Schritte zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie in Bezug auf Menschenrechtsfragen eingeleitet hat.

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte die fortgesetzte aktive Teilnahme Albaniens an regionalen Initiativen und Strukturen in Südosteuropa sowie die gutnachbarlichen Beziehungen des Landes und seine konstruktive Rolle in der Region. Die EU begrüßte Albaniens Rolle in der Region als ein proaktiver und konstruktiver Partner und hob hervor, wie wichtig das Bekenntnis Albaniens zu einem positiven Engagement in der Region, einschließlich durch den Abschluss bilateraler Übereinkünfte, und zu einer weiteren Förderung der regionalen Zusammenarbeit ist. Die EU bekräftigte, dass gutnachbarliche Beziehungen und regionale Stabilität entscheidende Voraussetzungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses sind.

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte, dass sich Albanien Ratsbeschlüssen und Beschlüssen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik vollständig anschließt.

Die Tagung wurde vom albanischen Ministerpräsidenten, Edi Rama, geleitet. Die EU-Delegation stand unter der Leitung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Federica Mogherini. Die Europäische Kommission war durch Johannes Hahn, das für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik zuständige Kommissionsmitglied, vertreten. Zur albanischen Delegation gehörten ferner der Außenminister, Ditmir Bushati, die Ministerin für Europäische Integration, Klajda Gjosha, und als Vertreterin der Opposition die Vorsitzende des Ausschusses für Europäische Integration des albanischen Parlaments, Majlinda Bregu.

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Gericht der EU: weitere Richter ernannt

Thu, 08/09/2016 - 11:40

Am 7. September 2016 haben die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten 14 Richter beim Gericht der EU und einen Generalanwalt beim Gerichtshof ernannt.

Sieben der vierzehn Ernennungen ergeben sich aus der teilweisen Neubesetzung des Gerichts, die alle drei Jahre stattfindet. Sechs Ernennungen stehen im Zusammenhang mit der 2015 vereinbarten Reform des Gerichts. Eine Ernennung erfolgt aufgrund des Ausscheidens eines Richters aus dem Amt.


Teilweise Neubesetzung

Im Rahmen der teilweisen Neubesetzung wurden die folgenden Personen für den Zeitraum bis zum 31. August 2022 zu Richtern ernannt:

  • Herr Barna Berke (Ungarn)
  • Herr Ricardo da Silva Passos (Portugal)
  • Frau Octavia Spineanu-Matei (Rumänien)
  • Herr Zoltán Csehi (Ungarn)
  • Herr Constantinos Iliopoulos (Griechenland)
  • Frau Anna Marcoulli (Zypern)
  • Herr Dean Spielmann (Luxemburg).

Zwei weitere Richter (aus Polen und der Slowakei) müssen noch ernannt werden, um die teilweise Neubesetzung 2016 abzuschließen.

Reform des Gerichts

Als Teil der Reform des Gerichts ernannten die Regierungen der Mitgliedstaaten folgende Richter:

im Rahmen der ersten Stufe der Reform für eine Amtszeit, die am 31. August 2019 endet:

  • Herr Jan Passer (Tschechische Republik)

im Rahmen der zweiten Stufe der Reform:

  • Herr Alexander Kornezov (Bulgarien)
  • Herr Ezio Perillo (Italien)
  • Herr René Barents (Niederlande)
  • Frau Maria José Costeira (Portugal)
  • Herr Jesper Svenningsen (Dänemark).

Das Mandat der beiden ersten Richter endet am 31. August 2019, dasjenige der drei letztgenannten läuft am 31. August 2022 aus.

Zum Abschluss der zweiten Stufe der Reform des Gerichts müssen noch zwei weitere Richter (aus Irland und Belgien) ernannt werden.

Rücktritt

Anstelle von Herrn Carl Wetter, der als Richter des Gerichts aus dem Amt ausgeschieden ist, ernannten die Regierungen der Mitgliedstaaten Herrn Ulf Öberg (Schweden) für ein Mandat, das am 31. August 2019 ausläuft.

Generalanwalt

Herr Evgeni Tanchev (Bulgarien) wurde für den Zeitraum bis zum 6. Oktober 2021 zum Generalanwalt des Gerichtshofs ernannt. Damit ist die teilweise Neubesetzung des Gerichtshofs 2015 abgeschlossen.

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Kommuniqué der Staats- und Regierungschefs der G20, Gipfeltreffen in Hangzhou, 4./5. September 2016

Tue, 06/09/2016 - 14:40

Auf ihrer Tagung in Hangzhou, China, am 4./5. September 2016 verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs der G20 ein Kommuniqué, in dem folgende Schwerpunkte gesetzt werden:

  • Stärkung der Wachstumsagenda der G20
  • Verfolgung von innovativen Wachstumskonzepten und ‑strategien
  • Aufbau einer offenen Weltwirtschaft
  • Sicherstellung, dass das Wirtschaftswachstum allen Ländern und Menschen zugute kommt

Das Kommuniqué behandelt darüber hinaus die Migrations- und Flüchtlingskrise sowie die Bekämpfung von Terrorismus und Klimawandel.

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 05/09/2016 - 11:21

Sonntag, 4. September 2016
G20-Gipfeltreffen – Hangzhou, China
(Ortszeit)
12.00 Uhr Presse-Briefing von Präsident Donald Tusk und Präsident Jean-Claude Juncker
14.30 Uhr Treffen mit dem kanadischen Premierminister Justin Trudeau
15.00 Uhr Offizielle Begrüßung durch Präsident Xi Jinping
15.15 Uhr Familienfoto
15.30 Uhr Eröffnungsfeier
15.40 Uhr Arbeitssitzung I
18.30 Uhr Offizielle Begrüßung durch Präsident Xi und seine Ehegattin
18.50 Uhr Familienfoto – Staats- und Regierungschefs und Ehegatten

Montag, 5. September 2016
G20-Gipfel – Hangzhou, China
(Ortszeit)
10.00 Uhr Arbeitssitzungen
15.35 Uhr Redebeitrag in Sitzung V
17.05 Uhr Abschlussfeier
18.00 Uhr Treffen mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan

Dienstag, 6. September 2016
Telefonate mit dem griechischen Ministerpräsidenten Alexis Tsipras, dem finnischen Ministerpräsidenten Juha Sipilä und dem rumänischen Präsidenten Klaus Iohannis

Mittwoch, 7. September 2016
Dublin
(Ortszeit)
12.30 Uhr Treffen mit dem irischen Ministerpräsidenten (Taoiseach) Enda Kenny

Donnerstag, 8. September 2016
London
(Ortszeit)
9.00 Uhr Treffen mit Premierministerin Theresa May
Riga (Ortszeit)
16.15 Uhr Treffen mit Ministerpräsident Māris Kučinskis

Freitag, 9. September 2016
Vilnius
(Ortszeit)
10.00 Uhr Treffen mit Präsidentin Dalia Grybauskaitė
Tallinn (Ortszeit)
13.45 Uhr Treffen mit Ministerpräsident Taavi Rõivas
Stockholm
16.30 Uhr Treffen mit Ministerpräsident Stefan Löfven

Categories: Europäische Union

Gemeinsames Schreiben der Präsidenten Donald Tusk und Jean-Claude Juncker zum bevorstehenden G20-Gipfel

Fri, 02/09/2016 - 16:40

Wir möchten Sie über die wichtigsten Fragen informieren, die auf dem Gipfeltreffen der G20 am 4./5. September in Hangzhou erörtert werden.

1. Die G20 sollte weiterhin eine Rolle bei der Bewältigung der internationalen Flüchtlingskrise spielen

Eine Priorität besteht nach wie vor in einer umfassenden globalen Reaktion, damit die Verantwortung für die Bewältigung der beispiellosen Flüchtlings- und Migrationskrise und ihrer Ursachen gemeinsam übernommen wird. Wir werden die G20 eindringlich ersuchen, die internationalen Bemühungen weiter zu unterstützen und einen Beitrag dazu zu leisten, dass auf dem bevorstehenden Gipfel Erfolge im Hinblick darauf erzielt werden, dass große Flüchtlings- und Migrantenströme auf Ebene der Vereinten Nationen angegangen werden, sowie den von Präsident Obama ausgerichteten Flüchtlingsgipfel zu unterstützen. Wir werden dazu aufrufen, die humanitäre Hilfe und die Entwicklungshilfe aufzustocken, die Neuansiedlung sowie die Unterstützung für Flüchtlinge und deren Aufnahmegemeinschaften durch die internationalen Finanzinstitutionen zu verstärken und gegen irreguläre Migration vorzugehen. Die G20 verfügt über die Kompetenz, durch Handel, Entwicklungszusammenarbeit und den Zugang von Flüchtlingen zu Bildung und Arbeitsplätzen praktische Beiträge zu leisten.

2. Die Stimulierung von Beschäftigung, Wachstum und Investitionen sollte weiterhin ganz oben auf der Tagesordnung der G20 stehen

Auch wenn sich unsere Volkswirtschaften von der Krise erholt haben, bleiben die weltweiten Perspektiven doch unsicher, und viele Bürger haben noch nicht das Gefühl, dass das Wachstum ihnen auch zugute kommt. Daher werden wir betonen, wie wichtig ein glaubwürdiger Diskurs für nachhaltiges und integratives Wachstum ist, bei dem alle vorhandenen politischen Instrumente – geld-, fiskal- und strukturpolitischer Art - zum Einsatz kommen.

Ein Schlüsselergebnis werden der Aktionsplan der G20 von Hangzhou sowie die aktualisierten Wachstumsstrategien sein. In Anbetracht des Ziels, das die G20 sich in Brisbane gesetzt hat, nämlich das weltweite Wachstum bis 2018 um 2 % zu steigern, werden wir dazu aufrufen, diese Strategien schneller umzusetzen. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang die "Enhanced Structural Reform Agenda" (verstärkte Strukturreformagenda) der G20, die Grundsätze und Indikatoren für die Messung der Fortschritte bei den Strukturreformen enthält. Wir werden uns bemühen, die Arbeit an einer wachstumsfreundlichen Zusammensetzung und Effizienz der öffentlichen Finanzen voranzubringen. Das Gipfeltreffen wird auch eine Zusammenarbeit in Bereichen wie Innovation, neue industrielle Revolution und digitale Wirtschaft einleiten.

Außerdem werden wir die Erfolge der G20 bei der Förderung von Infrastrukturinvestitionen begrüßen. Zwischen den Investitionsprioritäten der EU und der G20 gibt es große Synergieeffekte. Da bisher bereits über 100 Mrd. EUR in Neuinvestitionen geflossen sind, kommt der Europäische Fonds für strategische Investitionen gut dabei voran, bis Mitte 2018 die angestrebte Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen in die Realwirtschaft zu erreichen.

Um sicherzustellen, dass das Wirtschaftswachstum möglichst breiten Schichten zugute kommt und Ungleichheiten verringert werden, wird die G20 auch die Beschäftigungspläne weiter umsetzen, wobei der Beschäftigung von jungen Menschen und Frauen besondere Aufmerksamkeit gilt. Wir werden Maßnahmen zur Förderung der Unternehmertätigkeit, menschenwürdiger Arbeit, der Lehrlingsausbildung und der Ausstattung der Arbeitskräfte mit den richtigen Kompetenzen prüfen.

3. Fortschritte bei den Beratungen über internationale Transparenz im Steuerwesen und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Die G20 sollte erneut alle Länder und Hoheitsgebiete dazu aufrufen, im Rahmen des weltweit etablierten Standards für den automatischen Informationsaustausch (AEOI) spätestens 2018 mit dem Informationsaustausch mit allen interessierten Partnern zu beginnen, dem multilateralen Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen beizutreten und sich dem umfassenden Rahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) anzuschließen. Durch das im Juni abgeschlossene Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung und die nächsten Maßnahmen gegen die Probleme, die durch die Panama-Papiere deutlich geworden sind, hat die EU bei dieser Agenda eine Vorreiterrolle übernommen. Wir brauchen strenge internationale Kriterien zur Ermittlung von kooperationsunwilligen Hoheitsgebieten als solide Grundlage für die umfassendere gemeinsame EU-Liste, die bis Ende 2017 angenommen werden soll. Nach dem Gipfeltreffen werden die Vorschläge des Globalen Forums zum wirtschaftlichen Eigentum in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" (FATF) die nächste wichtige Etappe bilden.

Bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung müssen wir zusammenstehen. Die G20 hat bereits wichtige Schritte in diese Richtung unternommen und sollte diesen Weg fortsetzen. Wir werden die FATF dazu auffordern, ihre Strategie zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung voll und ganz umzusetzen und Schritte zur Verbesserung der Wirksamkeit der FATF und FATF-ähnlichen regionalen Gremien zu unternehmen.

4. Wir brauchen ein widerstandsfähiges internationales Währungs- und Finanzsystem

Die Reform der Finanzmarktregulierung muss auch weiterhin ganz oben auf der Tagesordnung der G20 stehen. Die vorgesehenen Verbesserungen der Basel-III-Rahmenregelung müssen Gegenstand einer gründlichen Folgenabschätzung sein, und die Eigenkapitalanforderungen dürfen in allen wichtigen Regionen der Welt nicht erheblich erhöht werden. Die von uns unterstützte Arbeit des Basler Ausschusses sollte bis Ende 2016 abgeschlossen werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Bei den zentralen Gegenparteien müssen wir nun den Abwicklungsrahmen vorantreiben. Die G20 sollte auch eine gründliche Analyse der kombinierten Auswirkungen der vereinbarten Reformen des Finanzsektors durchführen, um deren Konsistenz mit den allgemeinen Zielen der G20 zu gewährleisten. Priorität genießen nach wie vor die konsequente Umsetzung der Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit, die effektive Zusammenarbeit bei der grenzübergreifenden Abwicklung und der Abschluss der Reformen der außerbörslich gehandelten Derivate.

In Bezug auf die internationale Finanzarchitektur ist es besonders wichtig, dass die Staats- und Regierungschefs ihr Engagement für die Aufrechterhaltung eines starken und angemessen finanzierten Internationalen Währungsfonds bekräftigen, der mit einem effektiven Instrumentarium ausgestattet ist.

5. Die G20 muss für offenen Handel und Investitionen eintreten

Die G20 wird erörtern, wie das sich abschwächende Wachstum von Handel und Auslandsinvestitionen wieder angekurbelt werden kann. Dies bedeutet, die Bemühungen um die Öffnung der Märkte und die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen zu verstärken und den Bürgern die Vorteile des Handels zu vermitteln, jedoch auch auf ihre Bedenken einzugehen. Der G20 kommt eine besondere Verantwortung für die Stärkung des multilateralen Handelssystems zu. Daher sollte sie echte Leitlinien für die künftige globale Agenda für Handel und Investitionen vorgeben. Die Absage an den Protektionismus sollte nicht nur wiederholt, sondern auch in die Praxis umgesetzt werden. Es bedarf rascher und effizienter Maßnahmen, um die Überkapazitäten in der Stahlindustrie und anderen Sektoren u.a. durch die Beseitigung von Subventionen und anderer marktverzerrender Maßnahmen, die dazu beigetragen haben, abzubauen. Das Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über Handelserleichterungen sollte in diesem Jahr ratifiziert und in vollem Umfang umgesetzt werden. Es ist auch an der Zeit, in der WTO Gespräche über neue Themen wie den digitalen Handel, Investitionen oder Ausfuhrbeschränkungen aufzunehmen. Als ersten Schritt zu einer stärkeren Politikkohärenz im Investitionsbereich werden wir die Leitprinzipien der G20 zur Gestaltung der weltweiten Investitionspolitik billigen.

Außerdem sollte die G20 den wertvollen Beitrag anerkennen, den WTO-konforme plurilaterale, regionale und bilaterale Handelsabkommen zur Liberalisierung des Handels und zur Regelsetzung leisten. Wir erwarten, dass die G20 entschlossen dafür eintreten wird, dass das Abkommen über den Handel mit Umweltschutzgütern 2016 geschlossen wird, das nicht nur dem weltweiten Wirtschaftswachstum, sondern auch der Umwelt zugute kommen wird.

6. Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und des Übereinkommens von Paris

Der Gipfel wird einen Aktionsplan der G20 für die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung billigen, in dem die gemeinsamen Beiträge der G20 zur Verringerung von Armut und zu einer nachhaltigen Entwicklung beschrieben werden. Des Weiteren stellt er eine wichtige Gelegenheit dar, um die Dynamik für eine rasche Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens von Paris zu erhalten. Die G20 sollte sich weiterhin für die Umwelt- und Klimaschutzfinanzierung und nachhaltige Energie einsetzen und die ineffizienten Subventionen für fossile Brennstoffe schrittweise abschaffen. Sie sollte sich auch dafür einsetzen, dass in diesem Jahr in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) eine Einigung über einen effektiven weltweiten marktorientierten Mechanismus zur Stabilisierung der Emissionen des internationalen Flugverkehrs und im Rahmen des Montrealer Protokolls eine Einigung im Hinblick auf die Senkung der FKW-Emissionen erzielt wird.

Wir sind entschlossen, dafür zu sorgen, dass der Gipfel von Hanghzou eine weitere wichtige Etappe bei der Förderung der weltweiten wirtschaftlichen Erholung wird. Die EU setzt große Erwartungen in die Gespräche, die sie in Hangzhou mit ihren G20-Partnern über die wichtigsten internationalen Herausforderungen führen wird.

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