Der Rat verabschiedete Schlussfolgerungen zum Abschluss der Arbeiten an der Bankenreform nach der Krise.
Diese Reform wurde vom Baseler Ausschuss, einem Gremium aus Aufsichtsbehörden, mit dem Ziel in die Hand genommen, die Zusammenarbeit zu verstärken und die Bankenaufsicht weltweit zu verbessern.
"DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
BEKRÄFTIGT seine Unterstützung für die Arbeiten, die der Baseler Ausschuss unternimmt, um Teile des Basel-III-Rahmens bis Ende 2016 zu verbessern und damit Rechtssicherheit sowie die Kohärenz und Wirksamkeit dieses Rahmens zu gewährleisten und gleichzeitig die Risikosensitivität der Bankenregulierung zu erhalten;
BETONT, wie wichtig es ist, dass der Baseler Ausschuss die Gestaltung und Kalibrierung dieses Reformpakets auf Grundlage einer umfassenden und transparenten quantitativen Folgenabschätzung sorgfältig bewertet, wobei bei der globalen Kalibrierung auch die Verteilung der Auswirkungen auf die verschiedenen Bankenmodelle und die verschiedenen Hoheitsgebiete berücksichtigt werden sollten;
STELLT FEST, dass das Reformpaket voraussichtlich nicht zu einem deutlichen Anstieg der gesamten Eigenkapitalanforderungen für den Bankensektor und daher auch nicht zu erheblichen Unterschieden für bestimmte Regionen der Welt führen wird."
Dienstag, 12. Juli 2016
Beijing, China (Ortszeit)
18. Gipfeltreffen EU-CHINA
14.55 Uhr Begrüßung durch Ministerpräsident Li Keqiang
15.00 Uhr Einleitende Bemerkungen auf dem 18. Gipfeltreffen EU-China
17.20 Uhr Begrüßung durch Präsident Xi Jinping
17.30 Uhr Einleitende Bemerkungen vor dem Treffen mit Präsident Xi Jinping
Mittwoch, 13. Juli 2016
Beijing, China (Ortszeit)
18. Gipfeltreffen EU-CHINA
11.30 Uhr Arbeitsessen auf Einladung von Ministerpräsident Li Keqiang
13.30 Uhr Pressekonferenz von Präsident Tusk und Präsident Juncker nach dem 18. Gipfeltreffen EU-China (EU-Delegation in Beijing)
Donnerstag, 14. Juli 2016
Ulan-Bator, Mongolei (Ortszeit)
12.30 Uhr Arbeitsessen mit dem mongolischen Präsidenten Tsakhiagiin Elbegdorj, Präsident Jean-Claude Juncker und der Hohen Vertreterin Federica Mogherini
Freitag, 15. Juli 2016
Ulan-Bator, Mongolei (Ortszeit)
11. ASEM-GIPFEL
(Uhrzeit noch zu bestätigen) Offizielle Begrüßung durch den mongolischen Präsidenten Tsakhiagiin Elbegdorj
9.00 Uhr Feierliche Eröffnung des Gipfeltreffens
9.15 Uhr Treffen mit den Akteuren (ASEP, AEPF, AEBF, Model ASEM)
9.30 Uhr Erste Plenarsitzung "Zwei Jahrzehnte Partnerschaft: Bilanz und Perspektiven"
10.15 Uhr Treffen mit dem Premierminister von Singapur Lee Hsien Loong
11.30 Uhr Zweite Plenarsitzung "Unterstützung der ASEM-Partnerschaft im Hinblick auf mehr Vernetzung"
12.30 Uhr Treffen mit der koreanischen Präsidentin Park Geun-hye
13.40 Uhr Familienfoto
14.00 Uhr Geselliges Mittagessen
14.40 Uhr Treffen mit dem japanischen Premierminister Shinzo Abe, anschließend Presseerklärungen
16.00 Uhr Feierlichkeiten zum 20. Jahrestag der Gründung des ASEM 18.30 Uhr Abendessen auf Einladung von Präsident Tsakhiagiin Elbegdorj
Samstag, 16. Juli 2016
Ulan-Bator, Mongolei (Ortszeit)
11. ASEM-GIPFEL
8.30 Uhr Familienfoto
8.40 Uhr Klausurtagung
11.50 Uhr Abschlusszeremonie
12.40 Uhr Pressekonferenz
Die Europäische Union bekräftigt, dass sie – wie sie in mehreren Schlussfolgerungen des Rates erklärt hat – entschlossen an der Zweistaatenlösung und an ihren bestehenden politischen Strategien festhält und dass ihr die zunehmende Gefährdung dieser Lösung Sorge bereitet.
Daher begrüßt sie die Veröffentlichung des Berichts des Nahost-Quartetts und befürwortet die darin enthaltenen Empfehlungen als Beitrag zur Schaffung der Voraussetzungen für die Zweistaatenlösung. Die EU ist über die Entwicklungen vor Ort besorgt und fordert die Parteien auf, rasch in einen Dialog mit dem Quartett und den anderen einschlägigen Akteuren einzutreten und die Empfehlungen vollständig umzusetzen. Damit könnten sie unter Beweis stellen, dass ihnen wirklich an einer friedlichen Lösung gelegen ist, denn auf diese Weise würden sie das Vertrauen wiederherstellen und die Voraussetzungen für unmittelbare und ernsthafte Verhandlungen über alle den endgültigen Status betreffenden Fragen schaffen. Die EU ist bereit, die Parteien dabei zu unterstützen. In diesem Zusammenhang betont sie, dass eine enge Abstimmung mit den Maßnahmen im Anschluss an die Ministertagung über die Nahost-Friedensinitiative vom 3. Juni 2016 in Paris erfolgen muss, und zwar im Hinblick auf eine internationale Konferenz, wie in ihren Schlussfolgerungen vom 20. Juni 2016 dargelegt. Die EU bekräftigt zudem ihre Forderung nach Fortsetzung des Dialogs auf der Grundlage der Arabischen Friedensinitiative und der darin enthaltenen Vision für die Verwirklichung eines umfassenden Friedens.
Die Europäische Union wird weiter mit ihren israelischen und palästinensischen Gesprächspartnern sowie mit dem Quartett und anderen Akteuren in der Region und darüber hinaus zusammenarbeiten, um Fortschritte auf dem Weg zu einem gerechten und dauerhaften Frieden auf der Grundlage einer Zweistaatenlösung zu erzielen.
Der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission werden künftig enger zusammenarbeiten, um den Nutzen für die europäischen Bürger und Unternehmen zu vergrößern. Dies ist das Hauptziel einer Vereinbarung über bessere Rechtsetzung, die der Rat am 15. März 2016 angenommen hat.
"Bei dieser Vereinbarung geht es nicht allein darum, wie die EU-Institutionen vorgehen; vielmehr soll sie den Bürgern und der Wirtschaft ganz konkreten Nutzen bringen. Rechtsvorschriften werden verständlicher und leichter umzusetzen. Das wird Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung das Leben leichter machen", so Bert Koenders, niederländischer Außenminister und Präsident des Rates.
Mit der Vereinbarung wird das Vorgehen der EU beim Erlass von Rechtsvorschriften in mehrfacher Hinsicht verbessert:
Die Vereinbarung muss nun von den Präsidenten der drei Institutionen unterzeichnet werden. Sie tritt am selben Tag in Kraft.
Der Rat hat das Mandat der EU-Polizeimission für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) sowie das Mandat der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) bis zum 30. Juni 2017 verlängert. Diese Missionen sind Teil der umfassenderen Bemühungen der EU zur Unterstützung des Aufbaus eines palästinensischen Staates, die sich in den Rahmen der Bemühungen um eine umfassende Lösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt auf der Grundlage einer Zwei-Staaten-Lösung einfügen.
EUPOL COPPS unterstützt die Palästinensische Behörde seit Januar 2006 beim Aufbau der Institutionen eines künftigen Staates Palästina in den Bereichen Polizeiarbeit und Strafjustiz. Im Rahmen des Beitrags der Mission zur Reform des Sicherheits- und Justizsektors werden die Bemühungen unterstützt, die darauf gerichtet sind, die Sicherheit der palästinensischen Bevölkerung zu verbessern und die Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Rodolphe Mauget ist Leiter der Mission seit dem 1. Juli 2014. Der Mission wurden für ihre Tätigkeiten im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2016 und dem 30. Juni 2017 Mittel in Höhe von 10,32 Mio. € zugewiesen.
Ferner hat der Rat das Mandat der EU BAM Rafah bis zum 30. Juni 2017 verlängert. Die Mission hat den Auftrag, eine Präsenz als dritte Partei am Grenzübergang Rafah zu gewährleisten, um unter anderem durch den Aufbau der palästinensischen Kapazitäten in allen Bereichen des Grenzschutzes in Rafah einen Beitrag zur Vertrauensbildung zwischen der israelischen Regierung und der Palästinensischen Behörde zu leisten. Die Mission hält die Bereitschaft zu einer erneuten Entsendung an den Grenzübergang Rafah – sobald die politische und die sicherheitspolitische Lage dies erlauben – aufrecht. Natalina Cea ist Leiterin der Mission seit dem 1. Juli 2015. Die finanzielle Ausstattung der Mission für den Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 beträgt 1,54 Mio. €.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments,
bevor ich auf die politischen Folgen des Referendums im Vereinigten Königreich zu sprechen komme, werde ich Ihnen zunächst über die anderen Ergebnisse der Juni-Tagung des Europäischen Rates berichten, denn die EU darf keinen Stillstand erfahren. Das Referendum im Vereinigten Königreich entbindet die EU nicht von ihrer Pflicht, für die Migrationskrise, die das Sicherheitsgefühl in ganz Europa untergraben hat, eine Lösung zu finden. Die EU muss auch ihre Widerstandskraft gegen hybride Bedrohungen und Bedrohungen durch Cyberkriminalität erheblich stärken. Daher haben wir einen Beschluss über eine verstärkte Zusammenarbeit mit der NATO angenommen. Sogar in der Kampagne zum Referendum im Vereinigten Königreich wurde kaum infrage gestellt, dass die wirtschaftliche Integration zwischen den Mitgliedstaaten den Europäern Vorteile bringt, weil sie Arbeitsplätze schafft. Daher haben wir beschlossen, in den Bereichen digitaler Markt und Kapitalmärkte enger zusammenzuarbeiten. Die Beschlüsse, die beim Gipfel gefasst wurden, werden sich positiv auf den Alltag der Europäer auswirken – unabhängig vom Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU.
Was die Migration angeht, so haben die Spitzen der EU und der Mitgliedstaaten die Lage an unseren Außengrenzen überprüft. Die Grenzübertritte von der Türkei auf die griechischen Inseln sind fast zum Stillstand gekommen. Im Oktober 2015 wurde diese Grenze täglich von siebentausend Personen irregulär überquert. Nun sind es nur noch rund fünfzig Personen pro Tag. Angesichts dieses deutlich niedrigeren Zustroms können wir diesen Teil unserer Außengrenze nun effizient kontrollieren. Dies sollte wiederum das Gefühl der Sicherheit in Europa stärken, was von Anfang an unser Ziel war.
Nun werden wir uns vor allem auf die zentrale Mittelmeerroute konzentrieren; dort ist der Zustrom von Migranten, bei denen es sich vorwiegend um Wirtschaftsmigranten handelt, nach wie vor zu stark, obgleich im Vergleich zu den letzten beiden Jahren kein erheblicher Anstieg zu verzeichnen ist. Die Gipfelteilnehmer haben sich auf eine neue Art der Zusammenarbeit mit Drittstaaten geeinigt, bei der die erforderliche Hebelwirkung genutzt wird, um für eine rasche operative Rückführung illegaler Migranten zu sorgen. Das Ziel ist klar: Alle irregulären Wirtschaftsmigranten müssen in ihre Herkunftsländer rückgeführt werden.
Die Hohe Vertreterin steht bereits in Verhandlungen mit diesen Ländern. Wir haben auch über Libyen gesprochen und darüber, was zur Stabilisierung der Lage in diesem Land unternommen werden muss.
Generell wurden die Ausführungen der Hohen Vertreterin zur neuen globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Union begrüßt.
Die Gipfelteilnehmer dankten Ministerpräsident Rutte für den sehr professionellen niederländischen Ratsvorsitz und die harte Arbeit der vergangenen sechs Monate. Dies schließt die Vereinbarung mit der Türkei zur Eindämmung der Migrationsströme auf die griechischen Inseln und auch die politische Einigung über die neue Europäische Grenz- und Küstenwache ein. Ich möchte dem Parlament für seinen wertvollen Beitrag danken, der es ermöglicht hat, dies im erforderlichen Zeitrahmen zu erreichen.
Lassen Sie mich jetzt zum Brexit kommen: Unsere diesbezüglichen Beratungen waren ruhig und gemäßigt. Die Spitzenvertreter der EU und der Mitgliedstaaten respektieren den Willen der britischen Bevölkerung und haben anerkannt, dass ein geordneter Austritt nun im Interesse aller – und insbesondere des Vereinigten Königreichs – liegt. Premierminister Cameron hat erläutert, warum er die Entscheidung, Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union auszulösen, der neuen Führung in Großbritannien überlässt. Die Gipfelteilnehmer haben Verständnis dafür, dass eine gewisse Zeit erforderlich ist, damit sich die politische Situation in Großbritannien beruhigen kann. Sie erwarten aber auch, dass die britische Regierung so bald wie möglich ihre Absichten präzisiert.
Ferner haben wir die wirtschaftliche Lage nach dem Brexit in Anwesenheit des Präsidenten der Europäischen Zentralbank erörtert, der uns die Kooperation internationaler Finanzinstitutionen zusicherte. Er hat jedoch auch deutlich gemacht, dass der Brexit ein wesentlich geringeres Wachstum im Vereinigten Königreich bewirken wird, was möglicherweise mit negativen Ausstrahlungseffekten auf die ganze Welt einhergehen wird.
Am zweiten Tag unseres Gipfeltreffens sind die Staats- und Regierungschefs ohne den britischen Premierminister informell zusammengekommen. Ich möchte Ihnen versichern, dass sie fest entschlossen sind, als 27 Mitgliedstaaten vereint zu bleiben und eng zusammenzuarbeiten. Zudem haben wir vereinbart, dass es keinerlei Verhandlungen geben wird, bis das Vereinigte Königreich formell seine Austrittsabsicht mitteilt. Es liegt nun bei der britischen Regierung, dem Europäischen Rat eine entsprechende Mitteilung vorzulegen.
Wir hoffen, im Vereinigten Königreich in Zukunft einen engen Partner zu haben. Doch die Staats- und Regierungschefs haben klargestellt, dass der Zugang zum Binnenmarkt die Zustimmung zu allen vier Freiheiten, einschließlich der Freizügigkeit, voraussetzt. Wir werden unsere Grundfreiheiten nicht veräußern, und es wird keinen Binnenmarkt "à la carte" geben.
Dies war der erste Austausch zwischen den Staats- und Regierungschefs aus 27 Mitgliedstaaten nach dem britischen Referendum. Es ist noch zu früh, um weitergehende Schlüsse hinsichtlich unseres künftigen Kurses zu ziehen. Aber offensichtlich sind zu viele Menschen in Europa mit dem derzeitigen Stand der Dinge unzufrieden – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene – und erwarten Verbesserungen von uns. In unserer Aussprache wurde mehrfach darauf verwiesen, dass Europa jahrzehntelang Hoffnungsträger war und dass wir eine Verantwortung dafür haben, dass dies wieder so sein wird. Daher werden die EU-27 am 16. September auf Einladung des slowakischen Ratsvorsitzes in Bratislava erneut zu einem informellen Treffen zusammenkommen. Bei dieser Gelegenheit werden wir unsere politischen Überlegungen fortführen. Ich danke Ihnen.
Zunächst möchte ich Ihnen für Ihre Beiträge zur heutigen Aussprache danken. Es ist vollkommen verständlich, dass die Ereignisse der letzten Tage viele negative Emotionen ausgelöst haben. Doch wir dürfen diesen Emotionen nicht nachgeben. Wir müssen uns die Fähigkeit bewahren, nüchterne Überlegungen anzustellen und rationale Entscheidungen zu treffen.
Erstens möchte ich betonen, dass die EU noch immer zu einer einvernehmlichen Scheidung vom Vereinigten Königreich bereit ist. Dabei werden wir uns strikt an die Verträge halten, in denen Vorkehrungen für diesen Fall getroffen sind. Und eines muss klar sein: Nach den Verträgen liegt die Entscheidung über die Einleitung des Scheidungsverfahrens bei dem Mitgliedstaat, der aus der EU austreten will. Mit anderen Worten: Wir können dem Vereinigten Königreich diese Entscheidung nicht aufzwingen.
Zweitens werden wir vor Beginn des Scheidungsverfahrens keine Verhandlungen über die künftige Gestaltung der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich führen. Diese künftigen Beziehungen werden auf einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten basieren. Ich möchte Ihnen versichern, dass wir im Fall von Interessenkonflikten stets im Interesse der EU handeln werden, und zwar effektiv.
Drittens haben wir heute viele äußerst kritische Bemerkungen an die Adresse der Mitgliedstaaten gehört. Ich möchte Ihnen sagen, dass ich in meinen Gesprächen mit den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten immer wiederhole: Es gibt keine EU ohne EU-Organe. In der derzeitigen Situation können Angriffe gegen die EU-Organe, einschließlich der Kommission und des Parlaments, nur noch mehr Verwirrung stiften. Die Hauptstädte der Mitgliedstaaten sollten tunlichst damit aufhören, die EU und ihre Organe als schwach oder gescheitert darzustellen. Wir haben das Referendum im Vereinigten Königreich auch deshalb verloren, weil die politischen Eliten seit Jahren ein negatives und oft unfaires Bild der EU gezeichnet haben. Aber es gibt auch keine EU ohne Mitgliedstaaten. Es ist unmöglich, schwerwiegende Probleme in der EU gegen den Willen der Mitgliedstaaten zu lösen. Auch Vertreter der EU-Organe müssen Verantwortung für die eigenen Worte übernehmen. Heute müssen wir alle mit vereinten Kräften versuchen, uns darauf zu verständigen, was unser gemeinsames Interesse ist, anstatt dass jeder – wie auf einem andauernden Jahrmarkt der Eitelkeiten – ständig die eigene Bedeutung unter Beweis zu stellen versucht.
Montag, 4. Juli 2016
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten Argentiniens, Mauricio Macri (Fototermin)
Dienstag, 5. Juli 2016
Straßburg
9.15 Uhr Unterrichtung des Europäischen Parlaments über die Tagung des Europäischen Rates vom 28. Juni und das informelle Treffen der Staats- und Regierungschefs aus 27 Mitgliedstaaten der EU am 29. Juni 2016
Freitag, 8. Juli 2016
Warschau
Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU und der USA
Kooperationsveranstaltung EU-NATO
NATO-GIPFEL
14.30 Uhr Begrüßung durch NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg und den polnischen Präsidenten Andrzej Duda
15.15 Uhr Familienfoto
20.30 Uhr Redebeitrag beim Arbeitsessen des Nordatlantikrates auf Einladung des polnischen Präsidenten Andrzej Duda und unter dem Vorsitz von NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg
Samstag, 9. Juli 2016
Warschau
NATO-GIPFEL
9.00 Uhr Redebeitrag beim Gipfeltreffen zu Afghanistan
12.00 Uhr Treffen des Nordatlantikrates
Am 30. Juni 2016 haben der Rat und das Europäische Parlament Einvernehmen über die überarbeiteten Vorschriften für den Fang von Tiefseearten in den EU- und CECAF-Gewässern erzielt.
Der vereinbarte Verordnungsentwurf zielt auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der Tiefseebestände und gleichzeitig eine Verringerung der Umweltauswirkungen dieses Fischfangs ab.
Die unter niederländischem Vorsitz erzielte Einigung ist das Ergebnis intensiver vierjähriger politischer und technischer Beratungen und muss noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates (AStV) und vom Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments (PECH) gebilligt werden.
"Die heute erzielte Einigung über den Schutz von Tiefsee-Habitaten sieht ein allgemeines Verbot der Tiefseefischerei mit Grundschleppnetzen ab 800 Meter Tiefe und ein System zum Schutz empfindlicher mariner Ökosysteme in Gebieten vor, in denen die Fischerei unter bestimmten Bedingungen noch erlaubt ist. Mit dieser Einigung wird daher ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Notwendigkeit des Schutzes von Tiefsee-Habitaten und einer verantwortungsvollen Bewirtschaftung durch die Fischer hergestellt", erklärte Martijn van Dam, Landwirtschaftsminister der Niederlande und Präsident des Rates.
In der EU-Regelung für die Tiefseefischerei wird bestimmt, welche Akteure Tiefseearten gezielt befischen dürfen, und es werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die Mitgliedstaaten Fanggenehmigungen für die Tiefseefischerei erteilen können.
Mit der Einigung über die überarbeiteten Vorschriften wird ein ehrgeiziges Gleichgewicht zwischen der kommerziellen Bewirtschaftung bestimmter Tiefseebestände und deren Nachhaltigkeit hergestellt.
Dies erfolgt durch die Einführung innovativer Instrumente für die Bewirtschaftung der Bestände, wie z. B.
Der AStV wird ersucht, die Einigung zu billigen, während das Europäische Parlament voraussichtlich in einer kommenden Sitzung seines PECH-Ausschusses über den Kompromisstext abstimmen wird. Weitere Maßnahmen werden sodann die förmliche Annahme des Standpunkts des Rates in erster Lesung, der die politische Einigung widerspiegelt, und des identischen Standpunkts des Parlaments in zweiter Lesung im Herbst sein.
Dies sollte das Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften bis Ende 2016 ermöglichen.
HintergrundDie Fischereikommission für den Mittelostatlantik (CECAF) ist die zuständige Organisation, die ihren Vertragsparteien Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Fischbestände in den internationalen Gewässern des Mittelostatlantiks empfiehlt.
Diese Kommission verfolgt das Ziel, die nachhaltige Nutzung der lebenden Meeresressourcen in ihrem Zuständigkeitsbereich durch eine geeignete Bewirtschaftung und Entwicklung der Fischereien und der Fangtätigkeiten zu fördern.
Die Fischereikommission für den Nordostatlantik (NEAFC) ist die zuständige Organisation, die ihren Vertragsparteien Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Fischbestände in den internationalen Gewässern des Nordostatlantiks empfiehlt. Zu den Vertragsparteien gehören Dänemark (in Bezug auf die Färöer und Grönland), die Europäische Union, Island, Norwegen und die Russische Föderation. Ziel der NEAFC ist es, die langfristige Erhaltung und optimale Nutzung der Fischereiressourcen im Übereinkommensbereich sicherzustellen und somit für einen nachhaltigen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nutzen zu sorgen.
Am 30. Juni 2016 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Reduzierung der Emissionen von Luftschadstoffen erzielt. Diese sogenannte neue NEC-Richtlinie sieht strengere nationale Grenzwerte für den Zeitraum von 2020 bis 2029 und ab 2030 vor.
"Mit dieser Richtlinie werden wir die Luftverschmutzung bekämpfen, die jedes Jahr über 400 000 Menschen den vorzeitigen Tod bringt. Die Verringerung der Emissionen bestimmter Schadstoffe wird sich in gesundheitlicher Hinsicht sehr vorteilhaft auswirken. Ich freue mich sehr, dass wir nach langjährigen Verhandlungen am letzten Tag des niederländischen Ratsvorsitzes diese Einigung für alle Menschen in Europa erzielen konnten,“
so Sharon Dijksma, niederländische Ministerin für Umwelt und Präsidentin des Rates.
Mit dieser Richtlinie sollen die durch die Luftverschmutzung verursachten Gesundheitsrisiken und Umweltauswirkungen weiter verringert werden. Zudem soll das EU-Recht mit den internationalen Verpflichtungen, die sich aus dem geänderten Göteborg-Protokoll von 2012 ergeben, in Einklang gebracht werden.
SchadstoffeDie neue Richtlinie sieht nationale Grenzwerte für die Emissionen folgender fünf Schadstoffe vor: Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen außer Methan, Ammoniak und Feinstaub.
Nationale EmissionsgrenzwerteDie nationalen Emissionsgrenzwerte für die einzelnen Schadstoffe im Zeitraum 2020-2029 entsprechen den Grenzwerten, an die sich die Mitgliedstaaten bereits aufgrund des geänderten Göteborg-Protokolls von 2012 zu halten haben. Die nun erzielte Vereinbarung sieht neue und zugleich strengere Reduktionen ab 2030 vor.
Schätzungen zufolge werden die neuen Verpflichtungen eine Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung im Jahr 2030 um ca. 50 % (im Vergleich zu 2005) bewirken.
Emissionsziele für 2025Für jeden Mitgliedstaat werden indikative Emissionsziele für 2025 bestimmt. Ihre Festlegung erfolgt auf der Grundlage einer linearen Kurve, die in Richtung der ab 2030 geltenden Emissionsgrenzwerte verläuft. Die Mitgliedstaaten können sich jedoch an einer nichtlinearen Kurve ausrichten, wenn dies effizienter ist.
Wenn die Mitgliedstaaten vom geplanten Kurvenverlauf abweichen, müssen sie dies begründen und zugleich erläutern, mit welchen Maßnahmen sie eine Kurskorrektur herbeiführen wollen.
FlexibilitätHinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte wird eine gewisse Flexibilität zugestanden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Kann beispielsweise ein Mitgliedstaat in einem Jahr wegen eines außergewöhnlich strengen Winters bzw. eines außergewöhnlich heißen Sommers seine Verpflichtung nicht erfüllen, so hat dieser Staat die Möglichkeit, einen Mittelwert der jährlichen Emissionen aus den Emissionen des betreffenden sowie des vorherigen und des darauffolgenden Jahres zu bilden.
Chronologie und nächste SchritteDie Kommission hat ihren Vorschlag im Dezember 2013 als Teil des Maßnahmenpakets zur Luftqualität vorgelegt. Dieses Dossier durchläuft das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Das Europäische Parlament hat im Oktober 2015 über seinen Standpunkt zu der vorgeschlagenen Richtlinie abgestimmt. Der Rat hat sich im Dezember 2015 auf eine allgemeine Ausrichtung geeinigt. Diese Richtlinie muss mit qualifizierter Mehrheit vom Rat angenommen werden.
Im Juni 2016 ist ein vom Vorsitz vorgeschlagener Kompromisstext vom AStV unterstützt worden. Das Europäische Parlament hat den Text am 30. Juni im Grundsatz gebilligt.
Das Europäische Parlament wird voraussichtlich im Herbst über den Text abstimmen. Anschließend wird der Text dem Rat zur endgültigen Annahme in erster Lesung vorgelegt.
Am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter im Namen des Rates die mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung in Bezug auf Güter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung verwendet werden können, gebilligt.
Dank dieser Einigung kann die Verordnung 1236/2005 geändert werden, um den Entwicklungen seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2006 Rechnung zu tragen. Vorgesehen sind Änderungen der Vorschriften über Ausfuhrkontrollen, neue Kontrollen für Vermittlungstätigkeiten und technische Hilfe sowie ein Verbot der Werbung für bestimmte Güter. Ziel ist es zu verhindern, dass Ausfuhren aus der EU zu Menschenrechtsverletzungen in Drittländern beitragen.
Die neue Verordnung zur Änderung der Verordnung 1236/2005 soll vom Parlament im September gebilligt und anschließend dem Rat zur Annahme vorgelegt werden. Eine politische Einigung mit dem Parlament wurde am 24. Mai 2016 erzielt.
Das Verbot von Folter und Misshandlung ist in den Übereinkommen der Vereinten Nationen im Bereich Menschenrechte verankert. Auf Ebene der EU ist die Todesstrafe gemäß der Charta der Grundrechte untersagt, in der es heißt, dass "niemand .... der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden (darf)". Darüber hinaus fördert die EU die Achtung der Grundrechte überall auf der Welt.
Zwei Kategorien von GüternDie Verordnung 1236/2005 verbietet die Ausfuhr und Einfuhr von Ausrüstungsgegenständen/Gütern, die ausschließlich zu Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können. Diese Güter sind in Anhang II der Verordnung aufgelistet.
Nach der Verordnung sind spezielle Lizenzen für die Ausfuhr von Ausrüstungsgegenständen/Gütern erforderlich, die für die genannten Zwecke verwendet werden könnten, die aber auch legitime Verwendungszwecke haben. Diese Güter werden einer Einzelfallprüfung unterzogen und sind in den Anhängen III und IIIA der Verordnung aufgeführt.
Die Verordnung wurde im Dezember 2011 geändert, um die Ausfuhr von Arzneimitteln zu kontrollieren, die bei Hinrichtungen durch eine tödliche Injektion verwendet werden könnten.
ÄnderungenDie neue Verordnung sieht ein Verbot der Vermittlung von Ausrüstungsgegenständen vor, die einem Verbot unterliegen und in Anhang II aufgeführt sind, damit auch die Transfers der Güter erfasst werden, die sich nicht in der EU befinden. Darüber hinaus verbietet die Verordnung die Erbringung von Vermittlungstätigkeiten durch Vermittler, denen bekannt ist, dass die in Anhang III oder IIIA aufgeführten Güter zu Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können.
Nach dem Entwurf ist ferner die Bereitstellung von technischer Hilfe (über die in Anhang III oder IIIA aufgeführten Güter) durch jedwede Person verboten, der bekannt ist, dass die betreffenden Ausrüstungsgegenstände zu Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können.
Außerdem ist ein Dringlichkeitsverfahren in den Fällen vorgesehen, in denen eine rasche Änderung der Anhänge der Verordnung notwendig ist, um der Markteinführung neuer Güter Rechnung zu tragen.
Einigung mit dem EPGemäß der Einigung mit dem Europäischen Parlament sieht der vereinbarte Text Folgendes vor:
Am 30. Juni hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates die Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Richtlinie über das Recht auf Prozesskostenhilfe bestätigt, die Bürgern gewährt werden soll, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden oder gegen die ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde.
Die vorgeschlagene Richtlinie enthält Mindestvorschriften für das Recht auf Prozesskostenhilfe für Verdächtige oder Beschuldigte in Strafverfahren, denen die Freiheit entzogen wurde, sowie in bestimmten anderen Fällen. Zudem gewährleistet sie, dass in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls bei der Festnahme der gesuchten Person im Vollstreckungsstaat Prozesskostenhilfe bewilligt wird.
Minister van der Steur vom niederländischen Vorsitz äußerte sich folgendermaßen: "Ich bin sehr erfreut, dass unter unserem Vorsitz eine politische Einigung erzielt worden ist. Darüber hinaus möchte ich dem Berichterstatter, Herrn De Jong, für die hervorragende Zusammenarbeit danken, die entscheidend dazu beigetragen hat, diesen Kompromiss zu erreichen. Die Richtlinie wird zum gegenseitigen Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten beitragen. Und ich bin fest davon überzeugt, dass dieses Vertrauen wiederum zu einer Verbesserung der europäischen Zusammenarbeit in Strafsachen führen wird."
Die beiden Institutionen einigten sich auf bestimmte Änderungen am Kommissionsvorschlag, um die Rechte der Bürger zu stärken und den Text zu präzisieren, insbesondere in Bezug auf
Der vereinbarte Text wird nun von den Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet, bevor er Ende des Jahres vom Rat und vom Europäischen Parlament endgültig angenommen wird.
In der Richtlinie ist eine Umsetzungsfrist von 30 Monaten vorgesehen.
Das Vereinigte Königreich und Irland haben sich gegen ein "Opt-in" entschieden; für Dänemark gilt bei Rechtsvorschriften im Bereich Justiz und Inneres grundsätzlich ein "Opt-out".
Fahrplan zu den VerfahrensrechtenDiese Richtlinie ist der letzte Rechtsakt im Rahmen des Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren, den der Rat im November 2009 angenommen hat.
Ziel des Fahrplans war es, zu gewährleisten, dass jedem Bürger, der in einem Mitgliedstaat in ein Strafverfahren involviert ist, überall in der EU bestimmte Mindestverfahrensrechte zugestanden werden. Dies sollte auch das gegenseitige Vertrauen zwischen europäischen Justizbehörden stärken und ihnen die Anwendung von Instrumenten wie dem Europäischen Haftbefehl erleichtern.
Fünf weitere Maßnahmen sind auf Grundlage des Fahrplans bereits verabschiedet worden:
Die zwölfte Tagung der Beitrittskonferenz auf Ministerebene mit der Türkei hat am heutigen Tag in Brüssel stattgefunden. Die Delegation der Europäischen Union wurde von Bert Koenders, Minister für auswärtige Angelegenheiten der Niederlande, im Namen des niederländischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union geleitet. Für die Europäische Kommission nahm Johannes Hahn, Kommissionsmitglied für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, an der Tagung teil. Die türkische Delegation stand unter der Leitung von Ömer Çelik, Minister für EU-Angelegenheiten und Chefunterhändler, der von Mevlüt Çavuşoğlu, Minister für auswärtige Angelegenheiten, und Naci Ağbal, Minister der Finanzen, begleitet wurde.
Die Konferenz hat die Verhandlungen über Kapitel 33 eröffnet – Finanz- und Haushaltsvorschriften. Dieses Kapitel umfasst die Bestimmungen über die zur Finanzierung des EU-Haushalts erforderlichen Finanzmittel ("Eigenmittel"). Diese Mittel setzen sich hauptsächlich aus den sogenannten traditionellen Eigenmitteln aus Zöllen, Agrarabschöpfungen und Zuckerabgaben zusammen, die von den Mitgliedstaaten im Namen der EU erhoben werden, ferner den auf der Mehrwertsteuer basierenden Eigenmitteln und schließlich den auf dem Bruttonationaleinkommen der einzelnen Mitgliedstaaten basierenden Eigenmitteln. Die Mitgliedstaaten müssen im Hinblick auf die angemessene Koordinierung und korrekte Berechnung, Erhebung, Zahlung und Kontrolle der Eigenmittel über geeignete Verwaltungskapazitäten verfügen. Der Besitzstand in diesem Bereich ist unmittelbar bindend und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden.
Während der Konferenz hat die EU der Türkei gegenüber ihre Anteilnahme nach dem Terroranschlag in Istanbul vom vergangenen Dienstag zum Ausdruck gebracht und ihre Solidarität mit dem Land bekundet sowie ihre Zusage bekräftigt, die Bekämpfung des Terrorismus zu unterstützen. Ferner hat die Europäische Union erneut betont, welch große Bedeutung sie engen Beziehungen zwischen der EU und der Türkei beimisst, und hat auf die enge Zusammenarbeit in einer Reihe wichtiger Bereiche von gemeinsamem Interesse wie Migration, Terrorismusbekämpfung, Energie, Wirtschaft und Handel hingewiesen. Im Einklang mit den Ergebnissen der Tagung der Staats- und Regierungschefs der EU und der Türkei vom 29. November 2015 und der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 hat die EU die Neubelebung des Beitrittsprozesses begrüßt und ihre Bereitschaft zur Unterstützung der Türkei bei ihren Reformbemühungen bekräftigt. In diesem Zusammenhang hat die EU erneut auf die Notwendigkeit rascher Reformen, insbesondere in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte, hingewiesen. Darüber hinaus hat die EU daran erinnert, dass die Türkei das Tempo der Verhandlungen beschleunigen kann, indem sie Fortschritte bei der Erfüllung der Benchmarks erzielt, die Anforderungen des Verhandlungsrahmens erfüllt und ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der EU einhält.
Seit Beginn der Beitrittsverhandlungen am 3. Oktober 2005 sind sechzehn Kapitel eröffnet worden, von denen eines vorläufig geschlossen worden ist.
Eröffnung des Kapitels 33 – Finanz- und HaushaltsvorschriftenFür dieses Kapitel hat die EU den allgemeinen Stand der Vorbereitung der Türkei eingehend geprüft. Angesichts des derzeitigen Stands der Vorbereitungen der Türkei stellt die EU im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Dezember 2006, 16. Dezember 2014 und 18. März 2016 sowie mit anderen einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates und dem vom Europäischen Rat bestätigten Verhandlungsrahmen – auch im Einvernehmen darüber, dass die Türkei bei der Angleichung an den Besitzstand und bei dessen Umsetzung weitere Fortschritte erzielt – fest, dass dieses Kapitel nur dann vorläufig geschlossen werden kann, wenn eine Einigung über den Antrag der Türkei auf "vorübergehende finanzielle Korrekturmaßnahmen, einschließlich Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen" hinsichtlich des EU-Haushalts erzielt worden ist und die Türkei die wesentlichen Voraussetzungen im Zusammenhang mit den Kriterien für die Schließung dieses Kapitels erfüllt hat, wozu Folgendes gehört:
Die EU hat ferner betont, dass sie allen in ihrem Standpunkt genannten spezifischen Fragen besondere Aufmerksamkeit schenken wird, damit die Verwaltungskapazität der Türkei zur Durchführung der korrekten Berechnung, Prognose, Erhebung, Zahlung und Kontrolle der Eigenmittel und zur Berichterstattung an die EU über die Umsetzung der Vorschriften für die Eigenmittel sichergestellt ist.
Der Rat hat am 1. Juli 2016 die auf bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft abzielenden Wirtschaftssanktionen bis zum 31. Januar 2017 verlängert.
Diese Maßnahmen wurden am 31. Juli 2014 angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, für einen anfänglichen Zeitraum von einem Jahr eingeführt. Die Sanktionen wurden im September 2014 verschärft. Sie zielen auf den Finanz-, Energie- und Verteidigungssektor sowie auf den Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck ab.
Am 19. März 2015 hat der Europäische Rat vereinbart, die Geltungsdauer der Sanktionen an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu knüpfen, für die eine Frist bis zum 31. Dezember 2015 vorgesehen war.
Da diese Vereinbarungen am 31. Dezember 2015 noch nicht vollständig umgesetzt waren, verlängerte der Rat die Sanktionen bis zum 31. Juli 2016. Nach einer Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen hat der Rat beschlossen, die Sanktionen um weitere sechs Monate, d.h. bis zum 31. Januar 2017 zu verlängern.
Mit den durch den Beschluss verlängerten Wirtschaftssanktionen wird insbesondere
Zusätzlich zu diesen Wirtschaftssanktionen hat die EU als Reaktion auf die Ukraine-Krise mehrere Maßnahmen erlassen, unter anderem
Der Beschluss wurde im schriftlichen Verfahren und – wie dies bei allen Beschlüssen zur Verlängerung restriktiver Maßnahmen der Fall ist – einstimmig angenommen.
Der Rat hat am 24. Juni 2016 seinen Bericht über die letztjährige Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten gebilligt.
2015 gingen beim Rat 2784 Erstanträge auf Zugang zu Dokumenten und 24 Zweitanträge ein, wodurch 12102 Dokumente geprüft werden mussten. Bei den Erstanträgen wurde zu 9277 Dokumenten vollständiger Zugang und zu 1094 Dokumenten teilweiser Zugang gewährt. Bei 1073 Dokumenten wurde der Zugang verweigert.
In dem Berichtzeitraum erstellte der Rat 8670 legislative Dokumente
, von denen 3115 bei der Verteilung öffentlich zugänglich gemacht wurden. Von den übrigen 5555 als "LIMITE" eingestuften legislativen Dokumenten (die nicht direkt zugänglich sind) wurden 4683 auf Antrag veröffentlicht, was einer Freigabequote von 84 % entspricht.
Bei den Erstanträgen wurde die Verweigerung des Dokumentenzugangs in erster Linie mit dem Schutz des Entscheidungsprozesses des Rates (587 Dokumente, 45 %), des öffentlichen Interesses im Hinblick auf die internationalen Beziehungen (244 Dokumente, 19 %) und der öffentlichen Sicherheit (47 Dokumente, 4 %) begründet. In 28 % der Fälle (362 Dokumente) lag der Zugangsverweigerung eine Kombination aus mehreren Ausnahmeregelungen zugrunde. Als Begründung für einen teilweisen Zugang wurde der Schutz personenbezogener Daten am häufigsten angeführt (317 Dokumente, 29 %).
Guten Tag. Heute haben die 27 Staats- und Regierungschefs der EU über die Folgen des britischen Referendums für Europa gesprochen. Es war eine ruhige und ernste Aussprache, da dies ein ernster Augenblick in unserer gemeinsamen Geschichte ist. In unserer Aussprache ist sicherlich eines klar geworden. Die Staats- und Regierungschefs sind fest entschlossen, als 27 Länder vereint zu bleiben und eng zusammenzuarbeiten.
Wir haben bekräftigt, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union geordnet erfolgen muss und dass es so lange keinerlei Verhandlungen geben wird, bis das VK seine Absicht, auszutreten, förmlich mitteilt. Wir hoffen, das VK in Zukunft als engen Partner zu haben. Es obliegt der britischen Regierung, dem Europäischen Rat mitzuteilen, dass das VK beabsichtigt, aus der EU auszutreten. Die Staats- und Regierungschefs haben heute unmissverständlich klargestellt, dass der Zugang zum Binnenmarkt die Zustimmung zu allen vier Freiheiten, einschließlich der Freizügigkeit, voraussetzt. Es wird keinen Binnenmarkt "à la carte" geben.
Wir haben auch darüber gesprochen, dass zu viele Menschen in Europa mit dem derzeitigen Stand der Dinge unzufrieden sind und von uns eine Verbesserung erwarten. Viele haben darauf verwiesen, dass Europa jahrzehntelang Hoffnungsträger war und dass wir eine Verantwortung dafür haben, dass dies wieder so sein wird.
Wie Sie wissen, handelte es sich um einen ersten Gedankenaustausch der 27 Staats- und Regierungschefs nach dem britischen Referendum, und es wäre daher verfrüht, Schlüsse ziehen zu wollen. Darum haben wir eine politische Reflexion über die Zukunft der EU mit 27 Mitgliedstaaten eingeleitet und werden uns am 16. September in Bratislava treffen, um die Gespräche fortzusetzen. Ich danke Ihnen.
Der Rat hat am 28. Juni 2016 Schlussfolgerungen zur Bewertung des FLEGT-Aktionsplans (Forest Law Enforcement, Governance and Trade - Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) sowie der EU-Holzverordnung (EUTR) angenommen.
In den Schlussfolgerungen wird der positive Beitrag hervorgehoben, den diese Instrumente zur Reduzierung der Einfuhren von illegalem Holz in die EU und zur Schärfung des Bewusstseins der Öffentlichkeit und der Marktteilnehmerfür das Problem des illegalen Holzeinschlags geleistet haben.
Zudem werden die Mitgliedstaaten und die Kommission aufgefordert, noch mehr gegen dieses Phänomen zu unternehmen, um weltweit eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu erreichen.
Der Rat hat am 28. Juni 2016 Schlussfolgerungen zum Thema "Lebensmittelverluste und Lebensmittelverschwendung" angenommen.
Jedes Jahr geht fast ein Drittel aller Lebensmittel verloren oder wird verschwendet. In seinen Schlussfolgerungen schlägt der Rat eine Reihe von Initiativen vor, mit denen die Verschwendung und Verluste künftig verringert werden sollen. So werden die Mitgliedstaaten und die Kommission aufgefordert, die Überwachung und Datenerhebung zu verbessern, um das Problem besser zu verstehen, sich auf die Vermeidung von Lebensmittelverlusten und ‑verschwendung zu konzentrieren, die Nutzung von Biomasse in künftigen Rechtsvorschriften der EU stärker zur Geltung zu bringen und das Spenden unverkaufter Lebensmittel an Wohltätigkeitsorganisationen zu erleichtern.
Mit den Schlussfolgerungen des Rates werden die laufenden Initiativen der EU unterstützt; zugleich wird die Kommission aufgefordert, sich weiter mit dem Problem zu befassen.
Auf der Grundlage eines Kompromisstextes des Vorsitzes einigte sich der Rat auf eine allgemeine Ausrichtung zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Außenflotten.
Mit der Einigung des Rates wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Verpflichtung zu nachhaltigen und transparenten Fischereitätigkeiten außerhalb der Unionsgewässer und der Notwendigkeit robuster Verwaltungsverfahren, insbesondere betreffend Genehmigungen, hergestellt.
"Der Text des Rates erhöht die Transparenz der externen Fischereitätigkeiten, erschwert die Umgehung der Vorschriften der GFP und begrenzt gleichzeitig den Verwaltungsaufwand,“
so Martijn van Dam, niederländischer Landwirtschaftsminister und Präsident des Rates.Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Außenflotten sieht eine Überarbeitung der Genehmigungsregelung vor, nach der Fischereifahrzeuge der Union außerhalb der Unionsgewässer und Fischereifahrzeuge von Drittländern in den Unionsgewässern fischen dürfen.
Das Hauptziel ist es, dafür zu sorgen, dass die Grundprinzipien der Gemeinsamen Fischereipolitik, wie Nachhaltigkeit oder die Bekämpfung der illegalen Fischerei, von den Fischereifahrzeugen der EU geachtet werden, und zwar unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU-Gewässer Fischfang betreiben. Zu diesem Zweck enthält die vorgeschlagene Verordnung klare und präzise Vorschriften für die Zulassung und Überwachung aller EU-Schiffe, die außerhalb der EU-Gewässer fischen, unabhängig davon, wo der Fischfang stattfindet.
Einfachere und umfassendere VorschriftenDie allgemeine Ausrichtung des Rates bestätigt die ehrgeizige Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf Aspekte wie Direktlizenzen für Drittländer, das Chartern und das Umflaggen. Außerdem wird darin der Ansatz der Kommission in Bezug auf die Einführung einer gemeinsamen Datenbank zur weiteren Verbesserung der Transparenz der externen Fangtätigkeit und zur Vereinfachung der Überwachung unterstützt.
Gestraffte GenehmigungsverfahrenUm außerhalb der Unionsgewässer fischen zu dürfen, muss ein Fischereifahrzeug der EU vorher eine Genehmigung des betreffenden Drittlands oder der betreffenden internationalen Fischereiorganisation eingeholt oder ein Abkommen mit diesem Drittland oder dieser Fischereiorganisation geschlossen haben. Darüber hinaus benötigt jedes Fischereifahrzeug der EU nunmehr auch eine Genehmigung seines Flaggenmitgliedstaats.
Die allgemeine Ausrichtung des Rates sieht Änderungen der verschiedenen Genehmigungsverfahren vor, um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, die Rechtssicherheit zu erhöhen, die Gleichbehandlung zwischen internen und externen Flotten sicherzustellen und die Zeit für die Antwort an die Antragsteller zu verkürzen.
Vereinfachte BerichterstattungspflichtenDie Berichterstattungspflichten werden vom Rat im Hinblick auf die Ergänzung der bestehenden Kanäle und Praktiken im Rahmen von Fischereiabkommen überprüft.
Die vorgeschlagene Verordnung über Außenflotten ergänzt die Verordnungen über Kontrollen und über die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU), die zentrale Säulen für die Umsetzung der GFP sind.
Die Kommission hatte ihren Vorschlag, der im Januar 2016 auf Gruppenebene im Rat erstmals geprüft wurde, im Dezember 2015 übermittelt.
Wir, die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten sowie der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission, bedauern das Ergebnis des Referendums im Vereinigten Königreich zutiefst, respektieren jedoch den Willen der Mehrheit der britischen Bevölkerung. Bis das Vereinigte Königreich die EU verlässt, bleiben die EU-Rechtsvorschriften für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich gültig, und zwar sowohl was die Rechte als auch was die Pflichten anbelangt.