Der Rat hat am 10. März 2016 den Beschluss (GASP) 2016/359 des Rates[1] erlassen.
Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden Maßnahmen bis zum 15. September 2016 verlängert und wird die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.
Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien* und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 12.3.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 67, S. 37) veröffentlicht.
* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Der Rat hat am 18. März 2016 den Beschluss (GASP) 2016/411 des Rates[1] zur Änderung des Beschlusses 2011/172/GASP erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden Maßnahmen bis zum 22. März 2017 verlängert.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 19.3.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 74, S. 40) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Der Rat hat am 25. Februar 2016 den Beschluss (GASP) 2016/280[1] zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP erlassen.
Mit diesem Beschluss werden 170 Personen und drei Organisationen, die in dem Beschluss 2012/642/GASP genannt sind, von der Liste gestrichen. Gleichwohl werden die geltenden Maßnahmen um ein Jahr verlängert; hierzu zählen ein Waffenembargo gegen Belarus sowie das Einfrieren der Vermögenswerte von vier Personen und ein Reiseverbot für diese Personen, die in Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP aufgeführt sind.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 27.2.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 52, S. 30) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Am 19. April 2016 hat der niederländische Vorsitz eine informelle Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Öffnung der Märkte für den inländischen Schienenpersonenverkehr in den Mitgliedstaaten und die Stärkung der Unabhängigkeit der Schieneninfrastrukturbetreiber erzielt; damit soll ein effektiver und diskriminierungsfreier Zugang zur Infrastruktur gewährleistet werden. Die Einigung hat vorläufigen Charakter und muss vom Rat noch bestätigt werden.
Die Verhandlungsführer haben Einigung über alle drei Vorschläge der Marktsäule des 4. Eisenbahnpakets erzielt, nämlich eine überarbeitete Verordnung zur Regelung öffentlicher Dienstleistungsaufträge, eine überarbeitete Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums und eine Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen.
Mit den neuen Regeln sollen die Qualität und die Effizienz der Schienenverkehrsdienste in Europa verbessert werden. Diese Regeln sollten Investitionen und Innovation sowie einen fairen Wettbewerb auf dem Eisenbahnmarkt begünstigen. Zusammen mit der technischen Säule des 4. Eisenbahnpakets stellen sie einen wichtigen Schritt im Hinblick auf die Vollendung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums dar.
Die niederländische Staatssekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Umwelt Sharon Dijksma erklärte dazu Folgendes: „Dank der Zusammenarbeit und Flexibilität aller beteiligten Parteien haben wir eine ehrgeizige vorläufige Einigung erzielt. Mit dieser Einigung werden nach ihrer Bestätigung durch die Mitgliedstaaten die Qualität und die Effizienz der Schienenverkehrsdienste in Europa verbessert“.
Der Vorsitz wird das Ergebnis der Verhandlungen den Mitgliedstaaten auf der Tagung des Ausschusses der Ständigen Vertreter am 27. April zur Billigung vorlegen.
Wir erneuern heute das gemeinsame Engagement der Europäischen Union (EU) und Tunesiens, ihre privilegierte Partnerschaft zu vertiefen, die den besonderen Charakter des tunesischen Übergangs widerspiegelt und Ausdruck des gemeinsamen Bestrebens ist, unsere Beziehungen in allen Bereichen auszubauen.
Dank der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik können wir unseren Ansprüchen besser gerecht werden und einen Rahmen schaffen, der einer Vertiefung der privilegierten Partnerschaft zwischen der EU und Tunesien zuträglich ist. Dieser neue Rahmen ermöglicht es beiden Seiten, den gemeinsamen Willen und das gemeinsame Ziel zu bekräftigen, auf allen Ebenen eine breit angelegte, globale und vertiefte Zusammenarbeit einzugehen.
Seit der Revolution von 2011 steht die EU an vorderster Front, wenn es darum geht, den Übergang in Tunesien zu unterstützen. Sie bekräftigt ihre Entschlossenheit, die Regierung und die Zivilgesellschaft in ihren Bemühungen zu unterstützen, die demokratischen Errungenschaften und den Rechtsstaat insbesondere durch Umsetzung der neuen Verfassung zu konsolidieren und die wirtschaftlichen, sozialen und sicherheitspolitischen Herausforderungen in Angriff zu nehmen. Tunesien setzt seinen Weg der Demokratisierung und der für seinen Erfolg unabdingbaren sozialen und wirtschaftlichen Reformen mutig und unbeirrbar fort.
Der Terrorismus, der Tunesien und Europa 2015 und 2016 schwer getroffen hat, erfordert ein ganzheitliches, besser abgestimmtes Vorgehen, bei dem die eigentlichen Ursachen dieses Phänomens bekämpft, aber unsere Werte – Demokratie und Achtung der Menschenrechte – nicht aufgegeben werden. Diese Bedrohung spaltet uns nicht, vielmehr schweißt sie uns zusammen. Im Verlauf des Jahres 2015 haben die EU und Tunesien ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit auf diesem Gebiet sowohl bilateral als auch mit ihren internationalen Partnern erheblich verstärkt. Wir begrüßen, dass das wichtige Programm der EU zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors inzwischen angelaufen ist, und sind entschlossen, es effizient und rasch umzusetzen, um eine globale tunesische Strategie für die Bekämpfung des Terrorismus und der Radikalisierung zu fördern.
In Anbetracht seiner sozialen und wirtschaftlichen Lage braucht Tunesien dringend neue Initiativen sowie eine erhebliche Unterstützung von Seiten seiner Partner. Auf Grundlage der Reformen und der ehrgeizigen Projekte, die die tunesische Regierung nach Abstimmung mit den wirtschaftlichen und sozialen Akteuren vorgeschlagen hat, wird die EU sämtliche Instrumente mobilisieren, die dazu angetan sind, die sozialen und wirtschaftlichen Reformen voranzubringen und damit der tunesischen Bevölkerung und insbesondere jungen Tunesiern Chancen auf einen Arbeitsplatz, sozialen Fortschritt und Investitionen zu eröffnen und die regionalen Ungleichheiten zu verringern.
Wir unterstreichen diesbezüglich, dass es im Hinblick auf die sozioökonomische Entwicklung des Landes darauf ankommt, die tunesische Wirtschaft schrittweise in den EU-Binnenmarkt zu integrieren. Parallel zu den Verhandlungen über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen wird die EU technische und finanzielle Hilfe leisten. Dieses Abkommen sollte zu einer echten Verstärkung der Beziehungen zwischen Tunesien und der EU zum Vorteil beider Seiten beitragen. Es sollte dafür sorgen, dass die gesamte tunesische Bevölkerung mehr wirtschaftliche Chancen erhält und sich die Ungleichheiten verringern; gleichzeitig sollte es zusätzliche Erleichterungen für die Mobilität von Tunesiern in der EU bringen.
Der Austausch zwischen unseren Gesellschaften und unseren Völkern steht weiterhin im Mittelpunkt unserer Beziehungen; er ist das Hauptinstrument für eine echte Annäherung. Tunesien und die EU verpflichten sich, im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft im Bereich der Migration noch enger zusammenzuarbeiten und eine verstärkte Mobilität, insbesondere junger Menschen, zu fördern, und zwar vor allem in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation im Rahmen von Programmen wie Erasmus+ und Horizont 2020.
Die EU und Tunesien sind davon überzeugt, dass die Zivilgesellschaft bei der Demokratisierung und der Definition eines Politik-, Wirtschafts- und Sozialmodells, das den Erwartungen der Bürger entspricht, einen erheblichen Beitrag leisten kann, und werden daher ihren Dreiparteiendialog (EU, Regierung, Zivilgesellschaft) intensivieren und auf sämtliche großen, die bilateralen Beziehungen betreffenden Dossiers ausweiten, bei denen uneingeschränkte Transparenz herrschen und über die in Tunesien und in Europa eine echte öffentliche Debatte geführt werden muss.
Damit Tunesien in der entscheidenden Phase, in der es sich gerade befindet, den anstehenden Herausforderungen gewachsen ist, muss die internationale Gemeinschaft ihre Unterstützung für das Land, auch ihre finanzielle Hilfe, aufstocken. Die EU wird noch mehr Anstrengungen unternehmen, um sämtliche Möglichkeiten für eine zusätzliche Unterstützung zu eruieren, und nach neuen Mitteln und Wegen suchen, um die Höhe und die Wirksamkeit ihrer Hilfe zu steigern. In dieser Hinsicht werden die EU und ihre Mitgliedstaaten sondieren, ob besondere Ausnahmeverfahren eingeführt werden können, mit denen sich rasch eine sichtbare Wirkung erzielen lässt, um die Finanzhilfe für Tunesien zu steigern und zu optimieren.
Tunesien hegt große Erwartungen und möchte, dass die europäische Unterstützung mit Hilfe innovativer Mechanismen erheblich aufgestockt wird, und wird seinerseits Maßnahmen ergreifen, um eine bessere Absorption der internationalen Hilfe und eine engere Abstimmung zwischen den internationalen Geldgebern zu gewährleisten.
Auf der Tagung des Assoziationsrates bot sich die Gelegenheit, auf hoher politischer Ebene regionale Fragen von gemeinsamem Interesse, insbesondere die Lage in Libyen, zu erörtern. Diesbezüglich begrüßen die EU und Tunesien die positiven Entwicklungen in den letzten Wochen in Libyen und bekräftigen, dass sie bereit sind, die Regierung der nationalen Einheit zu unterstützen, damit sie die Herausforderungen, vor die der Terrorismus das Land stellt, bewältigen und die Grundversorgung seiner Bevölkerung sicherstellen kann.
Wir sind übereingekommen, dass wir so oft wieder zusammentreten werden, wie dies notwendig ist, um die wichtigsten Dossiers voranzubringen.
In Jemen ist am Sonntag, den 10. April 2016 ein landesweiter Waffenstillstand, der von den wichtigsten Parteien des gegenwärtigen Konflikts vereinbart wurde, in Kraft getreten.
Alle Parteien sollten nun die Fortschritte, die durch das Erreichen einer merklichen Reduzierung der Gewalt und der militärischen Aktivität erzielt wurden, ebenso nutzen wie die Ankündigung der von Saudi-Arabien angeführten Koalition, dass größere Kampfhandlungen in Jemen eingestellt werden, um einen dauerhaften Waffenstillstand und die Parameter für eine nachhaltige politische Lösung, welche die Einheit, Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit Jemens garantiert, zu vereinbaren. Alle Seiten einbeziehende innerjemenitische politische Verhandlungen sind der einzige Weg, um den gegenwärtigen Konflikt zu beenden und gegen die Fragmentierung des Staats und das menschliche Leid angemessen und wirksam vorzugehen sowie auf die zunehmende Bedrohung durch terroristische Gruppierungen zu reagieren.
Die EU dankt den kuwaitischen Behörden für ihr großzügiges Angebot, ab 18. April in Kuwait City Gastgeber der von den VN vermittelten Gespräche zu sein, und bekräftigt ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Anstrengungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und seines Sonderbeauftragten für Jemen, gemäß der Initiative des Golf-Kooperationsrates, den Ergebnissen der Konferenz für den nationalen Dialog und den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates, insbesondere der Resolution 2216, einen Durchbruch in den alle Seiten einbeziehenden politischen Verhandlungen zu erreichen.
Die EU ersucht alle Parteien dringend, sich ohne Vorbedingungen, in gutem Glauben und in konstruktiver Weise an den Verhandlungen zu beteiligen und praktische vertrauensbildende Maßnahmen umzusetzen, insbesondere durch uneingeschränkte Einhaltung der Bedingungen des gegenwärtigen Waffenstillstands und durch Gewährleistung eines sicheren, raschen und ungehinderten Zugangs für humanitäre Hilfe im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht. Die Einstellung der Feindseligkeiten ist unbedingt erforderlich, damit lebensrettende Hilfe für Millionen Menschen in schwer zugänglichen Gebieten in Jemen bereitgestellt werden kann.
Die EU ist bereit, weiterhin ihren Teil zu den Anstrengungen in den Bereichen humanitäre Hilfe, Entwicklung, Aussöhnung und Reformen zum Nutzen aller Jemeniten zu leisten, und unterstreicht dabei die Notwendigkeit eines abgestimmten und koordinierten Ansatzes der internationalen Gemeinschaft und der Regierung von Jemen beim Wiederaufbau des Landes.
Der Rat hat am 21. April 2016 eine Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität gebilligt.
Mit der Richtlinie soll die Übermittlung von PNR-Daten zu internationalen Flügen von Fluggesellschaften an die Mitgliedstaaten sowie die Verarbeitung dieser Daten durch die zuständigen Behörden geregelt werden. Demnach dürfen PNR-Daten ausschließlich zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität verarbeitet werden.
Nach der neuen Richtlinie werden die Fluggesellschaften verpflichtet sein, den Behörden der Mitgliedstaaten bei Flügen in die EU oder aus der EU PNR-Daten zu übermitteln. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, aber nicht verpflichtet sein, PNR-Daten für ausgewählte Flüge innerhalb der EU zu erfassen. In Anbetracht der derzeitigen Sicherheitslage in Europa haben alle Mitgliedstaaten erklärt, dass sie bis zum Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie in vollem Umfang von dieser in Artikel 2 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen werden, die Richtlinie auch auf ausgewählte EU-Flüge anzuwenden.
Jeder Mitgliedstaat wird zudem verpflichtet sein, eine sogenannte PNR-Zentralstelle einzurichten, die die PNR-Daten von den Fluggesellschaften erhalten wird.
Mit den neuen Vorschriften wird eine EU-Norm für die Verwendung dieser Daten eingeführt; sie enthalten Bestimmungen über
PNR-Daten werden bereits heute in den Buchungssystemen der Fluggesellschaften gespeichert. Sie betreffen die Angaben, die Fluggäste den Fluggesellschaften bei der Buchung eines Fluges und beim Check-In eines Fluges zur Verfügung stellen. Die PNR-Daten umfassen den Namen, das Reisedatum, die Reiseroute, Flugscheininformationen, Kontaktangaben, Angaben zum Reisebüro, bei dem der Flug gebucht wurde, die Zahlungsart, die Sitznummer und Angaben zum Gepäck.
Die Verwendung dieser Daten durch die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen ist nichts Neues: In mehreren Mitgliedstaaten werden bereits die PNR-Daten für Strafverfolgungszwecke genutzt, und zwar auf der Grundlage von entweder spezifischen Rechtsvorschriften oder allgemeinen rechtlichen Befugnissen. Die Erhebung und Nutzung von PNR-Daten waren bisher schon von wesentlicher Bedeutung bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, wie z.B. Drogen-, Menschen- oder Kinderhandel. Dennoch gibt es bislang keine gemeinsame Regelung für die gesamte EU.
Das Vereinigte Königreich und Irland haben ihre Beteiligung an dieser Richtlinie erklärt. Dänemark wird sich nicht beteiligen.
Weiteres VorgehenDie Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.
Donnerstag, 21. April 2016
11.00 Treffen mit dem Präsidenten Indonesiens Joko Widodo (Fototermin)
Freitag, 22. April 2016
11.00 Treffen mit dem Präsidenten Mosambiks Filipe Nyusi (Fototermin)
Samstag, 23. April 2016
Besuch in der Türkei
Im Anschluss an die am 18. März erzielte politische Einigung zwischen der EU und der Türkei reist der Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk am Samstag, den 23. April nach Gaziantep (Türkei). An der Reise nehmen auch die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Erste Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans teil.
Der Rat hat eine Verordnung zur Förderung des Verzehrs von Milch, Obst und Gemüse in Schulen angenommen.
Das neue Programm wird mit einem jährlichen Budget in Höhe von insgesamt 250 Mio. € ausgestattet (Milcherzeugnisse: 100 Mio. €, Obst und Gemüse: 150 Mio. €). Den EU-Beitrag erhalten die Mitgliedstaaten für die Abgabe dieser Erzeugnisse in Bildungseinrichtungen.
Mit der EU-Beihilfe für die Finanzierung der Abgabe ausgewählter landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Kinder in Bildungseinrichtungen sollen gesunde Ernährungsgewohnheiten und der Verzehr lokaler Erzeugnisse gefördert werden.
Neu an diesem Programm ist unter anderem eine verstärkte Betonung pädagogischer Aktivitäten wie Besuche von Kindern auf Bauernhöfen.
Angesichts der unterschiedlichen Verbrauchsmuster in der EU ist die Teilnahme an dem Schulprogramm für die Mitgliedstaaten freiwillig. Die teilnehmenden Mitgliedstaaten und Regionen können wählen, welche der für die Abgabe an Kinder in Bildungseinrichtungen in Betracht kommenden Erzeugnisse sie verteilen wollen, wobei frische und gesunde Erzeugnisse Vorrang haben.
Das Schulobst- und -gemüseprogramm sowie das Schulmilchprogramm sind derzeit eigenständige Programme. Mit der neuen Verordnung werden sie zu einem einzigen Programm verschmolzen.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Fortsetzung und Stärkung der beiden Schulprogramme von größter Wichtigkeit sind – insbesondere in Anbetracht des derzeit rückläufigen Verbrauchs von frischem Obst und Gemüse und von Milcherzeugnissen, insbesondere bei Kindern, und der Zunahme der Zahl fettleibiger Kinder aufgrund ungesunder Ernährungsgewohnheiten.
Die neue Verordnung gilt unter Berücksichtigung des Beginns des neuen Schuljahres ab August 2017.
Die ungarische und die niederländische Delegation haben gegen die Annahme der Verordnung gestimmt und das Vereinigte Königreich hat sich der Stimme enthalten.
Der neue Rahmen für die Förderung der Abgabe von Obst und Gemüse sowie von Bananen und Milch an Kinder in Bildungseinrichtungen, einschließlich der Bestimmungen über die Höhe der Beihilfe der Union, und die Art und Weise, wie die Mittel innerhalb der Mitgliedstaaten verteilt werden sollen, machen die Änderung der Verordnung 1370/2013 über Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse erforderlich. Zudem werden die Verordnungen 1308/2013 und 1306/2013 geändert.
1. Der Europäische Rat bekräftigt seine umfassende Strategie zur Bewältigung der Migrationskrise. Mehrere Elemente unserer gemeinsamen europäischen Antwort sind bereits umgesetzt worden und zeitigen Ergebnisse. An den übrigen Elementen wird unentwegt weitergearbeitet, damit sie möglichst bald umgesetzt werden können. Vorrang wird auch weiterhin die Wiedererlangung der Kontrolle über unsere Außengrenzen haben.
2. Anknüpfend an die Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs vom 7. März und im Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Aktionsplan EU-Türkei und seiner Ausweitung ruft der Europäische Rat dazu auf,
3. Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von der Mitteilung der Kommission "Nächste operative Schritte in der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei im Bereich der Migration", insbesondere hinsichtlich der Frage, wie Asylanträge von Migranten, die von der Türkei aus in Griechenland einreisen, auf der Grundlage des Konzepts "erster Asylstaat" oder "sicherer Drittstaat" im Einklang mit dem europäischen Recht und dem Völkerrecht für unzulässig erklärt werden können.
4. Der Europäische Rat weist erneut darauf hin, dass durch die Erklärung EU-Türkei den Mitgliedstaaten in Bezug auf Umsiedlung und Neuansiedlung keine neuen Verpflichtungen auferlegt werden.
5. Die EU weist erneut darauf hin, dass sie von der Türkei die Einhaltung höchster Standards in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Grundfreiheiten, einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung, erwartet.
6. Der Europäische Rat bekräftigt seine Unterstützung für Jordanien und Libanon. Er fordert, dass die zugesagten Mittel unverzüglich ausgezahlt und die EU-Vereinbarungen fertiggestellt werden, damit die Unterstützung für die Flüchtlinge und die Aufnahmegemeinschaften in beiden Ländern verbessert wird.
7. Der Europäische Rat ruft dazu auf, die Zusammenarbeit mit den westlichen Balkanstaaten bei der Bewältigung der Migrationskrise zu verstärken und einen Beitrag zu den Zielen des Europäischen Rates zu leisten.
8. Anknüpfend an seine Schlussfolgerungen vom Februar 2016 ersucht der Europäische Rat die Europäische Investitionsbank, ihm auf seiner Junitagung eine konkrete Initiative vorzuschlagen, die zum Ziel hat, rasch zusätzliche Finanzmittel zur Unterstützung eines nachhaltigen Wachstums, wichtiger Infrastrukturen und des sozialen Zusammenhalts in den Ländern der südlichen Nachbarschaft und des westlichen Balkans zu mobilisieren.
9. Der Europäische Rat ist im Hinblick auf mögliche neue Routen für irreguläre Migration äußerst wachsam und ruft dazu auf, alle Maßnahmen zu treffen, die sich hier als erforderlich erweisen könnten. In diesem Zusammenhang bleibt es von entscheidender Bedeutung, überall und mit allen angemessenen Mitteln gegen Schleuser vorzugehen. Die EU ist bereit, die Regierung der nationalen Einheit als die einzige rechtmäßige Regierung Libyens zu unterstützen, auch - auf deren Ersuchen - bei der Wiederherstellung von Stabilität, der Bekämpfung des Terrorismus und der Steuerung der Migration im zentralen Mittelmeerraum.
10. Der Europäische Rat bekräftigt seine vorangegangenen Schlussfolgerungen zu den verschiedenen Elementen der umfassenden Strategie und ist erfreut über die Fortschritte, die bei dem Vorschlag zur Europäischen Grenz- und Küstenwache erzielt wurden; dieser Vorschlag sollte so rasch wie möglich angenommen werden. Auch die Arbeiten zur künftigen Gestaltung der Migrationspolitik der EU, einschließlich der Dublin-Verordnung, werden vorangebracht.
II. ARBEITSPLÄTZE, WACHSTUM UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT11. Als Richtschnur für die Beratungen des Rates über das Europäische Semester 2016 hat der Europäische Rat die politischen Prioritäten des Jahreswachstumsberichts gebilligt: Wiederankurbelung der Investitionstätigkeit, Fortsetzung der Strukturreformen zur Modernisierung unserer Volkswirtschaften und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Die Mitgliedstaaten werden diese Prioritäten in ihren anstehenden nationalen Reformprogrammen und Stabilitäts- oder Konvergenzprogrammen zum Ausdruck bringen. Eine solche Politik wird dazu beitragen, den derzeitigen Aufschwung auf eine nachhaltigere Grundlage zu stellen und Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Der Europäische Rat nimmt die Konsultation der Kommission zu Sozialfragen zur Kenntnis und unterstreicht die Bedeutung gut funktionierender Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme.
12. Auf seiner Tagung im Juni wird sich der Europäische Rat mit den Fortschritten befassen, die bei den Arbeiten zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion erzielt wurden. Ferner wird er eine Agenda für die Umsetzung aller Aspekte des Binnenmarkts, einschließlich der Verwirklichung der Strategien der Kommission für den Binnenmarkt, für einen digitalen Binnenmarkt und für die Kapitalmarktunion, im Hinblick darauf annehmen, das bisher ungenutzte Wachstums- und Produktivitätspotenzial des Binnenmarkts vollständig auszuschöpfen.
13. Angesichts der schwierigen Lage im europäischen Stahlsektor vor dem Hintergrund weltweiter Überkapazitäten fordert der Europäische Rat den Rat auf, die Mitteilung der Kommission rasch mit dem Ziel zu prüfen, mit entschlossenen Maßnahmen auf diese Herausforderung zu reagieren.
14. Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von der Lage der Landwirte, insbesondere in den Sektoren Milch und Schweinefleisch, die stark von Preisrückgängen betroffen sind. Er ersucht die Kommission, aufgrund der Ergebnisse der Tagung des Rates (Landwirtschaft) vom 14. März zügig Maßnahmen zu ergreifen. Er wird die Entwicklung in diesem für Europa so wichtigen Sektor aufmerksam verfolgen.
15. Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, in Kürze eine Mitteilung zu einem Aktionsplan zur Mehrwertsteuer zu veröffentlichen. Er begrüßt die Absicht der Kommission, darin Vorschläge für mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten in Bezug auf reduzierte Mehrwertsteuersätze aufzunehmen, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Anwendung des Mehrwertsteuersatzes Null für Hygieneprodukte bieten würde.
III. KLIMA UND ENERGIE16. Der Europäische Rat begrüßt die Vorlage des Pakets zur Energieversorgungssicherheit und der Mitteilung "Nach Paris" durch die Kommission. Er legt den Gesetzgebern nahe, die Arbeit an den Vorschlägen zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit der EU auf der Grundlage früherer Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und der von ihm gebilligten einschlägigen Strategien vorrangig weiterzuverfolgen. Er weist ferner auf die Bedeutung eines voll funktionsfähigen und vernetzten Energiemarkts hin. Auf der Grundlage der Mitteilung zum Klimaschutz unterstreicht er die Zusage der EU, die EU-internen Treibhausgasemissionen zu reduzieren, den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen und die Energieeffizienz zu verbessern, wie es der Europäische Rat im Oktober 2014 beschlossen hat. Die Anpassung der Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieses Rahmens bleibt eine vorrangige Aufgabe. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, zu diesem Zweck zügig alle noch ausstehenden diesbezüglichen Vorschläge zu unterbreiten, damit der Rechtsetzungsprozess rasch in Gang kommt. Der Europäische Rat sieht der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris am 22. April in New York erwartungsvoll entgegen und betont, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in der Lage sein müssen, das Übereinkommen von Paris so bald wie möglich und so rechtzeitig zu ratifizieren, dass sie ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens Vertragsparteien sind.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates hat die vorläufige Einigung, die der niederländische Vorsitz am 15. März 2016 mit Vertretern des Europäischen Parlaments erzielt hat und die darauf abzielt, einen Mehrjahresplan für die Dorsch-, Hering- und Sprottenfischerei in der Ostsee zu erstellen, zur Kenntnis genommen. Die mit der Einigung erzielten Bedingungen müssen vom AStV in den kommenden Wochen noch bestätigt werden.
Der niederländische Landwirtschaftsminister Martijn van Dam erläuterte hierzu Folgendes: "Dieser Mehrjahresplan für die Fischerei ist der erste seiner Art nach der 2013 durchgeführten Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Der Plan ist kohärent und steht voll und ganz mit den Grundsätzen dieser umfassenden Reform im Einklang. Die Einigung über den neuen Plan ebnet den Weg für die Ausarbeitung ähnlicher Mehrjahrespläne für die Fischerei in anderen geografischen Gebieten nach demselben Modell, zunächst für die anstehende Erneuerung des Mehrjahresplans für die Fischerei in der Nordsee." Darüber hinaus lobte er die Arbeit der vorherigen Vorsitze und die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Kommission, die die Einigung ermöglicht haben.
Mit dem neuen Plan wird der seit 2007 geltende Bewirtschaftungsplan für Dorschbestände in der Ostsee durch einen auf mehrere Arten ausgerichteten Ansatz ersetzt, der auch die Hering- und Sprottenbestände umfasst, die bisher keinem Bewirtschaftungsplan unterlagen.
Damit sollen die nachhaltige Bewirtschaftung dieser Bestände und konstante Fangmöglichkeiten gewährleistet und zugleich sichergestellt werden, dass die Bewirtschaftung auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Dem neuen Plan wird die Beteiligung derjenigen, die die Region am besten kennen, zugute kommen, da diese dann in der Lage sein werden, die Maßnahmen auf regionaler Ebene an die Besonderheiten der betroffenen Fischereien anzupassen.
Zudem ist er ein gutes Vorbild für eine neue Generation von mehrjährigen Fischereibewirtschaftungsplänen, die eines der wichtigsten operativen Instrumente der neuen GFP darstellen.
Weiteres VorgehenNach Billigung des Verordnungsentwurfs durch den AStV müssen der Rat und das Europäische Parlament den endgültigen Wortlaut der Verordnung förmlich verabschieden, bevor diese dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.
HintergrundDie Kommission hat im Oktober 2014 einen Vorschlag für einen Entwurf einer Verordnung über einen Mehrartenplan in der Ostsee vorgelegt. Der Rat hat am 20. April 2015 eine allgemeine Ausrichtung angenommen und das Europäische Parlament hat am 28. April 2015 über Abänderungen abgestimmt.
I. ARBEITSPLÄTZE, WACHSTUM UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
1. Als Richtschnur für die Beratungen des Rates über das Europäische Semester 2016 hat der Europäische Rat die politischen Prioritäten des Jahreswachstumsberichts gebilligt: Wiederankurbelung der Investitionstätigkeit, Fortsetzung der Strukturreformen zur Modernisierung unserer Volkswirtschaften und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Die Mitgliedstaaten werden diese Prioritäten in ihren anstehenden nationalen Reformprogrammen und Stabilitäts- oder Konvergenzprogrammen zum Ausdruck bringen. Eine solche Politik wird dazu beitragen, den derzeitigen Aufschwung auf eine nachhaltigere Grundlage zu stellen und Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Der Europäische Rat nimmt die Konsultation der Kommission zu Sozialfragen zur Kenntnis und unterstreicht die Bedeutung gut funktionierender Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme.
2. Auf seiner Tagung im Juni wird sich der Europäische Rat mit den Fortschritten befassen, die bei den Arbeiten zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion erzielt wurden. Ferner wird er eine Agenda für die Umsetzung aller Aspekte des Binnenmarkts, einschließlich der Verwirklichung der Strategien der Kommission für den Binnenmarkt, für einen digitalen Binnenmarkt und für die Kapitalmarktunion, im Hinblick darauf annehmen, das bisher ungenutzte Wachstums- und Produktivitätspotenzial des Binnenmarkts vollständig auszuschöpfen.
3. Angesichts der schwierigen Lage im europäischen Stahlsektor vor dem Hintergrund weltweiter Überkapazitäten fordert der Europäische Rat den Rat auf, die Mitteilung der Kommission rasch mit dem Ziel zu prüfen, mit entschlossenen Maßnahmen auf diese Herausforderung zu reagieren.
4. Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von der Lage der Landwirte, insbesondere in den Sektoren Milch und Schweinefleisch, die stark von Preisrückgängen betroffen sind. Er ersucht die Kommission, aufgrund der Ergebnisse der Tagung des Rates (Landwirtschaft) vom 14. März zügig Maßnahmen zu ergreifen. Er wird die Entwicklung in diesem für Europa so wichtigen Sektor aufmerksam verfolgen
5. Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, in Kürze eine Mitteilung zu einem Aktionsplan zur Mehrwertsteuer zu veröffentlichen. Er begrüßt die Absicht der Kommission, darin Vorschläge für mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten in Bezug auf reduzierte Mehrwertsteuersätze aufzunehmen, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Anwendung des Mehrwertsteuersatzes Null für Hygieneprodukte bieten würde.
II. KLIMA UND ENERGIE
6. Der Europäische Rat begrüßt die Vorlage des Pakets zur Energieversorgungssicherheit und der Mitteilung "Nach Paris" durch die Kommission. Er legt den Gesetzgebern nahe, die Arbeit an den Vorschlägen zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit der EU auf der Grundlage früherer Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und der von ihm gebilligten einschlägigen Strategien vorrangig weiterzuverfolgen. Er weist ferner auf die Bedeutung eines voll funktionsfähigen und vernetzten Energiemarkts hin. Auf der Grundlage der Mitteilung zum Klimaschutz unterstreicht er die Zusage der EU, die EU-internen Treibhausgasemissionen zu reduzieren, den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen und die Energieeffizienz zu verbessern, wie es der Europäische Rat im Oktober 2014 beschlossen hat. Die Anpassung der Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieses Rahmens bleibt eine vorrangige Aufgabe. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, zu diesem Zweck zügig alle noch ausstehenden diesbezüglichen Vorschläge zu unterbreiten, damit der Rechtsetzungsprozess rasch in Gang kommt. Der Europäische Rat sieht der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris am 22. April in New York erwartungsvoll entgegen und betont, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in der Lage sein müssen, das Übereinkommen von Paris so bald wie möglich und so rechtzeitig zu ratifizieren, dass sie ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens Vertragsparteien sind.
Der Rat ist am 16. März 2016 übereingekommen, Mittel aus dem EU-Haushaltsplan zur Finanzierung der Soforthilfe für Griechenland und andere Mitgliedstaaten, die in starkem Maße unter der Flüchtlingskrise leiden, zu verwenden.
Mit der Billigung des am 9. März 2016 von der Kommission vorgeschlagenen Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 hat der Rat der Bereitstellung von 100 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 80,2 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen aus dem EU-Haushaltsplan 2016 zugestimmt.
"Dieser Beschluss erlaubt es der EU, die unmittelbaren und dringenden Bedürfnisse infolge des massiven Zustroms von Flüchtlingen zu befriedigen. Wir wollen die schlechte humanitäre Lage der Migranten in der EU so schnell wie möglich verbessern. Das ist Sinn und Zweck des EU-Soforthilfemechanismus", erklärte der niederländische Finanzminister und Präsident des Rates Jeroen Dijsselbloem.
Die vom Rat gebilligten Mittel werden durch Umschichtungen innerhalb der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) des mehrjährigen Finanzrahmens der EU finanziert. Je nach Entwicklung des Bedarfs kann die Kommission weitere Vorschläge zur Bereitstellung der Mittel unterbreiten, die für die Soforthilfe für die Länder benötigt werden, die mit einer umfassenden humanitären Krise wie dem massiven Zustrom von Flüchtlingen konfrontiert sind.
Die Kommission schätzt, dass 2016 300 Mio. EUR und 2017 und 2018 jeweils weitere 200 Mio. EUR benötigt werden, um Soforthilfe im Zusammenhang mit den Flüchtlingen zu leisten.
Mit der Annahme des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans 1/2016 hat der Rat außerdem die Aufstockung des Personalbestands des bei Europol angesiedelten Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung gebilligt. So soll das Zentrum in die Lage versetzt werden, nach den Terroranschlägen in Paris vom 13. November 2015 eine zentrale Rolle bei der Terrorismusbekämpfung in der EU zu übernehmen.
Die nächsten SchritteDer Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 1/2016 muss noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Billigt das Parlament den Standpunkt des Rates, so ist der Berichtigungshaushaltsplan angenommen. Nimmt es Abänderungen am Standpunkt des Rates vor, beginnt eine dreiwöchige Vermittlungsfrist.
HintergrundinformationenDer Billigung des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans 1/2016 ging die Einrichtung eines EU-Soforthilfemechanismus am 15. März 2016 voraus. Der Rat hat dieses neue Instrument am gleichen Tag aktiviert, um Griechenland und andere Mitgliedstaaten bei der Bewältigung des derzeitigen Flüchtlingszustroms zu unterstützen.
Auch zwei Jahre nach der rechtswidrigen Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation tritt die Europäische Union weiter entschlossen für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine ein.
Sie bekräftigt, dass sie diesen Verstoß gegen das Völkerrecht nicht anerkennt, sondern ihn weiterhin verurteilt. Dieser Akt stellt nach wie vor einen direkten Angriff auf die internationale Sicherheit dar mit schweren Folgen für die internationale Rechtsordnung, die die Einheit und Souveränität aller Staaten garantiert.
Die Europäische Union ist weiter fest entschlossen, ihre Politik der Nichtanerkennung uneingeschränkt umzusetzen, auch mittels restriktiver Maßnahmen. Sie appelliert abermals an die VN-Mitgliedstaaten, im Einklang mit der Resolution 68/262 der VN-Generalversammlung ähnliche Maßnahmen der Nichtanerkennung in Erwägung zu ziehen.
Sie bekräftigt, dass sie äußerst besorgt ist über die fortgesetzte Verstärkung der militärischen Präsenz und die Verschlechterung der Menschenrechtslage auf der Halbinsel Krim, die sich unter anderem in der Unterdrückung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, auf friedliche Versammlung und auf freie Ausübung der Religion und Weltanschauung sowie in der Verfolgung von Personen, die Minderheiten angehören – insbesondere der Krimtataren –, manifestiert. Die Beantragung des Verbots der Tätigkeiten des Mejlis, einer als extremistische Organisation eingestuften Selbstverwaltungskörperschaft der Krimtataren, stellt eine besonders beunruhigende Entwicklung dar. Die EU fordert die uneingeschränkte Beachtung der internationalen Menschenrechtsnormen und die Erfüllung anderer Verpflichtungen im Rahmen des Völkerrechts. Alle anhängigen Fälle von Menschenrechtsverletzungen wie Verschwindenlassen, Folter und Tötungen sollten gründlich untersucht werden.
Oleh Senzow und Olexander Koltschenko, die unter Missachtung des Völkerrechts festgenommen und verurteilt wurden, sollten unverzüglich freigelassen werden und ihnen sollte eine sichere Rückkehr in die Ukraine zugesichert werden. Der uneingeschränkte, freie und ungehinderte Zugang internationaler Menschenrechtsakteure zum gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine, einschließlich der Krim und Sewastopols, ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung.
Heute ist der Internationale Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung.
Auch wenn weltweit viele positive Maßnahmen zur Beseitigung der Rassendiskriminierung getroffen worden sind, sind wir nach wie vor mit kritischen Hindernissen und Herausforderungen konfrontiert.
Im September 2015 haben sich die führenden Politiker Europas und politische Entscheidungsträger aus der ganzen Welt auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen geeinigt und sich verpflichtet, bei unserem gemeinsamen Engagement für die Beseitigung der Armut und eine nachhaltige Entwicklung weltweit niemanden außen vor zu lassen. Umgekehrt sind wir in diesen Tagen auch mit wachsenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der globalen Wirtschaftskrise, der Migration, dem Terrorismus, der Armut und den zunehmenden Ungleichheiten konfrontiert.
Von diesen Herausforderungen sind in erster Linie die Menschen betroffen, die bereits Diskriminierungen aufgrund ihrer Hautfarbe, Rasse, Abstammung, Kaste sowie ethnischen oder nationalen Herkunft ausgesetzt sind. Die Europäische Union wird weiterhin darauf hinwirken, dass innerhalb ihrer Grenzen und auf der ganzen Welt jede Form der Diskriminierung beseitigt wird, so dass alle Menschen ohne Einschränkungen und Ausnahmen in den Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten kommen. Ferner bekräftigt die EU, dass sie entschlossen gegen Hassreden vorgeht und diese bekämpft. Alle Menschen sind in ihrer Würde gleich und haben Anspruch auf die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten Rechte.
Am heutigen Tag fordert die Europäische Union noch einmal alle Staaten, die dies bislang noch nicht getan haben, dazu auf, dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung beizutreten. Wenn wir Rassendiskriminierung verhindern und unterbinden wollen, dann müssen wir auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene entschlossene und wirksame Maßnahmen ergreifen.
Die Europäische Union wird in enger Abstimmung mit all ihren Partnerländern, regionalen und internationalen Organisationen sowie der Zivilgesellschaft auch in Zukunft darauf hinarbeiten, dass die Rassendiskriminierung weltweit beseitigt wird.
Guten Abend. Soeben haben wir einen nützlichen Dreigliedrigen Sozialgipfel beendet. Ich freue mich, dass wir das Format geändert haben, so dass wir in vernünftigem Abstand zur Tagung des Europäischen Rates zusammenkommen. Auf diese Weise können wir die Ansichten der Sozialpartner besser berücksichtigen. Ich denke, alle schätzten die offenere Atmosphäre, in der wir einen wirklich substanziellen Meinungsaustausch führen konnten.
Heute haben wir über die Schaffung von Arbeitsplätzen und integratives Wachstum gesprochen. Die Lage in der Europäischen Union ist keineswegs schlimm mit einer durchschnittlichen Arbeitslosigkeit von inzwischen weniger als neun Prozent. Gleichzeitig gibt es aber nach wie vor große Probleme. Wir müssen dafür sorgen, dass der Aufschwung anhält. In dieser Hinsicht kommt es entscheidend darauf an, dass wir durch Reformen das Wachstumspotenzial unserer Volkswirtschaften steigern. Wir müssen zeigen, dass der Wohlstand tatsächlich wieder zurückkehrt. Es ist ein Rennen gegen die Zeit und gegen die Populisten.
Die Migrationskrise betrifft uns alle, aber die Sozialpartner stehen wirklich an vorderster Front. Darum haben wir heute erörtert, wie wir unsere eigene Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der gegenwärtigen Krise schützen und gleichzeitig unsere Pflicht gegenüber denen erfüllen können, die internationalen Schutz suchen. Ich bin froh, dass ich sagen kann, die Partner haben heute nicht nur ihre Sorgen vorgetragen, sondern auch konstruktive Vorschläge gemacht. Wir sind der Frage nachgegangen, welche Chancen und welche Probleme sich bei der Integration von Asylsuchenden in unsere Arbeitsmärkte auftun.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zur Tagung des Europäischen Rates zum Thema Migration morgen und am Freitag sagen. Erstens, das Ziel des Gipfeltreffens ist klar: Wir wollen mit der Türkei eine Vereinbarung über eine weitere Verstärkung unserer Zusammenarbeit schließen, um den Zustrom von Migranten nach Europa einzudämmen. Aber wie sich bei meinen Gesprächen in den letzten zehn Tagen und bei meinem Besuch in Nikosia und Ankara gestern gezeigt hat, bleibt noch viel zu tun, damit wir zu einer für alle 28 Mitgliedstaaten und für die Türkei annehmbaren Vereinbarung gelangen können.
Zweitens, es gibt immer noch einige Punkte, die geklärt werden müssen und an denen wir arbeiten. Der wichtigste Punkt, bei dem wir keine Kompromisse eingehen können und werden, ist, dass unser EU-Recht und das Völkerrecht unbedingt eingehalten werden müssen. Dies ist unabdingbar. Anderenfalls ist Europa nicht mehr Europa.
Und schließlich, während wir uns alle darauf konzentrieren, wie wir unsere Zusammenarbeit mit der Türkei bei der Migration und in anderen Bereichen weiter verstärken können, sollten wir den Gesamtzusammenhang nicht aus dem Auge verlieren. Wie gut und bahnbrechend eine solche Vereinbarung auch sein mag, sie alleine wird die Migrationskrise nicht beenden. Aber sie kann und muss dazu beitragen. Deshalb dürfen wir uns nicht nur auf diese Vereinbarung verlassen. Und deshalb müssen wir ernsthaft an unserer gemeinsamen europäischen umfassenden Strategie, die über die Türkei hinausreicht, festhalten. Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf der Tagung des Europäischen Rates am Donnerstag und Freitag, in deren Rahmen wir auch mit dem türkischen Ministerpräsidenten zusammentreffen, werden wir uns – ebenso wie bei dem Gipfeltreffen vor zehn Tagen – auf die Migrationskrise konzentrieren.
Bei unserem Treffen am 7. März hat uns die Türkei den neuen Vorschlag zur weiteren Stärkung unserer Zusammenarbeit zu spät vorgelegt, als dass wir eine gemeinsame Entscheidung hätten treffen können. Stattdessen haben Sie mich beauftragt, eine Einigung auf der Grundlage einer Reihe von Grundsätzen vorzubereiten, die in unserer Erklärung umrissen wurden. Das Ziel ist klar: eine Vereinbarung, der sich alle 28 Mitgliedstaaten und unsere türkischen Partner anschließen können. Wir kommen voran, doch es gibt noch viel zu tun.
Ich habe meine Mitarbeiter gebeten, Ihren Botschaftern heute einen ersten umfassenden Entwurf einer gemeinsamen Erklärung der EU und der Türkei vorzulegen, damit wir bei unseren Beratungen darüber, wie wir auf die auf unserer Tagung in der vergangenen Woche angesprochenen Anliegen eingehen können, Fortschritte erzielen. Der Katalog der Fragen, die gelöst werden müssen, bevor wir ein Abkommen schließen können, ist lang. Eine absolute Priorität ist es, dafür zu sorgen, dass unsere Entscheidungen sowohl mit dem Unionsrecht als auch mit dem Völkerrecht in Einklang stehen. Zudem müssen wir prüfen, wie verhindert werden kann, dass neue Routen auf dem See- oder Landweg für die irreguläre Migration aus der Türkei in die EU entstehen. Und wir müssen bereit sein, Griechenland – über das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen und erforderlichenfalls durch direkte Hilfe aus den Mitgliedstaaten – bei der praktischen Umsetzung des neuen Rückführungsverfahrens zu unterstützen.
Eine weitere Priorität besteht darin zu prüfen, wie wir die Auszahlung der ersten 3 Milliarden Euro für Syrer, die in der Türkei unter vorübergehendem Schutz stehen, beschleunigen können, sowie die Modalitäten für die freiwillige Neuansiedlung zu erörtern.
Zur Vorbereitung unserer Tagung habe ich gestern in Ankara und Nikosia intensive Gespräche geführt. Bezüglich des Beitrittsprozesses bin ich der festen Überzeugung, dass wir einen Weg finden müssen, um die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei – die weit über die Migration hinausgehen – mit neuem Leben zu erfüllen und diesen Prozess zu nutzen, so dass er auch zu einer Chance im Hinblick auf die Unterstützung der Vermittlungsgespräche in Zypern wird. Nur wenn dies möglich ist, können wir hier voranzukommen.
Abschließend möchte ich ein paar Anmerkungen zum Ablauf machen. Wir werden am Donnerstag um 16.00 Uhr zunächst den üblichen Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments führen, an den sich das Familienfoto anschließen wird. Wie auf der Frühjahrstagung üblich, wird unsere Arbeitssitzung am Nachmittag mit Beratungen über die Wirtschaftslage, die Umsetzung der Strukturreformen durch die Mitgliedstaaten und die Festlegung der Prioritäten für das Europäische Semester beginnen. Der Präsident der Europäischen Zentralbank wird an diesen Beratungen teilnehmen. Abschließend werden wir die Schlussfolgerungen zu diesem Teil unserer Tagesordnung annehmen. Ferner möchte ich diese Arbeitssitzung dazu nutzen, um zu einer Einigung über unsere Schlussfolgerungen zum Klimawandel und zur Energieversorgungssicherheit zu gelangen.
Während unseres Arbeitsessens werden wir eine umfassende Aussprache über Migration und die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei führen. Neben einer Einigung auf eine gemeinsame Position zu einer Vereinbarung EU-Türkei müssen wir nach unserer gemeinsamen Entscheidung der letzten Woche, die irregulären Migrationsströme zu unterbinden, auch die Situation entlang der Westbalkanroute sowie unsere Bemühungen, die humanitäre Unterstützung – nicht zuletzt an Griechenland – massiv aufzustocken, einer Bestandsaufnahme unterziehen. Am Freitagmorgen werden die Staats- und Regierungschefs der EU um 10.00 Uhr zu einem Arbeitsfrühstück mit dem türkischen Ministerpräsidenten Davutoğlu zusammenkommen, um die Erklärung EU-Türkei zu verabschieden. Dieses Treffen sollte unsere Beratungen abschließen. Ich freue mich, Sie morgen in Brüssel begrüßen zu dürfen.
Heute sind die Mitglieder des Europäischen Rates mit ihrem türkischen Amtskollegen zusammengekommen. Es war das dritte Treffen seit November 2015 zur Vertiefung der Beziehungen zwischen der Türkei und der EU und zur Bewältigung der Migrationskrise.
Die Mitglieder des Europäischen Rates haben dem türkischen Volk ihr tiefstes Mitgefühl nach dem Bombenanschlag vom Sonntag in Ankara ausgesprochen. Sie haben diese abscheuliche Tat aufs Schärfste verurteilt und bekräftigt, dass sie den Kampf gegen den Terrorismus in all seinen Formen weiterhin unterstützen werden.
Die Türkei und die Europäische Union haben abermals betont, dass sie entschlossen sind, ihren gemeinsamen Aktionsplan vom 29. November 2015 umzusetzen. Viele Fortschritte wurden bereits erreicht; so hat die Türkei ihren Arbeitsmarkt für Syrer, die unter vorübergehendem Schutz stehen, geöffnet, es wurden neue Visabedingungen für Syrer und Staatsangehörige anderer Staaten eingeführt, die türkische Küstenwache und die türkische Polizei haben ihre Sicherheitsmaßnahmen intensiviert, und der Informationsaustausch wurde verstärkt. Überdies hat die Europäische Union mit der Auszahlung der 3 Milliarden Euro aus der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei für konkrete Projekte begonnen, und die Arbeiten zur Visaliberalisierung und die Beitrittsgespräche sind vorangekommen, einschließlich der Eröffnung des Kapitels 17 im vergangenen Dezember. Am 7. März 2016 hat sich die Türkei des Weiteren einverstanden erklärt, die rasche Rückführung aller Migranten zu akzeptieren, die keinen internationalen Schutz benötigen und von der Türkei aus nach Griechenland einreisen, und alle in türkischen Gewässern aufgegriffenen irregulären Migranten zurückzunehmen. Die Türkei und die EU haben zudem vereinbart, weiter verstärkt gegen Schleuser vorzugehen, und den NATO-Einsatz in der Ägäis begrüßt.
Gleichwohl sind sich die Türkei und die EU bewusst, dass weitere rasche und entschlossene Anstrengungen erforderlich sind.
Um das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen und den Migranten eine Alternative zu bieten, damit sie nicht ihr Leben aufs Spiel setzen, haben die EU und die Türkei heute beschlossen, die irreguläre Migration aus der Türkei in die EU zu beenden. Um dieses Ziel zu erreichen, haben sie die folgenden zusätzlichen Maßnahmen vereinbart:
1) Alle neuen irregulären Migranten, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei auf die griechischen Inseln gelangen, werden in die Türkei rückgeführt. Hierbei wird das EU-Recht und das Völkerrecht uneingeschränkt gewahrt, so dass jegliche Art von Kollektivausweisung ausgeschlossen ist. Alle Migranten werden nach den einschlägigen internationalen Standards und in Bezug auf den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung geschützt. Es handelt sich hierbei um eine vorübergehende und außerordentliche Maßnahme, die zur Beendigung des menschlichen Leids und zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung erforderlich ist. Migranten, die auf den griechischen Inseln ankommen, werden ordnungsgemäß registriert, und alle Asylanträge werden von den griechischen Behörden gemäß der Asylverfahrensrichtlinie auf Einzelfallbasis bearbeitet, in Zusammenarbeit mit dem UNHCR. Migranten, die kein Asyl beantragen oder deren Antrag gemäß der genannten Richtlinie als unbegründet oder unzulässig abgelehnt wird, werden in die Türkei rückgeführt. Mit Unterstützung durch Organe und Agenturen der EU ergreifen die Türkei und Griechenland die notwendigen Maßnahmen und vereinbaren alle erforderlichen bilateralen Regelungen, einschließlich der Präsenz türkischer Beamter auf griechischen Inseln sowie griechischer Beamter in der Türkei ab dem 20. März 2016, um die Verbindungsarbeit sicherzustellen und dadurch das reibungslose Funktionieren dieser Regelungen zu erleichtern. Die Kosten für die Aktionen zur Rückführung irregulärer Migranten werden von der EU übernommen.
2) Für jeden von den griechischen Inseln in die Türkei rückgeführten Syrer wird ein anderer Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt, wobei die VN-Kriterien der Schutzbedürftigkeit berücksichtigt werden. Mit Unterstützung der Kommission, von Agenturen der EU und anderen Mitgliedstaaten sowie des UNHCR wird ein Mechanismus eingeführt werden, durch den die Anwendung dieses Grundsatzes von demselben Tag an , an dem die Rückführungen beginnen, sichergestellt wird. Vorrang erhalten Migranten, die vorher noch nicht irregulär in die EU eingereist sind und dies auch nicht versucht haben. Auf Seiten der EU wird die Neuansiedlung nach diesem Mechanismus zunächst durch die Einlösung der Verpflichtungen stattfinden, die die Mitgliedstaaten in den Schlussfolgerungen der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 20. Juli 2015 eingegangen sind; demnach stehen noch 18 000 Plätze für die Neuansiedlung zur Verfügung. Weiterer Neuansiedlungsbedarf wird mit einer ähnlichen freiwilligen Vereinbarung bis zu einer Grenze von 54 000 zusätzlichen Personen gedeckt werden. Die Mitglieder des Europäischen Rates begrüßen die Absicht der Kommission, eine Änderung des Umsiedlungsbeschlusses vom 22. September 2015 vorzuschlagen, die ermöglichen soll, dass für jede Neuansiedlungsverpflichtung, die im Rahmen dieser Vereinbarung übernommen wird, die Zahl der im Rahmen dieses Beschlusses nicht vergebenen Plätze entsprechend verringert werden kann. Sollten diese Vereinbarungen nicht zur angestrebten Beendigung der irregulären Migration führen und nähert sich die Anzahl der Rückführungen den oben diesbezüglich vorgesehenen Zahlen, so wird dieser Mechanismus überprüft. Sollte die Anzahl der Rückführungen die oben vorgesehenen Zahlen übersteigen, wird dieser Mechanismus eingestellt.
3) Die Türkei wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass neue See- oder Landrouten für die illegale Migration von der Türkei in die EU entstehen, und sie wird zu diesem Zweck mit den Nachbarstaaten sowie mit der EU zusammenarbeiten.
4) Sobald die irregulären Grenzüberquerungen zwischen der Türkei und der EU enden oder zumindest ihre Zahl erheblich und nachhaltig zurückgegangen ist, wird eine Regelung für die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen aktiviert. Die EU-Mitgliedstaaten werden einen freiwilligen Beitrag zu dieser Regelung leisten.
5) Der Fahrplan für die Visaliberalisierung wird hinsichtlich aller beteiligten Mitgliedstaaten beschleunigt vollzogen, damit die Visumpflicht für türkische Staatsangehörige spätestens Ende Juni 2016 aufgehoben werden kann, sofern alle Benchmarks erfüllt wurden. Im Hinblick darauf wird die Türkei die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die verbleibenden Anforderungen zu erfüllen, damit die Kommission im Anschluss an die erforderliche Bewertung der Einhaltung der Benchmarks bis Ende April einen geeigneten Vorschlag unterbreiten kann, auf dessen Grundlage das Europäische Parlament und der Rat einen endgültigen Beschluss fassen können.
6) Die EU wird in enger Zusammenarbeit mit der Türkei die Auszahlung der im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei ursprünglich zugewiesenen 3 Milliarden Euro weiter beschleunigen und Mittel für weitere Projekte für Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, bereitstellen; diese Projekte werden mit einem zügigen Beitrag der Türkei vor Ende März bestimmt. Eine erste Liste konkreter Projekte für Flüchtlinge, insbesondere Projekte in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Infrastruktur, Lebensmittelversorgung und sonstige Lebenshaltungskosten, die rasch aus der Fazilität finanziert werden können, werden innerhalb einer Woche gemeinsam bestimmt. Sobald diese Mittel nahezu vollständig ausgeschöpft sind, wird die EU - sofern die vorgenannten Verpflichtungen erfüllt worden sind - zusätzliche Mittel für die Fazilität in Höhe von weiteren 3 Milliarden Euro bis Ende 2018 mobilisieren.
7) Die EU und die Türkei haben die laufenden Arbeiten zum Ausbau der Zollunion begrüßt.
8) Die EU und die Türkei bekräftigten ihre Entschlossenheit zur Neubelebung des Beitrittsprozesses gemäß ihrer gemeinsamen Erklärung vom 29. November 2015. Sie begrüßen die am 14. Dezember 2015 erfolgte Eröffnung von Kapitel 17 und haben beschlossen, als nächsten Schritt Kapitel 33 während des niederländischen Vorsitzes zu eröffnen. Sie begrüßen es, dass die Kommission diesbezüglich im April einen Vorschlag vorlegen wird. Die Vorbereitungsarbeiten für die Eröffnung anderer Kapitel werden unbeschadet der Standpunkte der Mitgliedstaaten im Einklang mit den geltenden Regeln beschleunigt fortgesetzt werden.
9) Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden mit der Türkei bei allen gemeinsamen Anstrengungen zur Verbesserung der humanitären Bedingungen in Syrien, hier insbesondere in bestimmten Zonen nahe der türkischen Grenze, zusammenarbeiten, damit die ansässige Bevölkerung und die Flüchtlinge in sichereren Zonen leben können.
Alle diese Elemente sollen gleichzeitig vorangebracht und auf monatlicher Basis gemeinsam kontrolliert werden.
Die EU und die Türkei haben beschlossen, im Einklang mit der gemeinsamen Erklärung vom 29. November 2015 bei Bedarf erneut zusammenzukommen.
Der Rat bekräftigt seine früheren Schlussfolgerungen und begrüßt die Berichte der Kommission über die Fortschritte Bulgariens und Rumäniens im Rahmen des Kooperations- und Überprüfungsmechanismus (CVM). Der Rat spricht der Kommission seine Anerkennung für ihre Arbeit und für die angewandte Methode aus und teilt die in diesen Berichten enthaltenen objektiven und ausgewogenen Analyseergebnisse und Empfehlungen voll und ganz. In diesem Zusammenhang stellt der Rat mit Genugtuung fest, dass Bulgarien und Rumänien im Rahmen des Mechanismus weiterhin gut mit der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.
Der Rat betont erneut, dass er an den Werten und Grundsätzen der EU festhält. Nach wie vor gilt es, die Reformen unter Konzentration auf nachhaltige Ergebnisse und eine überzeugende und überprüfbare Erfolgsbilanz umzusetzen, damit die Bürger uneingeschränkt in den Genuss aller Möglichkeiten kommen können, die sich aus der EU-Mitgliedschaft ergeben. In dieser Hinsicht bekräftigt der Rat auch, dass es einer breiten und vorbehaltlosen politischen Unterstützung dieser Reformen bedarf, um die Ziele, die im Rahmen des Mechanismus vorgegeben sind, zu erreichen.
Der Rat stellt fest, dass ermutigende Schritte unternommen worden sind, um den Reformprozess wieder in Gang zu bringen, wenngleich die Reformen generell in Bulgarien dringend schneller vorangetrieben werden müssen. Zu erwähnen ist hier die Besetzung von Führungspositionen im Justizwesen. Einigen lobenswerten Initiativen, insbesondere der vom Parlament im Dezember 2015 mit breiter Mehrheit verabschiedeten Verfassungsänderung, die ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Reform des Obersten Justizrats ist, sollten nun weitere Taten folgen. Jetzt gilt es sicherzustellen, dass die wichtigen umfassenden Reformstrategien für das Justizwesen und die Korruptionsbekämpfung umgesetzt werden, und darüber zu wachen, dass konkrete Ergebnisse erzielt werden.
Der Rat begrüßt, dass die Regierung ihren politischen Reformwillen bekundet hat, doch ist ein breiterer und vorbehaltloser politischer Konsens über die Unterstützung des Reformprozesses erforderlich, damit mehr konkrete und nachhaltige Reformanstrengungen unternommen werden. Die Kommission hat in ihrer Gesamtbewertung erneut auf einige Punkte hingewiesen, bei denen Handlungsbedarf besteht. Bulgarien sollte sich in erster Linie bemühen, die Kontroverse über den politischen Einfluss auf das Justizwesen zu beenden und die Integritätsprobleme bei Ernennungen zu beheben; zudem gilt es, die Aufsicht zu verbessern und Mängel zu beseitigen und für die wirksame Umsetzung von Gerichtsurteilen zu sorgen. Nach wie vor ist es unbedingt erforderlich, dass die Reform des Obersten Justizrats und der Staatsanwaltschaft vorangetrieben wird und die Justizinspektion mehr Befugnisse erhält. Der Rat stellt zudem fest, dass Bulgarien bei der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität kaum Fortschritte vorweisen kann.
Der Rat fordert Bulgarien nachdrücklich auf, auf Grundlage der bisherigen Fortschritte und der bestehenden strategischen Planung Bulgariens noch mehr Anstrengungen zu unternehmen, um allen in dem Kommissionsbericht enthaltenen Empfehlungen nachzukommen, und erwartet, dass konkrete Schritte eingeleitet und spürbare Fortschritte erzielt werden, noch bevor der nächste Kommissionsbericht vorliegt.
Bulgarien sollte generell seinen politischen Willen, Reformen herbeizuführen und spürbare Fortschritte zu erzielen, konsolidieren und vertiefen, unter anderem, indem es die Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Integrität der Justiz verbessert und sichert; zudem sollte es das Justizsystem weiter reformieren und dabei auch die Staatsanwaltschaft einer unabhängigen Überprüfung unterziehen, bei der die bereits durchgeführten Reformmaßnahmen zu berücksichtigen sind. In dieser Hinsicht sollte es sich vor allem bemühen, die Reform des Obersten Justizrates weiter voranzutreiben, die Justizinspektion zu verstärken und das Strafrecht zu modernisieren. Die Bekämpfung der Korruption, insbesondere der Korruption auf hoher Ebene, muss verstärkt werden, damit konkrete und nachhaltige Ergebnisse erzielt werden, auch was die Gewährleistung einer größeren Transparenz bei öffentlichen Ausschreibungen anbelangt. Absoluten Vorrang sollte die Verabschiedung eines neuen Antikorruptionsgesetzes haben, mit dem die erklärten Absichten der Antikorruptionsstrategie umgesetzt werden. Hierzu zählt u.a. die rasche Einrichtung einer zentralen Antikorruptionsbehörde, die mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und über ein starkes unabhängiges Mandat zur Bekämpfung der Korruption auf hoher Ebene verfügt. Was die Bekämpfung der organisierten Kriminalität betrifft, so sind noch mehr Anstrengungen erforderlich, insbesondere eine professionellere Strafverfolgung sowie nachhaltige, wirksame und erfolgreiche Ermittlungen, gefolgt von abschreckenden Sanktionen; dabei sollte gegebenenfalls mit anderen Mitgliedsstaaten der EU zusammengearbeitet werden. Auch müssen die Probleme, die derzeit die Arbeit der im Innenministerium angesiedelten Direktion für organisierte Kriminalität und der Kommission für die Einziehung unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte behindern, rasch beseitigt werden.
Der Rat stellt mit Genugtuung fest, dass Rumänien in vielen Bereichen weiterhin erhebliche Fortschritte erzielt, was ein Zeichen dafür ist, dass der Erfolg der Reformen zunehmend von Dauer ist. Bei ihrem Vorgehen gegen die Korruption auf höchster Ebene legen die wichtigsten Justiz- und Integritätsbehörden nach wie vor eine beeindruckende Entschlossenheit an den Tag. Die Professionalität hat im gesamten rumänischen Justizwesen weiter zugenommen. Insgesamt ist der Rat der Auffassung, dass es Rumänien, wenn es an seinen gegenwärtigen Reformbestrebungen festhält, die Fortschritte weiter konsolidiert und die CVM-Ziele bei seinen nationalen Maßnahmen und Strategien durchgängig berücksichtigt, gelingen wird, die erforderliche Nachhaltigkeit und Unumkehrbarkeit der Reformen sicherzustellen und somit die Ziele des Mechanismus zu erreichen.
Der Rat bekräftigt zudem, dass es einer breiten und vorbehaltlosen politischen Unterstützung der Reformen von Seiten aller öffentlichen Institutionen und politischen Akteure bedarf. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Korruptionsbekämpfung auf allen Ebenen, die Achtung der Unabhängigkeit der Justiz und die anderen Integritätsprobleme, die in dem Bericht erwähnt werden. Der Rat weist darauf hin, dass sich die entscheidende Gelegenheit bietet, mit einer transparenten und auf Leistung beruhenden Besetzung von Führungspositionen im Justizwesen und der Überprüfung der Kandidaten für die nächsten Wahlen in dieser Hinsicht weitere Fortschritte zu erzielen. Er fordert Rumänien auf, den Aktionsplan 2015-2020 für die Umsetzung der Strategie für die Entwicklung des Justizwesens (2015-2020) und die Entwicklung einer neuen nationalen Antikorruptionsstrategie rasch fertigzustellen und zu verabschieden.
Der Rat ermutigt Rumänien, auf den bereits erzielten erheblichen Fortschritte aufzubauen und sich nunmehr darauf zu konzentrieren, diese Fortschritte zu konsolidieren und die gegenwärtige Dynamik zu nutzen, um allen Empfehlungen, die die Kommission in ihrem Bericht abgegeben hat, nachzukommen. Dies wäre ein weitere Nachweis dafür, dass die Reformen Bestand haben und den Weg dafür ebnen, dass Rumänien schon in naher Zukunft alle Vorgaben des Mechanismus erfüllen kann.
Was die unbedingte Achtung und Verteidigung der Unabhängigkeit der Justiz anbelangt, sollte Rumänien seine Fortschritte weiter konsolidieren. Eine transparente, fundierte und auf Leistung basierende Besetzung von Führungspositionen im Justizwesen bietet die einzigartige Chance zu zeigen, dass weitere Fortschritte erzielt wurden. Auch kommt es darauf an, dass die Justiz weiter reformiert wird, wozu auch gehört, dass die Änderungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung, wie sie von der Regierung vorgelegt worden sind, rasch verabschiedet werden. Gerichtliche Entscheidungen, einschließlich solcher, die mangelnde Integrität bestätigen, sollten von allen Institutionen und Instanzen, auch vom rumänischen Parlament, unverzüglich angewandt und umgesetzt werden. Weitere beständige Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption, auch durch wirksame und abschreckende Maßnahmen auf allen Ebenen, haben nach wie vor absoluten Vorrang.
Der Rat bekräftigt, dass der Kooperations- und Überprüfungsmechanismus weiterhin von wesentlicher Bedeutung für den Fortschritt ist. Er ist nach wie vor geeignet, um die beiden Mitgliedstaaten bei ihren jeweiligen Reformanstrengungen zu unterstützen, so dass sie konkrete und dauerhafte Erfolge bei der Verwirklichung der Ziele des Mechanismus erreichen. Der Rat erklärt erneut, dass er bereit ist, die diesbezüglichen Bemühungen Bulgariens und Rumäniens mit EU- und mit bilateraler Hilfe zu unterstützen. Der Mechanismus wird weiter angewandt, bis die Ergebnisse, die von beiden Mitgliedstaaten in diesem Rahmen erwartet werden, erreicht sind. Somit sieht der Rat den nächsten Berichten zu Bulgarien und Rumänien, die die Kommission in einem Jahr vorlegen wird, erwartungsvoll entgegen und begrüßt, dass die Kommission die Situation in Bulgarien und Rumänien weiterhin aufmerksam beobachten und den Rat regelmäßig darüber unterrichten will.