Der Rat –
1. BESTÄTIGT die Bedeutung einer Fortsetzung und Intensivierung von Maßnahmen gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung auf nationaler Ebene, EU-Ebene und weltweit, wie dies der Europäische Rat auf seiner Tagung im Mai 2013 gefordert hatte und von den Ministern auf der informellen Tagung des ECOFIN-Rates am 22. April 2016 bekräftigt wurde;
2. WEIST DARAUF HIN, wie wichtig es besonders in Zeiten großer Haushaltszwänge ist, effektive Schritte zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und Steuerumgehung sowie Geldwäsche zu unternehmen;
3. BEGRÜSST daher die Mitteilung der Kommission über eine externe Strategie für effektive Besteuerung und NIMMT die Empfehlung der Kommission zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Steuerabkommen ZUR KENNTNIS;
4. WEIST DARAUF HIN, dass die Wirtschafts- und Finanzminister bei ihren Beratungen auf einem informellen Treffen in Amsterdam ihre Unterstützung für die Erstellung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete und die Festlegung koordinierter Abwehrmaßnahmen durch den Rat zum Ausdruck gebracht haben;
Der Rat – bezüglich der Mitteilung der Kommission über eine externe Strategie –
5. ERSUCHT um eine rasche und umfassende Einführung der von der OECD entwickelten und international vereinbarten Standards für Transparenz und Informationsaustausch, RUFT alle Länder und Gebiete auf, sich zu einer möglichst baldigen Umsetzung der internationalen Standards zu verpflichten, und FORDERT die Länder und Gebiete, die noch nicht Teil des inklusiven Rahmens der OECD sind, nachdrücklich auf, sich so rasch wie möglich zu beteiligen;
6. STIMMT zu, dass der Rat eine EU-Liste von nicht kooperativen Drittländern und Drittlandsgebieten erstellt und Abwehrmaßnahmen auslotet, die unbeschadet der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene koordiniert werden;
7. BETONT, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit mit der OECD, aber auch ein paralleles Vorgehen bei der Erarbeitung internationaler Kriterien in diesem Bereich ist, und dass bei der Erstellung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete die Arbeit des Globalen Forums berücksichtigt werden muss;
8. BESCHLIESST, dass die Transparenzkriterien für die Erstellung einer Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete die international vereinbarten Standards für Transparenz und Informationsaustausch im Bereich Besteuerung, insbesondere die von der OECD entwickelten Standards, erfüllen müssen, und zwar gleichermaßen im Hinblick auf den Informationsaustausch auf Ersuchen sowie den automatischen Austausch von Informationen (Gemeinsamer Meldestandard);
9. ERSUCHT die Gruppe "Verhaltenskodex", aufgrund des Fehlens schädlicher Steuerregelungen entsprechend den Kriterien des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung ein zusätzliches Kriterium für die Erstellung der Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete und etwaige weitere Kriterien zu prüfen, die insbesondere an die BEPS-Aktionen der OECD angelehnt sein könnten;
10. FORDERT die Gruppe "Verhaltenskodex" AUF, bis September 2016 mit der Arbeit an einer EU-Liste nicht kooperative Länder und Gebiete zu beginnen und auf der Grundlage einer ersten Evaluierung durch die Kommission die Drittländer zu bestimmen, mit denen im Hinblick auf die Erstellung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete und die Prüfung von Abwehrmaßnahmen auf EU-Ebene, die vom Rat 2017 zu billigen wären, ein Dialog aufgenommen werden sollte. Eine Einführung dieser Abwehrmaßnahmen könnte sowohl im Steuerbereich als auch in anderen Bereichen in Erwägung gezogen werden;
11. BEGRÜSST das Pilotprojekt zum automatischen Austausch von Informationen über eigentliche wirtschaftliche Eigentümer, das von allen Mitgliedstaaten gebilligt wurde und das die Entwicklung eines gemeinsamen Standards zum Ziel hat;
12. ERSUCHT die Kommission, Gesetzgebungsinitiativen zu verbindlichen Offenlegungsregelungen in Anlehnung an die Aktion 12 des BEPS-Projekts der OECD ins Auge zu fassen, mit dem Ziel, effektivere Hindernisse für Intermediäre zu errichten, die bei Steuerhinterziehung oder Steuerumgehung Unterstützung leisten;
13. UNTERSTÜTZT eine Aktualisierung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich, die als neue Standardbestimmungen in künftigen Verhandlungen mit Drittländern verwendet werden, und FORDERT die Gruppe "Verhaltenskodex" AUF, sich mit der Frage zu befassen, welche Schlüsselelemente eine Klausel enthalten sollte, die in die Abkommen zwischen der EU und diesen Ländern einzufügen wäre;
14. STIMMT ZU, dass verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich für die Entwicklungsländer von großer Bedeutung ist, damit sie verstärkt inländische Einnahmen mobilisieren können, und UNTERSTREICHT, wie wichtig es ist, sie bei diesem Handeln zu unterstützen;
15. BETONT die Bedeutung der „Addis Tax Initiative“, die im Kern die Verpflichtung beinhaltet, die Unterstützung für die technische Zusammenarbeit im Steuerbereich und bei der Mobilisierung inländischer Einnahmen zu verdoppeln oder bedeutend zu erhöhen, und die bereits von zwölf Mitgliedstaaten unterzeichnet worden ist, und RUFT alle verbleibenden Mitgliedstaaten AUF, dieser Initiative beizutreten;
16. IST BEREIT, den Vorschlag zur Aufnahme der aktualisierten EU-Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich in Bezug auf Drittländer in die Haushaltsordnung der EU zu prüfen, sobald die Kommission einen neuen Vorschlag vorgelegt hat;
Der Rat – bezüglich der Empfehlung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Steuerabkommen –
17. NIMMT die Empfehlung der Kommission ZUR KENNTNIS, dafür Sorge zu tragen, dass die BEPS-Empfehlungen der OECD zu den Aktionen 6 und 7 unter Einhaltung des Unionsrechts umgesetzt werden;
18. WEIST ERNEUT darauf hin, wie wichtig es ist, konkrete und kohärente Maßnahmen gegen die doppelte Nichtbesteuerung, die das Ergebnis von Steuerumgehung oder Steuerhinterziehung ist, im Wege der Umsetzung von Doppelbesteuerungsabkommen zu ergreifen und dabei im Einklang mit dem Recht der Mitgliedstaaten, Doppelbesteuerungsabkommen bilateral auszuhandeln, und mit dem Subsidiaritätsprinzip vorzugehen;
19. BEGRÜSST die vorgeschlagenen Bestimmungen in Bezug auf die Prüfung des Hauptzwecks und das Vorhaben, Betriebsstätten in bilaterale Steuerabkommen von Mitgliedstaaten aufzunehmen, IST SICH jedoch BEWUSST, dass bilaterale Steuerabkommen auch weiterhin in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen, und dass andere, im Rahmen der Aktion 6 des BEPS- Aktionsplans der OECD ausgearbeitete Maßnahmen nützlich sein könnten, zum Beispiel Bestimmungen über die Begrenzung der Abzugsfähigkeit (LOB).
1. BEGRÜSST die Veröffentlichung der Länderberichte der Kommission, in denen die Wirtschaftspolitik jedes Mitgliedstaats analysiert wird, einschließlich der eingehenden Überprüfungen im Zusammenhang mit dem Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten (MIP) sowie der begleitenden Mitteilung zur Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen;
I – EINGEHENDE ÜBERPRÜFUNGEN
2. IST DER AUFFASSUNG, dass die eingehenden Überprüfungen als wesentlicher Bestandteil der Länderberichte gut strukturiert sind und WEIST DARAUF HIN, wie wichtig die Vorlage einer detaillierten Analyse der Ungleichgewichte in den einzelnen überprüften Mitgliedstaaten als Basis für eine multilaterale Überwachung, eine stärkere Eigenverantwortung für die Reformen auf nationaler Ebene und wirksame politische Anpassungen ist; ERKENNT AN, dass die Analyse – soweit erforderlich – mögliche Übertragungseffekte auf andere Länder und das Euro-Währungsgebiet miteinbezieht, dass sie zwischen konjunkturbedingten Anpassungen und durch Strukturreformen induzierten Anpassungen unterscheidet und dass sie länderspezifische Besonderheiten berücksichtigt. Zudem werden im Hinblick auf die spezifischen Herausforderungen, mit denen die einzelnen Volkswirtschaften konfrontiert sind, einschlägige Analysewerkzeuge eingesetzt, die erforderlichenfalls durch qualitative Analysen ergänzt werden;
3. BEGRÜSST die Bemühungen der Kommission zur Verbesserung der Transparenz des MIP, einschließlich der Straffung und Konsolidierung der Kategorien makroökonomischer Ungleichgewichte, der Veröffentlichung eines Kompendiums, das einschlägige Informationen über die Umsetzung des MIP zusammenfasst, und der Aufnahme neuer Übersichtstabellen in die eingehenden Überprüfungen (MIP-Bewertungsmatrizen); NIMMT die Pläne der Kommission in Bezug auf ein spezielles Monitoring der Empfehlungen des Rates an die Mitgliedstaaten mit Ungleichgewichten und übermäßigen Ungleichgewichten, das zur genaueren Beobachtung der politischen Reaktion auf die festgestellten Ungleichgewichte dienen soll, ZUR KENNTNIS; ERSUCHT die Kommission, einen Vorschlag für den konkreten Zeitplan und Inhalt dieses Monitoring zu erstellen, einschließlich Plänen für eine Differenzierung gemäß der Schwere der Ungleichgewichte sowie der Abstimmung mit anderen Überwachungsverfahren, insbesondere – in Einklang mit der üblichen Praxis – der Überwachung nach Abschluss des Programms für die betroffenen Länder, um Doppelarbeit zu vermeiden; BETONT die Bedeutung von Effizienz, Transparenz und Vorhersehbarkeit bei der Bewertung von makroökonomischen Ungleichgewichten im Rahmen des MIP; HEBT in diesem Zusammenhang HERVOR, wie wichtig es ist, die Länderanalyse gemeinsam mit den Schlussfolgerungen über die Bewertung von Ungleichgewichten in Einklang mit dem Fahrplan für das Europäische Semester vorzulegen;
4. TEILT DIE AUFFASSUNG, dass 13 der überprüften Länder (Bulgarien, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, die Niederlande, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) makroökonomische Ungleichgewichte unterschiedlicher Art und Größenordnung aufweisen;
5. TEILT die Ansicht der Kommission, dass in 6 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern und Portugal) übermäßige Ungleichgewichte bestehen. Der Rat wird die weitere Überprüfung Kroatiens und Portugals durch die Kommission, die Ende Mai vorgelegt wird und die in den nationalen Reformprogrammen dargelegten politischen Maßnahmen berücksichtigen sowie eine Einschätzung über die Notwendigkeit weiterer Schritte ermöglichen soll, sorgfältig prüfen; BETONT, dass das gesamte Potenzial des MIP-Verfahrens – gegebenenfalls unter Anwendung der korrektiven Komponente – ausgeschöpft werden sollte;
6. TEILT die Einschätzung, dass 6 der überprüften Mitgliedstaaten (Belgien, Estland, Ungarn, Österreich, Rumänien und das Vereinigte Königreich) keine makroökonomischen Ungleichgewichte im Sinne des MIP aufweisen;
7. BETONT, dass alle Mitgliedstaaten weiterhin politische Maßnahmen ergreifen und sich nachdrücklich um Strukturreformen bemühen müssen, insbesondere wenn sie mit makroökonomischen Ungleichgewichten konfrontiert sind und diese das reibungslose Funktionieren der WWU beeinträchtigen. Ungleichgewichte sollten dauerhaft abgebaut werden, so dass Risiken verringert werden, das Neuaustarieren der EU-Volkswirtschaften erleichtert wird und die Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum und dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden, wobei der Schwerpunkt auf den zentralen Herausforderungen liegen sollte;
8. WÜRDIGT die anhaltenden Fortschritte, die von den Mitgliedstaaten bei der Korrektur ihrer externen und internen Ungleichgewichte erzielt wurden, was zur Wiederherstellung des Gleichgewichts in der EU und im Euro-Währungsgebiet beigetragen hat; BETONT jedoch, dass nach wie vor in einigen Mitgliedstaaten beträchtliche Risiken bestehen. Obwohl sich die Leistungsbilanzdefizite aus der Zeit vor der Krise deutlich verringert oder in einen Überschuss verwandelt haben, bleiben einige Netto-Schuldnerstaaten durch umfangreiche Auslandsverbindlichkeiten weiterhin anfällig; ERKENNT AN, dass die Kostenwettbewerbsfähigkeit sich generell in Ländern mit hohen außenwirtschaftlichen Defiziten verbessert hat, dass es aber weniger Anzeichen auf Verbesserungen bei der kostenunabhängigen Wettbewerbsfähigkeit gibt. Gleichzeitig bestehen in einigen Mitgliedstaaten mit einem verhältnismäßig geringen Bedarf an Verschuldungsabbau nach wie vor hohe Leistungsbilanzüberschüsse, die unter Umständen auf hohe Ungleichgewichte zwischen Ersparnissen und Investitionen hindeuten könnten und somit Fortschritte bei den politischen Maßnahmen erforderlich machen;
9. BETONT, dass eine hohe private und staatliche Verschuldung in einigen Mitgliedstaaten mit Blick auf die niedrigen Inflations- und Wachstumsraten weiterhin eine große Herausforderung darstellt. Trotz spürbarer Fortschritte sind Strukturreformen erforderlich, um das Wachstumspotenzial zu steigern und die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, insbesondere bei Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen;
II – UMSETZUNG DER LÄNDERSPEZIFISCHEN EMPFEHLUNGEN
10. BEGRÜSST die Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen von 2015. Die gestrafften Empfehlungen von 2015 haben einen stärkeren Fokus auf die Bewältigung drängender Herausforderungen und anhaltender makroökonomischer Ungleichgewichte ermöglicht; NIMMT ZUR KENNTNIS, dass die Durchführung der Reformen über die Politikbereiche und länderübergreifend nicht einheitlich erfolgt ist und dass nur in wenigen Fällen wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen verzeichnet werden konnten; BETONT, dass die Umsetzung von Reformen beschleunigt werden muss, um die unten dargelegten politischen Herausforderungen anzugehen und ERINNERT an die Bedeutung einer rechtzeitigen Bewertung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen durch den Rat, bevor neue länderspezifischen Empfehlungen abgegeben werden, damit Schlüsse gezogen werden können, das Bewusstsein im Land für das Thema gestärkt wird und die Reformen in jedem Land effektiv umgesetzt werden können;
11. BETONT, dass zusätzlich zu einer verantwortungsvollen und soliden Finanzpolitik weitere Strukturreformen auf den Dienstleistungs-, Waren- und Arbeitsmärkten erforderlich sind, um die wirtschaftliche Erholung zu stützen und zu verstetigen, schädliche Ungleichgewichte zu korrigieren, tragfähige öffentliche Finanzen zu erzielen, das Investitionsumfeld zu verbessern und den Binnenmarkt zu stärken, damit das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten freigesetzt wird;
12. ERKENNT die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen in den Bereichen Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, Bekämpfung von Steuerumgehung und Verwaltungsreform AN. Die betroffenen Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen fortsetzen; BETONT, dass noch weitere Fortschritte bei der Schaffung eines unternehmens- und beschäftigungsfreundlichen Gesetzes- und Regulierungsrahmens, der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, dem Abbau von Bürokratie, der Steigerung der Verwaltungseffizienz und der Verbesserung der Regulierungsqualität sowie der Reduzierung von Beschränkungen im Dienstleistungssektor, insbesondere durch eine erhebliche Erleichterung der grenzübergreifenden Tätigkeit für Dienstleistungserbringer, erreicht werden könnten. Es wurden zwar Fortschritte bei der Schließung von bestehenden Lücken und der Behebung von Schwächen in den haushaltspolitischen Rahmen einiger Mitgliedstaaten verzeichnet, diese sind jedoch in manchen Ländern noch eher begrenzt und die Bemühungen sollten sich daher auf das reibungslose Funktionieren der Rahmen konzentrieren, um eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik zu unterstützen. Die nationalen haushaltspolitischen Rahmen sollten an die EU-Anforderungen angepasst werden;
13. TEILT DIE AUFFASSUNG, dass die Investitionsvoraussetzungen dringend verbessert werden müssen, um Anreize für private Investitionen in die Realwirtschaft zu schaffen und hochwertige öffentliche Investitionen und Infrastrukturen zu gewährleisten. Bei der Inangriffnahme von Problemen in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und andere Investitionshemmnisse sowie bei der Reform der öffentlichen Verwaltung, der Justizsysteme, des Insolvenzrechts und der Rahmenbedingungen für Unternehmen, einschließlich des Zugangs zu Finanzmitteln, werden nur langsam Erfolge erzielt. Trotz einiger Fortschritte bestehen in vielen Mitgliedstaaten weiterhin in einigen wichtigen Wirtschaftszweigen Investitionshemmnisse. Das gilt insbesondere für den Dienstleistungssektor, die Netzindustrien und die Baubranche;
14. BEGRÜSST die Fortschritte bei den Arbeitsmarktreformen, stellt aber fest, dass immer noch bedeutende Herausforderungen und Lücken bei der Umsetzung bestehen. Es gibt nach wie vor Potenzial zur Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen und zur Verringerung der steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit. In einigen Mitgliedstaaten erfordert die Integration von Migranten und Flüchtlingen besondere Aufmerksamkeit. Während bei der Wiedereingliederung von Arbeitslosen ins Erwerbsleben Fortschritte erzielt wurden, besteht weiter Bedarf an strukturellen Reformen, die die Beschäftigung fördern und auf eine aktive Arbeitsmarktpolitik abzielen.
Am 25. Mai 2016 hat der Rat Vorschriften angenommen, nach denen multinationale Unternehmen steuerlich relevante Informationen vorlegen müssen und diese Informationen zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.
Die Richtlinie ist der erste Teil eines Pakets, das die Kommission im Januar 2016 vorgelegt hat und das mehrere Vorschläge enthält, mit denen die EU‑Vorschriften gegen Steuerumgehung durch Unternehmen verschärft werden sollen. Sie stützt sich auf die OECD-Empfehlungen von 2015 zur Bekämpfung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) durch Unternehmen.
Mit ihr wird die OECD-Empfehlung über die länderspezifische Berichterstattung durch multinationale Unternehmen (BEPS-Aktionspunkt 13) in ein rechtsverbindliches Instrument der EU umgesetzt. Sie gilt für Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio. EUR.
Die Richtlinie soll in erster Linie verhindern, dass multinationale Unternehmen die komplexen Regelungen eines Steuersystems oder Inkongruenzen zwischen verschiedenen Steuersystemen ausnutzen, um ihre Steuerschuld zu verringern oder Steuern zu vermeiden.
Informationen, die multinationale Unternehmen künftig vorlegen müssenUm mehr Transparenz zu schaffen, verpflichtet die Richtlinie multinationale Unternehmen, nach Ländern aufgeschlüsselte Informationen über Erträge, Gewinne, gezahlte Steuern, Kapital, Einkünfte, materielle Vermögenswerte und die Anzahl der Beschäftigten vorzulegen.
Bereits für das Steuerjahr 2016 müssen die genannten Informationen den Steuerbehörden des Mitgliedstaats vorgelegt werden, in dem die Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe ihren Sitz hat.
Wenn die Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe ihren Steuersitz nicht in der EU hat und keinen Bericht vorlegt, so muss sie dies über ihre Tochtergesellschaften in der EU tun. Diese "sekundäre Berichterstattung" kann 2016 noch auf freiwilliger Basis erfolgen; ab dem Steuerjahr 2017 wird sie verbindlich vorgeschrieben.
InformationsaustauschDie Richtlinie verpflichtet die Steuerbehörden, die Berichte automatisch auszutauschen, so dass Risiken der Steuervermeidung im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen(1) bewertet werden können. Sie baut auf dem bestehenden Rahmen für den automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden auf, der mit der Richtlinie 2011/16/EU in der EU eingeführt wurde. Dabei wird auf ein bestehendes gemeinsames Kommunikationsnetz zurückgegriffen, damit die Umsetzungskosten möglichst niedrig gehalten werden können.
In der Richtlinie werden folgende Fristen gesetzt:
Zudem müssen die Mitgliedstaaten Sanktionen für Verstöße festlegen.
Ein gemeinsamer Ansatz der EUMit der Richtlinie wird eine einheitliche Umsetzung der OECD-Empfehlung über die länderspezifische Berichterstattung in der EU gewährleistet.
Die Richtlinie wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" erlassen, nachdem am 8. März 2016 eine Einigung erzielt worden war.
Weitere InitiativenDas im Januar 2016 vorgelegte Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung schließt an eine Reihe von Initiativen der EU aus dem Jahr 2015 an. Dazu gehört eine Richtlinie über Steuervorbescheide mit grenzüberschreitender Wirkung, die im Dezember 2015 angenommen wurde.
Im Dezember 2014 erklärte der Europäische Rat, dass "es dringend erforderlich ist, die Anstrengungen zur Bekämpfung von Steuerumgehung und aggressiver Steuerplanung sowohl weltweit als auch auf Unionsebene weiter voranzubringen".
(1) Verrechnungspreise sind die Preise, die für zwischen verschiedenen Bereichen einer Unternehmensgruppe ausgetauschte Güter und Dienstleistungen verrechnet werden.
Der Rat hat am 1. Juni 2016 im Namen der EU die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der EU und der WPA-Gruppe der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) genehmigt. Die WPA-Gruppe der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) umfasst Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Swasiland.
Die feierliche Unterzeichnung des WPA EU-SADC soll am 10. Juni 2016 in Kasane (Botsuana) stattfinden.
Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sollen die regionale Integration und die wirtschaftliche Entwicklung in den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) stärken. Sie beruhen auf dem Grundsatz einer asymmetrischen Marktöffnung, was bedeutet, dass sie für die AKP-Partnerstaaten einen besseren Zugang zum Markt der EU vorsehen. Insbesondere bieten sie nie dagewesene Markchancen für Agrar- und Fischereierzeugnisse. Die WPA treten an die Stelle der vorangegangenen Marktzugangsregelung mit einseitigen Präferenzen für die AKP-Staaten.
Am 1. Juni 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates einen Beschluss gebilligt, mit dem Tunesien eine Makrofinanzhilfe in Höhe von höchstens 500 Mio. € bereitgestellt wird.
Die Hilfe soll dazu beitragen, die Außenfinanzierungslücke des Landes zu verringern und damit seine wirtschaftliche Stabilisierung und die Umsetzung einer umfangreichen Reformagenda zu unterstützen. Sie ergänzt die Hilfe des IWF, der am 20. Mai 2016 die Finanzierungsvereinbarung im Rahmen der erweiterten Fondsfazilität (EFF) für Tunesien verlängert und weitere 2,9 Mrd. USD bewilligt hat.
Das Europäische Parlament wird dem Beschluss voraussichtlich auf seiner Plenartagung vom 6. bis 9. Juni 2016 in erster Lesung zustimmen. Anschließend wird der Text in der mit dem Parlament vereinbarten Fassung – ohne Abänderungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag – dem Rat zur Annahme vorgelegt.
DarlehenDie Finanzhilfe wird für zweieinhalb Jahre bereitgestellt. Sie wird in Form von Darlehen gewährt, die in drei Tranchenausgezahlt werden. Die Darlehen haben eine durchschnittliche Laufzeit von höchstens 15 Jahren.
AuflagenDie Hilfe wird entsprechend einer zwischen der Kommission und Tunesien zu schließenden Vereinbarung geleistet. Darin werden klar definierte wirtschaftspolitische und finanzielle Auflagen festgelegt, wobei Strukturreformen und solide öffentliche Finanzen im Vordergrund stehen.
Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe besteht darin, dass sich Tunesien wirksame demokratische Mechanismen und das Rechtsstaatsprinzip zu eigen macht und die Achtung der Menschenrechte garantiert.
Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst werden die Erfüllung dieser Vorbedingung während der gesamten Laufzeit der Makrofinanzhilfe überprüfen.
In den Schlussfolgerungen des Rates zur Erhöhung der Integrität, Transparenz und Good Governance von Sportgroßveranstaltungen werden mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, die dafür sorgen sollen, dass diese Grundsätze auf nationaler und europäischer Ebene in allen Phasen der Veranstaltung (Durchführbarkeit, Ausschreibung, Vorbereitung, Organisation, Bewertung und bleibender Nutzen) und auch danach umgesetzt werden.
Ferner wird darin unterstrichen, dass zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und der Sportbewegung ein regelmäßiger Dialog stattfinden muss und dass die nationalen, regionalen und lokalen Behörden im Hinblick auf Finanzierung, Infrastruktur, Umweltschutz, Sicherheit und Gefahrenabwehr sowie Planung und Gewährleistung der Nachhaltigkeit von Sportgroßveranstaltungen eine wichtige Rolle spielen.