Guten Morgen, おはようございます
Lassen Sie mich mit einem kurzen historischen Rückblick beginnen. Unser Aufenthalt hier in Japan auf dem Gipfel der G7-Staaten, die Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit zu ihren gemeinsamen Werten zählen, sollte uns nicht vergessen lassen, dass unsere Zusammenarbeit das Ergebnis der Lektionen ist, die wir aus einer dunklen Vergangenheit gelernt haben. Vor 71 Jahren führten wir noch Krieg gegeneinander – einen Krieg, der mehrere zehn Millionen Menschen in allen Teilen der Welt das Leben gekostet hat. Heute machen wir es uns zur Pflicht, die Welt für alle sicherer zu machen.
Die G7-Staaten sind nicht deshalb die stärksten Verfechter einer regelbasierten Weltordnung, um die Wohlhabenden zu schützen. Sondern weil Regeln in erster Linie dazu da sind, die Schwachen zu schützen, während es in einer Welt ohne Regeln die Stärksten und Brutalsten sind, die den Sieg davontragen. Diese schlichte Wahrheit müssen wir uns besonders heute in Erinnerung rufen, wenn die Achtung einer regelbasierten Weltordnung in Frage gestellt wird. Das Beispiel der G7-Staaten – unsere Fähigkeit zum Wettbewerb, aber auch zur Zusammenarbeit und dazu, nicht nur unsere eigenen Interessen zu verfolgen – sollte anderen als Anregung dienen.
Lassen Sie mich nun auf die Migrations- und Flüchtlingskrise eingehen. Wir wissen, dass aufgrund der geografischen Lage die Hauptverantwortung bei Europa liegt und weiterhin liegen wird. Wir wünschen uns aber auch, dass sich die internationale Gemeinschaft solidarisch zeigt und anerkennt, dass es sich um eine globale Krise handelt. Daher werden wir unsere G7-Partner in dreifacher Hinsicht um Unterstützung bitten.
Erstens um zunehmende internationale Unterstützung, um auf die akuten und die langfristigen Bedürfnissen der Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften eingehen zu können. Die internationale Gemeinschaft sollte anerkennen, dass die Unterstützung, die Länder wie die Türkei, Libanon und Jordanien für die Flüchtlinge leisten, ein globales öffentliches Gut ist. Und dieses öffentliche Gut muss von der Weltgemeinschaft finanziert werden.
Zweitens wünschen wir uns von der G7, dass sie internationale Finanzinstitutionen und andere Geber anhält, ihre Unterstützung aufzustocken. In dieser Hinsicht dienen die finanzielle Unterstützung der EU für Syrien, Afrika und die Türkei sowie die Arbeit der Europäischen Investitionsbank uns allen als Vorbild.
Drittens möchten wir, dass die G7 Neuansiedlungsregelungen und andere Formen der legalen Migration weltweit fördert. Wie Sie wissen, ist Europa hier sehr aktiv, und wir sind gern bereit, unsere Erfahrungen weiterzugeben. Allerdings ist die Welt mit der höchsten Zahl von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Binnenvertriebenen seit Ende des Zweiten Weltkriegs konfrontiert. Deshalb muss mehr getan werden, um legale Migrationswege zu eröffnen. Diejenigen, die uns kritisieren, sollten lieber darüber nachdenken, wie sie ihre eigene Hilfe aufstocken können, denn was Europa leistet, ist schon jetzt gewaltig.
In allen drei Bereichen brauchen wir die Führung der G7. Seien wir ehrlich: Wenn wir bei der Bewältigung dieser Krise nicht die Führung übernehmen, wird es auch sonst niemand tun. So appelliere ich an die Staats- und Regierungschefs der G7, sich dieser Herausforderung zu stellen.
Als vor zwei Jahren der Konflikt in der Ukraine ausbrach, haben sich die G7 geschlossen hinter Europa gestellt. Und wir stehen in diesem Konflikt weiter zusammen. Die Europäische Union ist wie die gesamte G7 weiterhin der Überzeugung, dass diese Krise nur unter uneingeschränkter Einhaltung des Völkerrechts gelöst werden kann, wozu insbesondere die rechtliche Verpflichtung gehört, die Souveränität, territoriale Unversehrtheit und Unabhängigkeit der Ukraine zu achten. Ich möchte deutlich sagen, dass unsere Haltung gegenüber Russland – auch, was die Wirtschaftssanktionen betrifft – unverändert bleiben wird, solange die Minsker Vereinbarungen nicht vollständig umgesetzt sind. Leider sind bei der Umsetzung dieser Vereinbarungen weit weniger Fortschritte zu verzeichnen, als wir noch vor einem Jahr in Elmau gehofft hatten.
Im Zusammenhang mit der regelbasierten Weltordnung möchte ich hervorheben, dass sie nicht nur in der Ukraine, sondern in allen Teilen der Welt geachtet werden muss, und nicht dies nur an Land, sondern auch auf See. Die Politik der G7 ist eindeutig: Jeglicher Anspruch auf ein Hoheitsgebiet an Land oder auf See muss sich auf das Völkerrecht stützen, und jegliche Auseinandersetzung muss mit friedlichen Mitteln gelöst werden. Einseitige Maßnahmen und die Anwendung von Gewalt oder Zwang können nicht hingenommen werden.
Lassen Sie mich abschließend auf die Lage in Europa zurückkommen. Ich freue mich, dass die Einigung der Eurogruppe ein starkes Signal der Stabilität für Griechenland, für das Euro-Gebiet, aber auch für die Weltwirtschaft ist. An dieser Stelle möchte ich der griechischen Bevölkerung und insbesondere Premierminister Alexis Tsipras für ihre Entschlossenheit danken, der Krise durch die Reform ihres Landes ein Ende zu setzen. Es wird keine Neuauflage der griechischen Tragödie geben.
Auf dem G7-Gipfel werden wir auch über das britische Referendum über den Verbleib/Austritt und seine Konsequenzen sprechen. Wie Sie wissen, hoffe ich auf ein positives Ergebnis, und ich kann Ihnen versichern, dass alle hier versammelten Staats- und Regierungschefs der G7 genauso denken.
Lassen Sie mich noch auf einen letzten Punkt eingehen, bevor ich zum Schluss komme. Unsere Glaubwürdigkeit als G7 wird an der Fähigkeit gemessen, unsere gemeinsamen Werte zu verteidigen. Diese Prüfung werden wir nur bestehen, wenn wir eine klare und unnachgiebige Haltung zu jedem der Punkte einnehmen, die hier in Ise-Shima auf der Tagesordnung stehen. Damit meine ich insbesondere die Frage der maritimen Sicherheit im Ost- und Südchinesischen Meer, die Frage Russland/Ukraine und den freien und fairen Handel. Wenn es darum geht, unsere gemeinsamen Werte zu verteidigen, reicht es heute nicht mehr aus, nur daran zu glauben. Wir müssen auch bereit sein, diese Werte zu schützen. Tatsächlich ist die Herausforderung noch größer, weil diese Werte nicht nur von Staaten in Frage gestellt werden, die die regelbasierte Weltordnung untergraben, sondern auch von Gegnern in unseren eigenen Ländern. Unsere internen Gegner werden auch unsere Fähigkeit beurteilen, diese Werte zu verteidigen. Darum müssen wir unnachgiebig bleiben.
Ich danke Ihnen. ありがとうございました
Am 27. Mai 2016 hat der Rat die restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime bis zum 1. Juni 2017 verlängert. Dieser Beschluss steht im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2014, in denen er bekräftigt hat, dass sich die EU für die Umsetzung von Sanktionen gegen das Regime und seine Unterstützer einsetzen wird, so lange die Unterdrückung andauert.
Die EU ist weiterhin entschlossen, nach einer dauerhaften Lösung des Konflikts in Syrien zu suchen. Wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen zu Syrien, Irak und der Bedrohung durch Da'esh vom 23. März 2016 erklärt hat, wird die EU die Bemühungen der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien (ISSG) um eine strikte Durchsetzung der Einstellung der Feindseligkeiten in Syrien auch künftig unterstützen. Die EU wird sich auf politischer Ebene noch stärker für eine glaubwürdige Wiederaufnahme der innersyrischen Gespräche unter Federführung des VN-Sondergesandten de Mistura einsetzen, bei denen eine Vereinbarung über einen echten politischen Übergang in Syrien im Einklang mit der Wiener Erklärung der ISSG vom 17. Mai 2016 erzielt werden soll. Sie wird außerdem weiter dafür eintreten, dass allen Syrern in Not in belagerten oder schwer zu erreichenden Gebieten humanitäre Hilfe geleistet wird.
Die derzeit geltenden Sanktionen umfassen u.a.: ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der Vermögenswerte der syrischen Zentralbank in der EU, Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden kann, und für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder Abhörung des Internets und von Telefongesprächen. Außerdem wurden über 200 Personen und 70 Einrichtungen wegen gewaltsamen Vorgehens gegen die syrische Zivilbevölkerung mit einem Reiseverbot belegt und ihre Vermögenswerte eingefroren.
Die Rechtsakte werden im Amtsblatt vom 28. Mai 2016 veröffentlicht. Der Beschluss wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.
Am 25. Mai 2016 beginnt für Libanon das dritte Jahr ohne einen Präsidenten. Die Souveränität , Stabilität, territoriale Integrität und Unabhängigkeit Libanons sind für die Europäische Union wichtig. Libanon ist auch weiterhin im Hinblick auf Freiheit, Vielfalt und Toleranz ein Vorbild für die Region, doch die anhaltende politische Krise wird das Land und seine Institutionen, die mit vielen Herausforderungen konfrontiert sind, nur weiter schwächen. Libanon kann sich nicht leisten, darauf zu warten, dass die Region ihre Probleme löst, bevor es diese Frage angeht.
Daher ersucht die EU die politischen Kräfte und alle Interessenträger Libanons nachdrücklich darum, die Interessen einzelner Gruppen oder Personen zurückzustellen und einen tragfähigen Kompromiss zu finden, damit rasch ein Präsident gewählt werden kann. Die EU unterstützt die Bemühungen der libanesischen Regierung, unter schwierigen Umständen dafür zu sorgen, dass diese kritischen Fragen die libanesischen Institutionen nicht zum vollständigen Erliegen bringen und die Bereitstellung der internationalen Hilfe nicht in Frage stellen. In diesem Zusammenhang würdigt die EU die Arbeit der libanesischen Streitkräfte, die für die Sicherheit und den Schutz des Landes sorgen. Der nationale Dialog und andere Mediationsversuche sind lobenswerte Initiativen, um die Kommunikation zwischen den politischen Kräften aufrechtzuerhalten und eine Verschlechterung des politischen Klimas zu verhindern. Die EU begrüßt das Abhalten von Kommunalwahlen und Nachwahlen für einen freien Sitz im Parlament und ruft alle Parteien dazu auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Parlamentswahlen abgehalten werden können.
Die EU ist sich der zusätzlichen Herausforderungen, die die Flüchtlingskrise für die Stabilität Libanons darstellt, voll und ganz bewusst. Die EU würdigt die Anstrengungen der libanesischen Bevölkerung zur Aufnahme der Flüchtlinge aus Syrien und betont, dass alle Parteien das Recht auf eine sichere und freiwillige Rückkehr der syrischen Flüchtlinge achten müssen. Wie sie mit ihrer Zusage auf der Londoner Geberkonferenz und deren anlaufenden Umsetzung bewiesen haben, setzen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten für die Unterstützung Libanons, seiner Aufnahmeeinrichtungen und öffentlichen Dienste ein, um den wachsenden Bedarf aller schutzbedürftigen Aufnahmegemeinschaften und Flüchtlinge zu decken. Die EU begrüßt die von Libanon auf der Londoner Konferenz vorgelegte Verpflichtungserklärung und unterstützt uneingeschränkt deren Umsetzung.
Die EU bekräftigt ihr Einstehen für die Partnerschaft mit Libanon und wiederholt, dass eine enge Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer Werte, zu denen auch Menschenrechte, Demokratie und Achtung der Vielfalt zählen, erforderlich ist, um die gemeinsamen Herausforderungen zu bewältigen.
Der Rat hat am 27. Mai 2016 zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) erlassen. Diese Maßnahmen ergänzen und verschärfen die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in mehreren Resolutionen verhängten Sanktionen.
Als Reaktion auf den Nuklearversuch der DVRK vom 6. Januar 2016 und den Start unter Verwendung ballistischer Flugkörpertechnologie vom 7. Februar 2016 hatte der VN-Sicherheitsrat am 2. März 2016 mit der Resolution 2270 zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen die DVRK verhängt. Der Rat hat diese Resolution am 5. und am 31. März 2016 in Unionsrecht umgesetzt.
Da diese Handlungen der DVRK eine ernsthafte Bedrohung des Weltfriedens und der Sicherheit in der Region und darüber hinaus darstellen, hat die EU beschlossen, ihre restriktiven Maßnahmen, die sich gegen die Nuklearprogramme, die Programme für Massenvernichtungswaffen und die Programme für ballistische Flugkörper der DVRK richten, weiter auszudehnen. Diese zusätzlichen Maßnahmen umfassen
Die restriktiven Maßnahmen der EU gegen die DVRK wurden am 22. Dezember 2006 eingeführt. Mit den bestehenden EU-Maßnahmen werden alle Resolutionen umgesetzt, die der VN-Sicherheitsrat nach den Nuklearversuchen der DVRK und ihren Starts unter Verwendung ballistischer Flugkörpertechnologie angenommen hat; hinzu kommen weitere eigenständige Maßnahmen. Verbote für die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Gütern und Technologien, die zu den Nuklearprogrammen, Massenvernichtungswaffenprogrammen und Programmen für ballistische Flugkörper beitragen können, sowie andere Restriktionen im Finanz-, Handels- und Verkehrssektor waren bereits in Kraft.
Der Rat hatte am 5. März 2016 ein erstes Bündel von Maßnahmen im Rahmen der Resolution 2270 des VN-Sicherheitsrates umgesetzt und 16 Personen und 12 Einrichtungen in die Liste der Personen und Einrichtungen aufgenommen, für die Reisebeschränkungen gelten und deren Vermögenswerte eingefroren werden. Am 19. Mai 2016 erhöhte der Rat die Zahl der Personen, die den restriktiven Maßnahmen gegen die DVRK unterliegen, auf 66 und die Zahl der Einrichtungen auf 42.
Die Rechtsakte werden im Amtsblatt vom 28. Mai 2016 veröffentlicht. Der Beschluss wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.
Der Rat hat sich auf eine allgemeine Ausrichtung zum Entwurf einer Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt geeinigt.
Er kann jetzt im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald das Parlament seine Verhandlungsposition festgelegt hat.
Der Präsident des Rates und niederländische Wirtschaftsminister, Henk Kamp, erklärte dazu: "Diese Initiative wird europäischen Bürgern auf Reisen das Leben erleichtern, weil sie auf Online-Inhalte, die sie in ihrem Heimat-Mitgliedstaat rechtmäßig erworben oder abonniert haben, weiter zugreifen können, wenn sie sich vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Das heißt, die Bürger werden auf Urlaubs- oder auf Geschäftsreisen in einem anderen Mitgliedstaat genau wie zuhause Zugang zu Musik, Filmen, Spielen oder Sportveranstaltungen haben."
Nutzung von abonnierten Online-Inhaltediensten auf ReisenDie verstärkte Nutzung von mobilen Geräten wie Tablets und Smartphones erleichtert den Zugang zu Online-Inhaltediensten unabhängig vom Standort des Verbrauchers.
Seitens der Verbraucher gibt es eine schnell wachsende Nachfrage nach Zugang zu Inhalten und innovativen Online-Diensten nicht nur in ihrem Heimatland, sondern auch, wenn sie vorübergehend im Ausland sind. Daher werden Hindernisse für den Zugriff auf solche Online-Inhaltedienste und deren Nutzung im Binnenmarkt beseitigt.
Derzeit ergeben sich Hindernisse für die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten daraus, dass für die Übertragungsrechte für urheberrechtlich und/oder durch verwandte Schutzrechte geschützte Inhalte wie audiovisuelle Werke sowie für die Rechte für hochkarätige Sportveranstaltungen häufig Gebietslizenzen vergeben werden.
Nach der allgemeinen Ausrichtung würde die Verordnung für Online-Inhaltedienste gelten, die gegen Zahlung eines Geldbetrags bereitgestellt werden. Frei empfangbare Dienste, etwa der öffentlich-rechtliche Rundfunk, könnten von der Verordnung profitieren, sofern sie das Wohnsitzland ihrer Abonnenten überprüfen.
Die Kommission hatte ihren ursprünglichen Vorschlag im Dezember 2015 vorgelegt. Es handelt sich um eine der ersten Initiativen im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, deren Ziel die Schaffung eines Binnenmarkts für digitale Inhalte und Dienste ist.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat am 25. Mai 2016 die mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über die ersten Regeln für einen leichteren Zugang zu Websites öffentlicher Stellen und mobilen Anwendungen (Apps) in der ganzen EU bestätigt.
Nach dem Richtlinienentwurf müssen die Mitgliedstaaten der EU sicherstellen, dass die Websites und mobilen Apps öffentlicher Stellen gemeinsamen europäischen Normen für den barrierefreien Zugang entsprechen. Zudem werden die Menschen spezifische Informationen anfordern können, wenn der Inhalt nicht zugänglich ist.
Durch die neuen Anforderungen wird der Inhalt für alle Nutzer leichter zugänglich und nutzbar und insbesondere Menschen mit Behinderungen oder mit altersbedingten Einschränkungen zugute kommen.
Was kommt als nächstes?Sobald der vereinbarte Text von den Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet worden ist, muss er zunächst vom Rat und dann vom Europäischen Parlament förmlich angenommen werden. Das Verfahren wird voraussichtlich im Herbst abgeschlossen sein.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 3. Mai 2016 (nachstehender Link).