Am 14. November 2016 hat der Rat 17 Minister und Ministerinnen sowie den Gouverneur der Zentralbank Syriens auf die Liste der Personen gesetzt, die restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime unterliegen, weil sie für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Zivilbevölkerung verantwortlich sind, vom Regime profitieren oder dieses unterstützen und/oder mit solchen Personen in Verbindung stehen.
Dies geschah im Nachgang zu den Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Oktober 2016 und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20./21. Oktober 2016. Damit steigt die Gesamtzahl der Personen, die wegen gewaltsamen Vorgehens gegen die syrische Zivilbevölkerung mit einem Reiseverbot belegt und deren Vermögenswerte eingefroren wurden, auf 234.
Ferner wurden die Vermögenswerte von 69 Einrichtungen eingefroren. Im weiteren Sinne umfassen die derzeit geltenden Sanktionen gegen Syrien u.a. ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der Vermögenswerte der syrischen Zentralbank in der EU, Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression verwendet werden kann, sowie für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder Abhörung des Internets und von Telefongesprächen. Diese Maßnahmen wurden zuletzt am 27. Mai 2016 verlängert und bleiben bis zum 1. Juni 2017 in Kraft.
Die EU setzt sich weiterhin dafür ein, eine dauerhafte Lösung für den Konflikt in Syrien zu finden, da es keine militärische Lösung für den Bürgerkrieg in Syrien gibt. Die EU ist entschlossen, Leben zu retten, und setzt ihre intensiven diplomatischen Bemühungen fort, damit Aleppo und andere Orte in Not mit Hilfsgütern versorgt und Verwundete in Sicherheit gebracht werden.
Die vom Rat angenommenen Rechtsakte einschließlich der Namen der Betroffenen werden im Amtsblatt vom 14. November 2016 veröffentlicht.
Der Rat hat am 11. November 2016 einen Durchführungsbeschluss mit einer Empfehlung zur Verlängerung zeitlich befristeter Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen angenommen.
"Unser letztendliches Ziel ist eine möglichst baldige Rückkehr zu Schengen. Auch wenn wir dies noch nicht erreicht haben, so bessert sich doch die Lage. Die Verlängerung wird daher auf nur drei Monate befristet sein und es wird im Vergleich mit dem vorangegangenen Zeitraum mehr intensive Berichterstattungspflichten geben."
Robert Kaliňák, slowakischer Innenminister und RatspräsidentAb dem Datum der Annahme des Beschlusses sollten Österreich, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen verhältnismäßige vorübergehende Grenzkontrollen für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten an den folgenden Binnengrenzen verlängern:
Vor der Verlängerung dieser Kontrollen sollten sich die betreffenden Mitgliedstaaten mit dem bzw. den entsprechenden Mitgliedstaat(en) austauschen, um sicherzustellen, dass die Kontrollen an den Binnengrenzen nur dort durchgeführt werden, wo dies für erforderlich und verhältnismäßig erachtet wird. Die betreffenden Mitgliedstaaten sollten auch sicherstellen, dass die Kontrollen an den Binnengrenzen nur als letztes Mittel durchgeführt werden, wenn sich mit alternativen Maßnahmen nicht dieselbe Wirkung erzielen lässt.
Sie sollten die anderen Mitgliedstaaten sowie das Europäische Parlament und die Kommission hiervon in Kenntnis setzen.
Die Grenzkontrollen sollten gezielt und in Bezug auf Umfang, Häufigkeit sowie räumliche und zeitliche Ausdehnung auf das Maß beschränkt sein, das unbedingt notwendig ist, um gegen die ernsthafte Bedrohung vorzugehen und den Schutz der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit im Zusammenhang mit Sekundärbewegungen von irregulären Migranten zu wahren.
Die Mitgliedstaaten, die diese Kontrollen durchführen, sollten wöchentlich überprüfen, ob sie noch notwendig sind, und sie an das Bedrohungsniveau anpassen und sie – wenn dies angemessen erscheint – schrittweise aufheben. Sie sollten der Kommission jeden Monat Bericht erstatten.
will take place on Monday 28 November, 15:00-18:30 in Brussels.
Organisations or interest groups who wish to apply foraccess to the European Parliament will find the relevant information below.
Am 11. November 2016 haben die EU, ihre Mitgliedstaaten, Ecuador, Kolumbien und Peru das Protokoll über den Beitritt Ecuadors zum Freihandelsübereinkommen der EU mit Kolumbien und Peru unterzeichnet. Die Unterzeichnung erfolgte im Anschluss an den Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung dieses Protokolls.
Gemeinsam wird angestrebt, dass alle verbleibenden Verfahrensschritte vor Jahresende abgeschlossen werden, sodass die vorläufige Anwendung am 1. Januar 2017 beginnen kann.
Mit dem Übereinkommen werden hohe Zölle beseitigt und technische Handelshemmnisse überwunden. Ferner werden die Märkte für Dienstleistungen liberalisiert, die geografischen Angaben der EU geschützt und die Märkte für öffentliche Auftragsvergabe geöffnet. Das Übereinkommen schließt Verpflichtungen zur Durchsetzung von Arbeits- und Umweltstandards sowie zügige und wirksame Streitbeilegungsverfahren ein.
"Die heutige Unterzeichnung ist ein sehr positives Zeichen und beweist, dass die EU in dem äußerst wichtigen Politikbereich des freien und fairen Handels ihre Ziele verwirklicht."
Peter Žiga, slowakischer Minister für Handel und Präsident des Rates2015 war die EU der zweitgrößte Handelspartner Ecuadors, während Ecuador in der Rangfolge der Handelspartner der EU auf Platz 60 steht, und zwar mit 13,2 bzw. 0,1 % des jeweiligen Außenhandelsvolumens. Das Volumen des Handels zwischen der EU und Ecuador erreichte 2015 den Betrag von 4 594 Millionen Euro.
Der Beitritt Ecuadors zu dem Übereinkommen wird den Vertragsparteien neue Marktzugangsmöglichkeiten für einige ihrer wichtigsten Ausfuhrgüter eröffnen. Hierzu gehören Automobile, alkoholische Getränke sowie Maschinen und Geräte auf Seiten der EU und Fischereierzeugnisse, Bananen, Schnittblumen und Kakao auf Seiten Ecuadors.
Ecuador wird dem Übereinkommen auf der Grundlage des Grundsatzes seiner regionalen Verankerung in der Andengemeinschaft beitreten. Das Übereinkommen wird Bolivien, dem anderen Mitglied der Andengemeinschaft, nach wie vor zur Unterzeichnung offenstehen.
Das Handelsübereinkommen mit Kolumbien und Peru wurde im Juni 2012 unterzeichnet. Es wird mit Peru seit 1. März 2013 und mit Kolumbien seit 1. August 2013 vorläufig angewandt. Ecuador hat 2009 seine Teilnahme an den Verhandlungen über das ursprüngliche Abkommen ausgesetzt. Die Verhandlungen über den Beitritt zum Übereinkommen wurden im Januar 2014 wieder aufgenommen und im Juli 2014 abgeschlossen. Die rechtliche Überprüfung des Übereinkommens endete im Februar 2015.