Der Rat hat am 17. Mai 2016 neue Rechtsvorschriften über die Bedingungen für die Zucht, den Handel und die Einfuhr in die Europäische Union von Zuchttieren und ihrem Zuchtmaterial angenommen und damit die Einigung bestätigt, die mit dem Europäischen Parlament im Dezember 2015 erzielt worden war.
Die bisherigen Rechtsvorschriften der Union in diesem Bereich galten für einzelne Arten. Die neue Verordnung umfasst eine einheitliche und gestraffte Regelung für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden und trägt auch den Besonderheiten des Pferdezuchtsektors Rechnung. Die überarbeiteten Bestimmungen regeln verschiedene Aspekte, unter anderem die Anerkennung von Organisationen, die Zuchttätigkeiten durchführen, die Genehmigung ihrer Programme, die Eintragung der Tiere in Zuchtbücher und -register, die Leistungsprüfung und die genetische Bewertung sowie den Inhalt der Tierzuchtbescheinigungen.
Die neue Verordnung umfasst ferner Bestimmungen zur Durchführung amtlicher Kontrollen, die speziell auf die Tierzuchtbranche zugeschnitten sind.
Mit den neuen Vorschriften sollen Handelshemmnisse, die sich aus der Umsetzung von Unionsvorschriften in innerstaatliches Recht ergeben, vermieden und bestehende Probleme und ungerechtfertigte Einschränkungen grenzüberschreitender Tätigkeiten anerkannter Zuchtverbände überwunden werden.
Erhaltung genetischer Ressourcen und gefährdeter RassenDie Tierzuchtverordnung wird zur Erhaltung wertvoller tiergenetischer Ressourcen, zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Erzeugung regionaltypischer Qualitätsprodukte beitragen.
Wie wird dies bewirkt? Wenn ein Zuchtprogramm aller Voraussicht nach eine Bedrohung für eine Rasse darstellt, kann es von den nationalen Behörden abgelehnt werden. Bei einer bereits gefährdeten Rasse können die nationalen Behörden sogar selbst vorübergehend ein Zuchtprogramm für die betreffende Rasse durchführen und damit ihre Erhaltung sicherstellen.
In der Verordnung sind ferner besondere Regelungen für die Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder ernsthaft vom Aussterben bedrohten Rasse vorgesehen.
Die nächsten SchritteDie Verordnung wird Mitte 2016 in Kraft treten und ab dem zweiten Halbjahr 2018 angewandt.
Dienstag, 17. Mai 2016
Besuch in Dänemark und auf Grönland
Dänemark
9.30 Uhr Treffen mit dem dänischen Ministerpräsidenten Lars Løkke Rasmussen (Fototermin)
10.30 Uhr Gemeinsame Pressekonferenz
Grönland (lokale Zeit)
Besuch eines Gletschers und der Eiskappe
19.30 Uhr Arbeitsessen mit Ministerpräsident Lars Løkke Rasmussen und dem grönländischen Ministerpräsidenten Kim Kielsen
Mittwoch, 18. Mai 2016
Besuch in Dänemark und auf Grönland
Grönland (lokale Zeit)
8.45 Uhr Treffen mit der Regierung Grönlands (Fototermin)
Samstag, 21. Mai 2016
Montenegro
13.00 Uhr Arbeitsessen, gefolgt von einem bilateralen Treffen mit Präsident Filip Vujanović
17.00 Uhr Bilaterales Treffen mit Ministerpräsident Milo Đukanović
20.30 Uhr Rede bei den Feierlichkeiten anlässlich des 10. Jahrestages der Unabhängigkeit Montenegros
Der Rat hat am 17. Mai neue Vorschriften zur Verstärkung der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen in der EU förmlich angenommen.
Die Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) wird die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in der zentralen Frage der Cybersicherheit verstärken. Sie erlegt den Betreibern wesentlicher Dienste (in kritischen Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit und Finanzen) und den Anbietern digitaler Dienste (Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen und Cloud-Computing-Dienste) Sicherheitspflichten auf. Jedes EU-Land ist ferner verpflichtet, eine oder mehrere nationale Behörden zu benennen und eine Strategie zur Bewältigung von Bedrohungen durch Cyberkriminalität festzulegen.
Der niederländische Vorsitz hat zusammen mit der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) bereits mit den Vorbereitungen für die Umsetzung der Richtlinie begonnen. Eine erste informelle Tagung des durch die Richtlinie errichteten Netzwerks von Computer-Notfallteams (Computer Security Incident Response Teams/CSIRTs) hat am 5. April in Den Haag stattgefunden, gefolgt von einer zweiten Tagung am 10. Mai in Riga.
Mit dem heute angenommenen Standpunkt des Rates in erster Lesung wird die im Dezember 2015 mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung bestätigt. Damit das Verfahren abgeschlossen werden kann, muss der Rechtsakt noch vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung gebilligt werden. Es wird erwartet, dass die Richtlinie im August 2016 in Kraft tritt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung vom Dezember 2015 (nachstehender Link).