Wir, die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten sowie der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission, bedauern das Ergebnis des Referendums im Vereinigten Königreich zutiefst, respektieren jedoch den Willen der Mehrheit der britischen Bevölkerung. Bis das Vereinigte Königreich die EU verlässt, bleiben die EU-Rechtsvorschriften für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich gültig, und zwar sowohl was die Rechte als auch was die Pflichten anbelangt.
Der Rat hat am 27. Juni 2016 eine Richtlinie angenommen, mit der die Rechtssicherheit für Umsätze mit Gutscheinen durch Harmonisierung der nationalen Mehrwertsteuervorschriften in diesem Bereich erhöht werden soll.
Die Richtlinie stellt auf eine Verringerung des Risikos von Diskrepanzen in den nationalen Steuervorschriften ab, die zu einer Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder anderen unerwünschten Folgen führen können. Dies kann dann der Fall sein, wenn ein Gutschein in einem Mitgliedstaat ausgestellt und in einem anderen Mitgliedstaat verwendet wird, und insbesondere dann, wenn Gutscheine gehandelt werden.
Gutscheine werden zunehmend verwendet und es gibt sie in vielen Formen. Dazu gehören beispielsweise Prepaid-Telekommunikations-Karten, Geschenkgutscheine und Rabattgutscheine für den Kauf von Gegenständen oder Dienstleistungen.
In der Richtlinie, die einen engeren Anwendungsbereich hat als der Vorschlag der Kommission von 2012, werden Einzweck-Gutscheine und Mehrzweck-Gutscheine definiert und Vorschriften für die Bestimmung des Steuerwerts von Umsätzen in beiden Fällen festgelegt.
Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Die Bestimmungen gelten nur für nach diesem Zeitpunkt ausgestellte Gutscheine.
Die Richtlinie wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates "Landwirtschaft und Fischerei" angenommen.
für mich steht fest, dass wir aufgrund des negativen Ausgangs des Referendums im Vereinigten Königreich auf der Tagung des Europäischen Rates in erster Linie eine Aussprache über dessen politische Folgen führen müssen. Ich möchte gewährleisten, dass uns genügend Zeit für Beratungen sowohl mit Premierminister Cameron als auch gesondert mit den 27 Staats- und Regierungschefs zur Verfügung steht.
Zugleich müssen wir die übrigen Punkte erörtern, die für unsere Tagesordnung geplant sind - die Bewältigung der Migrationskrise, die Fortführung der Binnenmarktagenda zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung und die Stärkung unserer Sicherheit durch eine engere Zusammenarbeit mit der NATO. Es ist wichtiger denn je, dass wir diese Herausforderungen bewältigen.
Konkret möchte ich unsere Beratungen in der nächsten Woche wie folgt strukturieren: Am Dienstag werden wir nach dem traditionellen Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments kurze Erläuterungen des Generalsekretärs der NATO über die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO und des Präsidenten der EIB über seine Initiative für die südliche Nachbarschaft und die Länder des westlichen Balkans hören. Außerdem werde ich vorschlagen, dass wir die gesamten Schlussfolgerungen annehmen, was aufgrund der guten Vorbereitungsarbeit im Rat möglich sein dürfte.
Beim anschließenden Abendessen wird Premierminister Cameron die Lage im Vereinigten Königreich nach dem Referendum erläutern; darauf folgt ein erster Gedankenaustausch. Damit endet unsere Tagung am Dienstag.
Am Mittwoch werden die 27 Staats- und Regierungschefs informell zusammenkommen, um die politischen und praktischen Auswirkungen des "Brexit" zu erörtern. Wir werden zunächst über das sogenannte "Scheidungsverfahren" sprechen, wie es in Artikel 50 des Vertrags beschrieben ist. Sodann werden wir Beratungen über die Zukunft der Europäischen Union mit 27 Mitgliedstaaten aufnehmen.
Die Spitzen der EU und der Mitgliedstaaten erörterten auf ihrer Juni-Tagung das Ergebnis des britischen Referendums. Außerdem nahmen sie Schlussfolgerungen zu Migration, Außenbeziehungen, Arbeitsplätzen, Wachstum und Investitionen an.