Die EU wird im Rahmen der neuen Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) zur Entwicklung von Wasserversorgungs- und Lebensmittelprojekten im Mittelmeerraum beitragen.
Dies hat der EU-Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV) heute beschlossen, nachdem der maltesische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament am 11. April eine entsprechende Einigung erzielt hatten.
Mit der PRIMA-Initiative werden das Wissen und die Finanzmittel der EU und der teilnehmenden Staaten gebündelt. Die Partnerschaft umfasst derzeit elf EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien und Zypern) sowie acht Drittländer (Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Tunesien und die Türkei).
Die EU wird im Rahmen ihrer Teilnahme einen Beitrag von 220 Mio. € aus ihrem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, dem Programm "Horizont 2020", leisten.
Die Teilnahme an der PRIMA-Initiative steht allen anderen EU-Mitgliedstaaten sowie Drittländern offen, sofern sie die Teilnahmebedingungen erfüllen.
"Die PRIMA wird zur Verbesserung der Gesundheit und der Lebensgrundlagen der Menschen in der Mittelmeerregion beitragen. Außerdem dürfte sie längerfristig das Wirtschaftswachstum und die Stabilität fördern", erklärte der maltesische Parlamentarische Staatssekretär Chris Agius am Tag der Einigung.
Die PRIMA-Initiative wird voraussichtlich Anfang 2018 anlaufen – nach der förmlichen Annahme des Beschlusses durch das Europäische Parlament und den Rat in den kommenden Monaten.
will take place on Wednesday 3 May, 15:00-18:30 and Thursday 4 May 2017, 9.00-12:00 in Brussels.
Organisations or interest groups who wish to apply for access to the European Parliament will find the relevant information below.
Der Rat hat am 25. April 2017 auf seine Verhandlungsposition, auch allgemeine Ausrichtung genannt, zu dem Mehrjahresplan für Grundfischbestände in der Nordsee vereinbart. Der Plan wird die erste umfassende langfristige Strategie für die Nordsee im Hinblick auf den Umgang mit einer Vielzahl von Arten, Fischereifahrzeugen und interessierten Kreisen sein.
Sobald das Europäische Parlament über seinen Bericht abstimmt, können die Verhandlungen zwischen den Organen beginnen.
"Der Plan für die Nordsee ist von zentraler Bedeutung für die Umsetzung der reformierten gemeinsamen Fischereipolitik und deshalb hat der maltesische Ratsvorsitz erhebliche Ressourcen für dieses Dossier eingesetzt, um in kürzester Zeit zu einem Standpunkt des Rates zu gelangen", sagte Roderick Galdes, Parlamentarischer Staatssekretär für Landwirtschaft, Fischerei und Tierrechte. "Ist der Plan erst einmal angenommen, wird er die Grundlage für nachhaltige Fischereien in der Region sein. Der Rat freut sich darauf, mit dem Europäischen Parlament zu verhandeln und die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Meere und den Fischereisektor zu erzielen."
Der Standpunkt des Rates zu dem Plan für die Nordsee steht im Einklang mit dem kürzlich angenommenen Mehrjahresplan für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee. Mit ihm wird der Kommissionsvorschlag vereinfacht, indem der Geltungsbereich der Verordnung auf die gezielten Fischereien in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet konzentriert wird, und er liefert die Mittel für die Bewirtschaftung der Fischbestände durch höchstmögliche Dauerertragsspannen (MSY). Im Einklang mit der Gemeinsamen Fischereipolitik bietet die allgemeine Ausrichtung auch einen sehr klaren Ansatz für die Bewirtschaftung der limitierenden Arten im Fall von gemischten Fischereien.
Der Rat hat den Kommissionsvorschlag in Bezug auf die Erhaltungsmaßnahmen für die erfassten Bestände bestätigt und dessen Effizienz gesteigert, indem er auch den Geltungsbereich der Pflicht zur Anlandung gestrafft hat, um das Ziel von nachhaltigeren Fischereien in allen Meeresbecken zu erreichen.
Der Verwaltungsaufwand, der sich im Zusammenhang mit den neuen Rechtsvorschriften und aufgrund von zusätzlichen Kontrollbestimmungen ergibt, sollte infolge der vom Rat vorgeschlagenen Änderungen verringert werden, mit denen auch auf die Frage von Konsultationen mit Drittländern für gemeinsam bewirtschaftete Bestände eingegangen wird, damit gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsbeteiligten der Union sichergestellt sind.
Die nächsten SchritteMit der allgemeinen Ausrichtung hat der Rat heute seinen Standpunkt für die Gespräche mit dem Europäischen Parlament festgelegt. Das Parlament sollte seinen Standpunkt zu diesem Vorschlag im Juni 2017 festlegen. Dies würde es ermöglichen, die Verhandlungen noch vor der Sommerpause aufzunehmen. Beide Institutionen müssen dem Text zustimmen, damit er in Kraft treten kann.
HintergrundinformationenAm 3. August 2016 hat die Kommission einen Vorschlag für einen Mehrjahresplan für die Grundfischbestände in der Nordsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, vorgelegt. Der Vorschlag betrifft die Fischarten, die in der Nähe des Meeresgrundes leben und dort Futter finden.
Es handelt es sich um den zweiten Mehrjahresplan, der im Einklang mit der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) angenommen wurde, die im Januar 2014 in Kraft trat. Mit dem vorgeschlagenen Plan sollen die wichtigsten Aspekte der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik in der Nordsee umgesetzt werden, wie z.B.: Gewährleistung von Befischungsraten, bei denen die Bestände auf einem Niveau über dem höchstmöglichen Dauerertrag gehalten werden, Einführung von Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf den Zustand der Biomasse, Übergang zu einer langfristigen Mehrarten-Bewirtschaftung, Durchsetzung der Pflicht zur Anlandung sowie Anwendung der Regionalisierung bei der Annahme von technischen Maßnahmen.
Der Rat hat am 25. April 2017 eine Verordnung über die anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen in Luft, Wasser und Boden angenommen.
Quecksilber ist ein stark toxischer Stoff, der eine erhebliche weltweite Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt, nicht zuletzt durch Rückstände seiner Verbindung Methylquecksilber in Fischen, Meeresfrüchten, Ökosystemen und wildlebenden Tieren.
Durch die neue Verordnung wird ein hohes Maß an Schutz geboten und die Verschmutzung, die durch Tätigkeiten und Arbeitsprozesse mit Quecksilber entsteht, begrenzt.
Zu diesem Zweck werden Maßnahmen und Rahmenbedingungen auf EU-Ebene festgelegt, um Folgendes zu kontrollieren und zu begrenzen:
Tätigkeiten wie der Quecksilberbergbau, die Verwendung von Quecksilber in Erzeugnissen und industriellen Prozessen sowie im kleingewerblichen Goldbergbau, die Kohleverbrennung und die Behandlung von Quecksilberabfällen können Ursprung von Emissionen und Freisetzungen dieses gefährlichen Stoffes sein und zu Umwelt- und Gesundheitsrisiken führen.
Hintergrund und nächste SchritteDie Kommission hat am 2. Februar 2016 ihren Vorschlag vorgelegt, durch den zugleich auch die Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 aufgehoben wird.
Das Europäische Parlament hat am 14. März 2017 seinen Standpunkt in erster Lesung festgelegt. Da der Rat diesen Standpunkt gebilligt hat, kann die Verordnung nach der Unterzeichnung des Rechtsakts durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und wird 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten.
Durch die neuen Vorschriften werden größere rechtliche Klarheit und Transparenz geschaffen; sie werden ab dem 1. Januar 2018 gelten und die Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 ersetzen.
Internationale Dimension: Das Übereinkommen von MinamataIst Quecksilber einmal in die Luft oder das Wasser gelangt, kann es sich über große Entfernungen ausbreiten. Aus diesem Grund kann die EU nicht auf sich allein gestellt den Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor den negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Quecksilber gewährleisten. Die Quecksilberverschmutzung muss auch auf internationaler Ebene angegangen werden.
Durch die neue Verordnung wird dieses Problem in Angriff genommen, da sie Bestimmungen enthält, die es der Union und ihren Mitgliedstaaten ermöglichen, das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber zu billigen, zu ratifizieren und umzusetzen. Ferner wird durch die Verordnung sichergestellt, dass die Rechtsvorschriften der EU im Einklang mit dem Übereinkommen stehen.
Das am 10. Oktober 2013 in Kumamoto, Japan, angenommene Übereinkommen von Minamata ist ein rechtlich bindender Vertrag, der einen Rechtsrahmen für die weltweite Verringerung der Umweltbelastung durch Quecksilber bereitstellt. Das Übereinkommen wird derzeit von den Unterzeichnerstaaten und regionalen Organisationen ratifiziert. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben sich zur Ratifizierung verpflichtet; die dafür erforderlichen Maßnahmen sind bereits eingeleitet worden.