Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des zentralamerikanisches Integrationssystems, SICA, sind mit den Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission sowie der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zusammengetreten, um die enge Zusammenarbeit beider Regionen zu bewerten, und haben das nachstehende gemeinsame Kommuniqué angenommen.
Die Staats- und Regierungschefs des Forums der karibischen AKP-Staaten, CARIFORUM, die Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission sowie die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sind am 11. Juni 2015 in Brüssel zu einem Gipfeltreffen am Rande des zweiten EU-CELAC-Gipfels zusammengetreten.
Der Rat hat am 12. Juni 2015 eine allgemeine Ausrichtung zu einem Programm festgelegt, das den Mitgliedstaaten helfen soll, interoperable digitale Dienste bereitzustellen (ISA2²). Es soll sichergestellt werden, dass die europäischen öffentlichen Verwaltungen untereinander und mit den Bürgern und Unternehmen reibungslos elektronisch interagieren können. ISA2 wird sowohl grenzüberschreitende als auch sektorenübergreifende Interaktion unterstützen. Als Laufzeit ist der Zeitraum von 2016 bis 2020 geplant.
Unterstützung für Interoperabilität und bessere Koordinierung über alle elektronischen Behördendienste hinweg ist von entscheidender Bedeutung für eine größere unionsweite Mobilität der Bürger und Unternehmen. Hierzu ist häufige elektronische Interaktion mit den öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten erforderlich.
Eine größere Interoperabilität wird die angebotenen Dienste verbessern, Kosten senken und Verwaltungsaufwand verringern. Gleichzeitig wird damit ein Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts geleistet.
Derzeitiges ISA-Programm als AusgangspunktISA2 wird das derzeitige ISA-Programm, das Ende 2015 auslaufen soll, ersetzen und ausweiten. Zu den im Rahmen des ISA-Programms unterstützten Maßnahmen zählen Instrumente zur Erstellung und Überprüfung elektronischer Signaturen, grenzüberschreitende elektronische Gesundheitsdienste und quelloffene Software zur Unterstützung der europäischen Bürgerinitiative.
Das neue Programm ISA2Der Finanzrahmen für ISA2 im Zeitraum 2016-2020 beläuft sich auf rund 131 Mio. €.
Mit dem Programm werden Maßnahmen zur Beurteilung, Verbesserung und Weiterverwendung bestehender Interoperabilitätslösungen und zur Entwicklung neuer Lösungen unterstützt. Unterstützbar sind auch Maßnahmen zur Beurteilung der IKT-Implikationen vorgeschlagener oder erlassener EU-Rechtsvorschriften oder zur Ermittlung von Rechtsetzungslücken, die die Interoperabilität zwischen europäischen öffentlichen Verwaltungen beeinträchtigen.
Gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag werden mit dem Kompromisstext des Vorsitzes Bestimmungen zur klareren Fassung der Finanzierungskriterien für ISA2²-Maßnahmen sowie Kriterien für Prioritätensetzung eingeführt. Vorgesehen sind jetzt auch Bestimmungen zur Vermeidung von Überschneidungen und zur Gewährleistung der Kohärenz und der Koordinierung mit anderen EU-Programmen.
Damit der Beschluss angenommen werden kann, muss er vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Das Parlament hat seinen Standpunkt noch nicht festgelegt.
Montag, 15. Juni 2015
15:00 Treffen mit dem apostolischen Nuntius bei der EU Alain Paul Lebeaupin
17:00 Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank Mario Draghi
Dienstag, 16. Juni 2015
13:00 Sitzung zum WWU-Bericht (Berlaymont)
Mittwoch, 17. Juni 2015
14:00 Empfang zur Verabschiedung des Generalsekretärs des Rates Uwe Corsepius
15:30 Treffen mit dem Premierminister von Papua-Neuguinea Peter O'Neill (Fototermin)
18:00 Treffen mit dem Generalsekretär von Amnesty International Salil Shetty
Wir, die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC), sowie die Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission sind am 10. und 11. Juni 2015 zum zweiten EU-CELAC-Gipfel – unserem achten bi-regionalen Treffen – zusammengekommen; Thema des Gipfels war die "Gestaltung unserer gemeinsamen Zukunft: Für eine prosperierende, durch Zusammenhalt geprägte und nachhaltige Gesellschaft für unsere Bürger".
Als Ausdruck unserer gemeinsamen Entschlossenheit, unsere Beziehungen weiter auszubauen und unseren Dialog zu vertiefen sowie angesichts der Bedeutung, die wir der bi-regionalen strategischen Assoziation beimessen, haben wir eine Erklärung zu einer "Partnerschaft für die nächste Generation" angenommen.
Trotz des ehrgeizigen Bekenntnisses der G7-Staaten zum Zwei-Grad-Ziel warnen Experten aus Wissenschaft und Industrie vor Euphorie im Vorfeld des UN-Klimagipfels in Paris. Besonders die deutschen Alleingänge würden Europas Bemühungen in der Klimaschutz-Politik gefährden.
Spanien hat wegen der Finanzkrise drastische Kürzungen im Entwicklungshilfebudget vorgenommen. Dennoch setzt sich das Land dafür ein, dass die internationale Gemeinschaft die Millenniumsentwicklungsziele (MDGs) erreicht. Insbesondere pocht Madrid aber auf sauberes Wasser und sanitäre Anlagen als zentrale Elemente der neuen Nachhaltigkeitsziele (SDGs). EurActiv Spanien berichtet.
Drei polnische Minister und der Parlamentspräsident und frühere Außenminister Radosław Sikorski sind am Mittwoch zurückgetreten. Ein Erdbeben in der Mitte-Rechts-Regierung Polens. EurActiv Brüssel und EurActiv Polen berichten.
Der Rat hat am 11. Juni 2015 eine allgemeine Ausrichtung zu den vorgeschlagenen technischen Vorschriften für Binnenschiffe festgelegt. In der Zukunft werden technische Standards im Europäischen Ausschuss für die Festlegung von Standards für die Binnenschifffahrt (CESNI) ausgearbeitet. Derartige Standards des CESNI werden automatisch in ihrer jeweils aktuellsten Fassung gelten.
Mit der Reform werden die Verfahren vereinfacht und beschleunigt, insbesondere um die Standards an den technischen Fortschritt anzupassen. Damit wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet und werden Innovationen und Investitionen in neuen Technologien gefördert. Der neue Rechtsrahmen bietet Rechtssicherheit und wird von den einzelstaatlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten einfacher anzuwenden sein. Die Standards selbst werden durch den Vorschlag nicht geändert.
Förderung eines sicheren und grünen VerkehrsIm Vergleich zu Landverkehrsträgern ist die Binnenschifffahrt energieeffizient, sicher, geräuscharm und nahezu staufrei. Der Richtlinienentwurf gehört zu den Maßnahmen zur besseren Nutzung der europäischen Flüsse und Kanäle und insbesondere zur Verlagerung von mehr Fracht auf diese Binnengewässer (Paket NAIADES II).
Zusammenarbeit mit der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR)Gegenwärtig gibt es in der EU zwei verschiedene Zeugnisse für Binnenschiffe: das Zeugnis der EU und das Rhein-Zeugnis. Es wird bei dem System mit zwei Zeugnissen bleiben, aber es wird viel einfacher, die Äquivalenz zwischen den Zeugnissen zu erhalten.
Der neue CESNI-Ausschuss wurde am 3. Juni unter Federführung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) errichtet. Er wird Experten aus allen Mitgliedstaaten der EU offenstehen. Zugleich wird er sich auf die Kenntnisse stützen können, die der ZKR im Laufe der Jahre in Bezug auf die Entwicklung und Aktualisierung technischer Vorschriften erlangt hat.
Die Richtlinie wird nur für diejenigen Mitgliedstaaten gelten, in denen Binnenschifffahrt in wesentlichem Umfang stattfindet. Die folgenden Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie nicht umsetzen: Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Zypern, Lettland, Malta, Portugal, Slowenien und Finnland.
Der Richtlinienentwurf, mit dem die geltende Richtlinie von 2006 überarbeitet wird, muss vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Das Parlament hat im April 2014 in erster Lesung Stellung genommen.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates hat am 10. Juni 2015 einen Kompromiss zur Reform des europäischen Markensystems gebilligt.
Mit der Reform des derzeitigen Systems werden den Unternehmen bessere Bedingungen für Innovationen sowie ein wirksamerer Schutz ihrer Handelsmarken gegen Fälschungen geboten, nicht zuletzt in Bezug auf gefälschte Waren auf dem Weg durch EU-Gebiet.
Ein weiteres Ziel des neuen Rechtsrahmens ist es, die Verfahren für die Eintragung von Marken unionsweit so zu gestalten, dass sie für Unternehmen benutzerfreundlicher und effizienter werden – durch niedrigere Kosten und weniger komplizierte Verfahren, schnellere Bearbeitung, größere Vorhersehbarkeit und mehr Rechtssicherheit.
Weiteres VorgehenNach Billigung des Kompromisses durch den Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments werden die Legislativtexte dem Rat im Hinblick auf eine politische Einigung vorgelegt; danach folgt die übliche Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen, bevor der Standpunkt des Rates in erster Lesung förmlich angenommen wird.
Die Texte werden dann dem Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung in zweiter Lesung vorgelegt.
Heute stellen wir vier neue EurActiv-Webseiten vor. Nach Monaten der Vorbereitung hat EurActiv die komplett neu gestalteten Webseiten EurActiv.com, EurActiv.de, EurActiv.fr und die jüngst hinzugekommene Seite EurActiv.co.uk geschaltet.